Cancellation costs Musterklauseln

Cancellation costs. The following tables reflect the relevant liquidated reimbursement of travel recession costs by specifying a percentage of the agreed travel price: 17.1 Liquidated reimbursement of travel recession costs of the travel price (in %) in accordance with section 6.3 for package travel with sched- uled flights or airfare-only (charter flight): in case of cancellation (before the contractually agreed departure date) up to 90 days 89.-30. days 29.-22. days 21.-15. days 14.-7.days 6.-4.days from the 3. day Egypt / the Canary Islands / Cape Verde 1.11.–31.10. 20 % 25 % 35 % 45 % 65 % 75 % 80 % the Balearic Islands 1.11.–25.3. 15 % 20 % 25 % 40 % 60 % 75 % 80 % 26.3.–31.10. 20 % 25 % 35 % 45 % 65 % 80 % 85 % Greece / Cyprus 1.11.–31.10. 20 % 25 % 35 % 45 % 65 % 75 % 85 % Xxxxxx / Xxxxxxx / Xxxxx / Xxxxxxx 1.11.–25.3. 15 % 15 % 25 % 35 % 45 % 65 % 80 % 26.3.–31.10. 20 % 25 % 35 % 45 % 65 % 75 % 80 % the Maldives / The United Arab Emirates 1.11.–31.10. 35 % 40 % 45 % 55 % 65 % 80 % 90 % Asia / Caribbean / Mauritius / USA / Tanzania· with charter flight 1.11.–31.10. 25 % 30 % 40 % 50 % 60 % 75 % 85 % · with scheduled flight 1.11.–31.10. 35 % 40 % 45 % 55 % 65 % 80 % 90 % other destination 1.11.–25.3. 15 % 15 % 25 % 35 % 45 % 65 % 80 % in continental Europe 26.3.–31.10. 20 % 25 % 35 % 45 % 65 % 75 % 80 % other package travel partly at sea 1.11.-31.10. 25 % 30 % 40 % 50 % 60 % 80 % 90 % Islands / Portugal (incl. Madeira) 17.2 Liquidated reimbursement of travel recession costs of the travel price (in %) in accordance with section 6.3 for contracts on accommoda- tion services without any further travel services (e. g. hotel only, apartment only): in case of cancellation (before the contractually agreed departure date) up to 45 days 44-25 days 24-4 days from the 3. day Egypt / Greece / Xxxx Xxxxx / Xxxxx / Xxxxxxx / Xxxxxxxx 1.11.–31.10. 15 % 25 % 40 % 80 % Canary Islands 1.11.–31.10. 15 % 25 % 60 % 85 % the Balearic Islands 1.11.–25.3. 15 % 25 % 40 % 80 % 26.3.–31.10. 15 % 25 % 60 % 85 % Cityhotels Barcelona and Madrid 1.11.–31.10. 25 % 50 % 80 % 90 % the Maldives / The United Arab Emirates 1.11.–31.10. 25 % 40 % 60 % 90 % Asia / Caribbean / Mauritius / USA / Tanzania 1.11.–31.10. 15 % 25 % 40 % 80 % Germany / Austria / Swiss / Benelux countries / France / Poland · holiday home, holiday flat, holiday apartment 1.11.–31.10. 25 % 50 % 80 % 90 % · hotel 1.11.–31.10. 15 % 25 % 40 % 80 % other destination in continental Europe 1.11.-31.10. 15 % 25 % 40 % 80 % (incl. Madeira) / T...
Cancellation costs. 4.1. If the group does not show up (no show) or the booking is cancelled three or fewer days before the guided tour: 100% of the tour cost 4.2. Cancellations up to 4 working days before the guided tour: a charge of CHF 50 to cover ex- penses will apply 4.3. The terms and conditions of partner companies (bus operators, restaurants, shops, etc.) apply to confirmed bookings for partner institutions. 4.4. Any cancellation fees will be charged directly to the customer without a surcharge. 4.5. Cancellations can be communicated by email or fax to CT or the guide.

Related to Cancellation costs

  • Miscellaneous No animals are permitted on the exhibition grounds. Water required for use in connec- tion with foodstuffs or for the cleaning of utensils coming into immediate contact with foodstuffs may only be obtained from taps supplying hygienic water. Water for such purposes may not be obtained from toilet facilities.

  • Höhe und Dauer der Leistung Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, – nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.

  • Payment Mangels anderer Vereinbarung oder günstigerer Konditionen des Verkäufers erfolgen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. 1. Unless otherwise agreed the following terms of payment shall apply: Payment shall be made either within 14 days with 3 p.c. discount or within 30 days without discount. Should the seller’s conditions for payment be more favourable, they shall prevail.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx. de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versiche- rungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der Gesellschaften der Mecklen- burgischen Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrag- sanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunfts- erteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversi- cherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V.

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von Schäden. Sie stellt den Versiche- rungsunternehmen lediglich die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungs- findung zur Verfügung. Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank.