Common use of CONSULTING SERVICES Clause in Contracts

CONSULTING SERVICES. Die Erstsubskription des Auftraggebers über jeden Cloud Service umfasst ein Package mit Standard Consulting Services für das initiale Deployment des Cloud Service (soweit zutreffend) 1 . Sofern nicht anderweitig in der Order Form angegeben, sind diese Standard-Service-Packages nicht in Zusatz-, Ersatz- oder Verlängerungsbestellungen eines vom Auftraggeber bereits erworbenen Cloud Service enthalten. Standard Consulting Services (bzw. „Standard-Beratungsleistungen“) für das initiale Deployment des jeweiligen Cloud Service, der im Rahmen einer Order Form zwischen SAP und dem Auftraggeber bezogen wird, die auf diese Ergänzenden Bedingungen Bezug nimmt, sind in den von SAP online zur Verfügung gestellten Deployment Descriptions beschrieben, oder die Beschreibung wird von SAP auf Anfrage bereitgestellt. SAP erbringt diese Deployment Services für den in den Deployment Descriptions oder den betreffenden Anlagen angegebenen Zeitraum bzw., wenn kein Zeitraum angegeben ist, nur für die Anfangslaufzeit. Jegliche inbegriffenen Deployment Services oder sonstigen Consulting Services, die in einer Cloud Service Order Form zwischen SAP und dem Auftraggeber enthalten sind, die auf diese Ergänzenden Bedingungen Bezug nimmt, gilt im Sinne der Bestimmungen zur Konformität und Funktionsgarantie der AGB als Bestandteil des Service. Vom Package mit Standard Consulting Services, das in der Erstsubskription für jeden entsprechenden Cloud Service inbegriffen ist, sind ausdrücklich jegliche Integrationsservices oder sonstiger kundenspezifischer Entwicklungsaufwand ausgenommen. Der Auftraggeber kann zusätzliche Consulting Services erwerben, die über den in der Deployment Description für das initiale Deployment der erworbenen Cloud Services beschrieben Umfang hinausgehen, indem er eine gesonderte, für beide Seiten annehmbare, schriftliche Services Order Form oder Leistungsbeschreibung mit SAP vereinbart. Der Auftraggeber erstattet SAP alle entsprechend dokumentierten Reisekosten und zugehörigen Ausgaben, die SAP bei der Erbringung von Consulting Services entstehen.

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CONSULTING SERVICES. Die Erstsubskription des Auftraggebers über jeden Cloud Service umfasst ein Package mit Standard Consulting Services für das initiale Deployment des Cloud Service (soweit zutreffend) 1 zutreffend)1. Sofern nicht anderweitig in der Order Form angegeben, sind diese Standard-Service-Packages nicht in Zusatz-, Ersatz- oder Verlängerungsbestellungen eines vom Auftraggeber bereits erworbenen Cloud Service enthalten. Standard Consulting Services (bzw. „Standard-Beratungsleistungen“) für das initiale Deployment die Erstimplementierung des jeweiligen Cloud Service, der im Rahmen einer Order Form zwischen SAP und dem Auftraggeber bezogen wird, die auf diese Ergänzenden Bedingungen Bezug nimmt, sind in den von SAP online zur Verfügung gestellten Deployment Descriptions beschrieben, oder die Beschreibung wird von SAP auf Anfrage bereitgestellt. SAP erbringt diese Deployment Services für den in den Deployment Descriptions oder den betreffenden Anlagen angegebenen Zeitraum bzw., wenn kein Zeitraum angegeben ist, nur für die Anfangslaufzeit. Jegliche inbegriffenen Deployment Services oder sonstigen Consulting Services, die in einer Cloud Service Order Form zwischen SAP und dem Auftraggeber enthalten sind, die auf diese Ergänzenden Bedingungen Bezug nimmt, gilt im Sinne der Bestimmungen zur Konformität und Funktionsgarantie der AGB als Bestandteil des Service. Vom Package mit Standard Consulting Services, das in der Erstsubskription für jeden entsprechenden Cloud Service inbegriffen ist, sind ausdrücklich jegliche Integrationsservices oder sonstiger kundenspezifischer Entwicklungsaufwand ausgenommen. Der Auftraggeber kann zusätzliche Consulting Services erwerben, die über den in der Deployment Description für das initiale Deployment der erworbenen Cloud Services beschrieben Umfang hinausgehen, indem er eine gesonderte, für beide Seiten annehmbare, schriftliche Services Order Form oder Leistungsbeschreibung mit SAP vereinbart. Der Auftraggeber erstattet SAP alle entsprechend dokumentierten Reisekosten und zugehörigen Ausgaben, die SAP bei der Erbringung von Consulting Services entstehen.

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CONSULTING SERVICES. Die Erstsubskription des Auftraggebers über jeden Cloud Service umfasst ein Package mit Standard Consulting Services für das initiale Deployment des Cloud Service (soweit zutreffend) 1 zutreffend)1. Sofern nicht anderweitig in der Order Form angegeben, sind diese Standard-Standard- Service-Packages nicht in Zusatz-, Ersatz- oder Verlängerungsbestellungen eines vom Auftraggeber bereits erworbenen Cloud Service enthalten. Standard Consulting Services (bzw. „Standard-Standard- Beratungsleistungen“) für das initiale Deployment des jeweiligen Cloud Service, der im Rahmen einer Order Form zwischen SAP und dem Auftraggeber bezogen wird, die auf diese Ergänzenden Bedingungen Bezug nimmt, sind in den von SAP online zur Verfügung gestellten Deployment Descriptions beschrieben, oder die Beschreibung wird von SAP auf Anfrage bereitgestellt. SAP erbringt diese Deployment Services für den in den Deployment Descriptions oder den betreffenden Anlagen angegebenen Zeitraum bzw., wenn kein Zeitraum angegeben ist, nur für die Anfangslaufzeit. Jegliche inbegriffenen Deployment Services oder sonstigen Consulting Services, die in einer Cloud Service Order Form zwischen SAP und dem Auftraggeber enthalten sind, die auf diese Ergänzenden Bedingungen Bezug nimmt, gilt im Sinne der Bestimmungen zur Konformität und Funktionsgarantie der AGB als Bestandteil des Service. Vom Package mit Standard Consulting Services, das in der Erstsubskription für jeden entsprechenden Cloud Service inbegriffen ist, sind ausdrücklich jegliche Integrationsservices oder sonstiger kundenspezifischer Entwicklungsaufwand ausgenommen. Der Auftraggeber kann zusätzliche Consulting Services erwerben, die über den in der Deployment Description für das initiale Deployment der erworbenen Cloud Services beschrieben Umfang hinausgehen, indem er eine gesonderte, für beide Seiten annehmbare, schriftliche Services Order Form oder Leistungsbeschreibung mit SAP vereinbart. Der Auftraggeber erstattet SAP alle entsprechend dokumentierten Reisekosten und zugehörigen Ausgaben, die SAP bei der Erbringung von Consulting Services entstehen.

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