COVID-19 Musterklauseln

COVID-19. Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gelten Bestimmungen der zuständigen eidgenössischen und kantonalen Behörden sowie Hygieneempfehlungen. Diese werden seitens der Olma Messen St.Gallen in einem Schutzkonzept für die Veranstaltung umgesetzt. Je nach Pandemielage kann dieses Schutzkonzept und die damit verbundenen Auflagen seitens der Olma Messen St.Gallen jederzeit und ohne Beachtung irgendwelcher Fristen abgeändert werden. Der Veranstaltungsteilnehmer/Aussteller verpflichtet sich, die Vorgaben des Schutzkonzeptes der Olma Messen St.Gallen einschliesslich allfälliger, sogar während der Veranstaltung möglicher Änderungen des Konzeptes strikte zu beachten und in seinem Herrschaftsbereich (gemietete Flächen samt Nebenräumen) auch strikte durchzusetzen. Die sich aus dem Schutzkonzept oder dessen Änderungen ergebenden Einschränkungen berechtigen nicht zu einem Preisnachlass oder -rückbehalt gemäss den Vereinbarungen im Ausstellervertrag.
COVID-19. Ausdrücklich vereinbart wird, dass die Covid-19 Pandemie von den Vertragsparteien nicht mehr unter „Höhere Gewalt“ subsumiert wird, weil die oben definierten Merkmale der Unregelmäßigkeit und Unvorhersehbarkeit auf die Covid-19 Pandemie nach mehr als 20 Monaten Dauer nicht mehr zutreffen. Allein das Fortdauern der Pandemie berechtigt daher nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Die vertraglich vereinbarte Veranstaltung findet unter Einhaltung der im Zeitpunkt der Veranstaltung pandemiebedingt geltenden Gesetze, Regelungen und Verordnungen (u.a. FFP2 Maskenpflicht, Social Distancing, Impf- oder Testnachweis, etc.) statt. Ausschließlich für den Fall, dass die Veranstaltung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt aufgrund eines vom Gesetzgeber verhängten Veranstaltungsverbotes nicht stattfinden darf oder eine Einreise infolge einer für die Republik Österreich bestehenden Covid-19 bedingten Reisewarnung bzw. aufgrund der Einstellung des Flugverkehrs unmöglich ist, ist ein Rücktritt vom Vertrag bei gleichzeitigem Entfall der Stornogebühr zulässig.
COVID-19. Wir sind uns unserer Verpflichtungen angesichts der aktuellen globalen COVID-19-Pandemie bewusst, sämtliche offizielle Richtlinien von Regierungen oder örtlichen Behörden zu befolgen, egal in welchem Land. Beachte bitte, dass wir unter folgenden Umständen keine Verantwortung für Rückerstattungen, Entschädigungen, Kosten, Ausgaben oder andere Verluste jeder Art, die dir entstehen (einschließlich gegebenenfalls Behandlungskosten), übernehmen: • Wenn du (oder eine von dir gebuchte Person) positiv auf COVID-19 getestet wirst und für bestimmte Zeit in Quarantäne gehen musst oder darüber verständigt wirst oder anderweitig erfährst, dass du vermeintlich oder tatsächlich engen Kontakt mit einer Person hattest, die positiv auf COVID-19 getestet wurde (oder bei der der Verdacht besteht, dass sie COVID-19 haben könnte), und dich daraufhin für gewisse Zeit selbst in Quarantäne begeben musst. Wenn dies innerhalb von 14 Tagen vor dem Abreisetermin geschieht, musst du uns kontaktieren, da du die Reise dann möglicherweise nicht mehr antreten kannst. In diesem Fall bieten wir dir wo möglich und vorbehaltlich Verfügbarkeit folgende Optionen an: • Deine Reise verschieben. Wir informieren dich, falls sich der Preis durch die Verschiebung ändert (beachte bitte, dass du für bestimmte Teile deiner Reise, etwa Flüge, möglicherweise die volle Stornogebühren bezahlen musst, ebenso wie etwaige erhöhte Kosten anderer Anbieter); • Wir behalten uns das Recht vor, deine Reise zu stornieren. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, je nach Datum der Stornierung unsere regulären Stornogebühren zu berechnen, als wäre die Stornierung deinerseits erfolgt. Du kannst diese Kosten möglicherweise von deiner Reiseversicherung zurückfordern. Xxxxxx dies während der Reise auftreten, informiere uns bitte unverzüglich. Wir werden dir so weit helfen, wie es uns unter den Umständen möglich ist. Wir übernehmen jedoch keine Kosten, die dir aufgrund einer vorzeitigen Beendigung der Reise, verpasster gebuchter Transportmittel, benötigter zusätzlicher Unterbringung oder anderweitig in diesem Zusammenhang entstehen. Du musst dafür sorgen, dass deine Reiseversicherung diese Kosten für dich abdeckt. • Du bestehst eine(n) von Anbietern, Fluglinien, Häfen oder Flughäfen, Zollbehörden oder sonstigen nationalen oder lokalen Behörden verlangte(n) Test, Überprüfung oder sonstige Maßnahme nicht oder stehst auf entsprechende Aufforderung für diese nicht zur Verfügung und dir wird aufgrund dessen der Zutritt zum ...
COVID-19. 15.1 Wird die Covid-19-Krankheit („Corona“) zum Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Vertrags von der Weltgesundheitsorganisation nach wie vor als Pandemie eingestuft, gilt Folgendes.
COVID-19. The campsite management reserves the right to put additional protection measures into place to those defined by the Government (social distancing measures; mask-wearing, disinfection of hands; presentation of the health pass or vaccine pass; thermal camera to detect body temperature; the cancelation, closure orreorganisation of certain services) without compensation, in order to protect those people present on-site as well as possible (clients, staff, external service providers, etc…).
COVID-19. Gemäß den Entscheidungen der staatlichen Behörden im Rahmen der Aufhebung der Ausgangssperre stehen alle unsere Ferienhäuser seit dem 8. Juni dieses Jahres wieder zur Vermietung zur Verfügung. Die Reservierungen können jedoch ausschließlich unter Einhaltung der zum Zeitpunkt des Aufenthalts geltenden Regeln und Bestimmungen beibehalten werden. Ardennes-étape erachtet von diesem Zeitpunkt an gemäß Artikel 7.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Situationen als einen durch Covid-19 verursachten Fall höherer Gewalt, wenn und nur wenn die beschriebene Situation zum Zeitpunkt der Reservierung und/oder der Reservierungsbestätigung zu einem Zeitpunkt nach der Reservierung nicht bekannt war : Die Schließung der Ferienhäuser durch die zuständigen Behörden Die Schließung nationaler oder lokaler Grenzen, durch die der Zugang zum Haus verhindert wird Ein verbindliches und formelles Reiseverbot zum Ort der Vermietung Eine "deutliche Reisewarnung" stellt keinen Grund höherer Gewalt dar! Jegliche zwingende (und nicht dringend empfohlene) Vorgehensweise, die de facto den Aufenthalt verhindert: Quarantäne für die Dauer des Aufenthalts, die eine Toleranzzeit überschreitet (wenn Ihr Aufenthalt zwei Nächte beträgt und die Toleranzzeit bei 48 Stunden liegt, wird Ihr Aufenthalt nicht durch höhere Gewalt gedeckt) oder ein vorgeschriebener Coronatest bei der Ankunft oder Rückkehr. Eine gesetzlich auferlegte Begrenzung der Anzahl von zugelassenen Personen in einem Ferienhaus, durch die die Beibehaltung der Reservierung unmöglich wird. Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass es Ihnen obliegt, den zum Zeitpunkt Ihrer Reservierung sowie für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts geltenden gesetzlichen Bestimmungen Genüge zu tun. Jede Reservierung nach dem 30. Juni wird unter vollständiger Kenntnis der oben genannten Regeln vorgenommen, so dass im Falle einer Stornierung keine höhere Gewalt geltend gemacht werden kann. Weder der Eigentümer noch Ardennes-étape können für Verstöße haftbar gemacht werden, die zum Zeitpunkt des Aufenthalts von den Behörden in Ihrer Verantwortung festgestellt worden sind, unter der Voraussetzung, dass wir nicht in der Lage sind, die Korrektheit der Informationen zu überprüfen, die Sie uns zum Zeitpunkt der Reservierung mitgeteilt haben.
COVID-19. Englische Abkürzung für COronaVIrus Disease 2019, die Erkrankung, die durch das neuartige Coronavirus verursacht wird.
COVID-19. Zugunsten Ihrer eigenen Sicherheit sowie dem Schutz Ihrer Mitmenschen und unseren Mitarbeitern, bitten wir um die Einhaltung der aushängenden Hygieneregeln. Gäste, welche sich in Quarantäne oder in häuslicher Isolierung aufgrund COVID19 befinden oder Anzeichen einer Infizierung aufweisen, ist die Anreise strikt untersagt.
COVID-19. 1. Falls es aufgrund des Covid-19 Virus und der damit einhergehenden Maßnahmen der Behörden dazu kommt, dass die Vermietung von einem Wohnmobil aus gesetzlicher Sicht in NRW nicht erlaubt ist, können beide Parteien fristlos vom Vertrag zurücktreten. Dabei kommt es lediglich auf das Verbot der Vermietung an, nicht aber auf andere Faktoren, wie z.B. die Schließung der Campingplätze oder Restaurants etc. Eine Reisewarnung für den vorgesehenen Zielort bzw. Transit ist kein Grund vom Vertrag zurückzutreten.
COVID-19. 1. Falls es aufgrund des Covid-19 Virus und der damit einhergehenden Maßnahmen der Behörden dazu kommt, dass die Vermietung von einem Wohnmobil aus gesetzlicher Sicht in Baden-Württemberg nicht erlaubt ist, können beide Parteien fristlos vom Vertrag zurücktreten. Dabei kommt es lediglich auf das Verbot der Vermietung an, nicht aber auf andere Faktoren, wie z.B. die Schließung der Campingplätze oder Restaurants etc.