Common use of COVID-19, Hygiene- und Sicherheitskonzept Clause in Contracts

COVID-19, Hygiene- und Sicherheitskonzept. 9.1 Aussteller und Mitaussteller sind verpflichtet, sich im Vorfeld der Teil- nahme an der Veranstaltung über die jeweils aktuell geltenden Bestim- mungen, Gesetze, Verordnungen und sonstigen Verfügungen, die im Zusam- menhang mit der Eindämmung des SARS-CoV-2 (COVID-19) erlassen wur- den, zu informieren und sich daran zu halten. Zudem sind Aussteller und Mit- aussteller verpflichtet, die von der Messe Berlin für die Veranstaltung erlassenen Hygiene- und Sicherheits- maßnahmen (aktuelle Informationen unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx) zu beachten. Aufgrund der Ungewissheit des Pandemiegeschehens kann es hierbei auch kurzfristig zu Lockerungen oder Verschärfungen kommen. Diese Änderungen berechtigen nicht zu einer Veränderung der Miete oder sonstiger Beiträge. 9.2 Aussteller und Mitaussteller haben dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm beauftragten Dritte über die zu beacht- enden Bestimmungen und Maßnah- men informiert sind und sich daranhal- ten. Zudem sind Aussteller und Mitaussteller für die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzvor- schriften auf dem Messestand verant- wortlich. Die Messe Berlin behält sich das Recht vor, bei etwaigen Verstößen gegen die Bestimmungen zur Eindäm- mung des COVID-19-Virus und/oder bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, die betrof- fenen Personen von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

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COVID-19, Hygiene- und Sicherheitskonzept. 9.1 10.1 Aussteller und Mitaussteller sind verpflichtet, sich im Vorfeld der Teil- nahme an der Veranstaltung über die jeweils aktuell geltenden Bestim- mungen, Gesetze, Verordnungen und sonstigen Verfügungen, die im Zusam- menhang mit der Eindämmung des SARS-CoV-2 (COVID-19) erlassen wur- den, zu informieren und sich daran zu halten. Zudem sind Aussteller und Mit- aussteller verpflichtet, die von der Messe Berlin für die Veranstaltung erlassenen Hygiene- und Sicherheits- maßnahmen (aktuelle Informationen unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx) zu beachten. Aufgrund der Ungewissheit des Pandemiegeschehens kann es hierbei auch kurzfristig zu Lockerungen oder Verschärfungen kommen. Diese Änderungen berechtigen nicht zu einer Veränderung der Miete oder sonstiger Beiträge. 9.2 10.2 Aussteller und Mitaussteller haben dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm beauftragten Dritte über die zu beacht- enden beachtenden Bestimmungen und Maßnah- men Maßnahmen informiert sind und sich daranhal- tendaranhalten. Zudem sind Aussteller und Mitaussteller für die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzvor- schriften auf dem Messestand verant- wortlich. Die Messe Berlin behält sich das Recht vor, bei etwaigen Verstößen gegen die Bestimmungen zur Eindäm- mung des COVID-19-Virus und/oder bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, die betrof- fenen Personen von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

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COVID-19, Hygiene- und Sicherheitskonzept. 9.1 10.1 Aussteller und Mitaussteller sind verpflichtet, sich im Vorfeld der Teil- nahme an der Veranstaltung über die jeweils aktuell geltenden Bestim- mungen, Gesetze, Verordnungen und sonstigen Verfügungen, die im Zusam- menhang mit der Eindämmung des SARS-CoV-2 (COVID-19) erlassen wur- den, zu informieren und sich daran zu halten. Zudem sind Aussteller und Mit- aussteller verpflichtet, die von der Messe Berlin für die Veranstaltung erlassenen Hygiene- und Sicherheits- maßnahmen (aktuelle Informationen Download unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xxhttps:// xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx/xx/Xxxxxxxxxxxx/ Downloadcenter/) zu beachten. Aufgrund der Ungewissheit des Pandemiegeschehens kann es hierbei auch kurzfristig zu Lockerungen oder Verschärfungen kommen. Diese Änderungen berechtigen nicht zu einer Veränderung der Miete oder sonstiger Beiträge. 9.2 10.2 Aussteller und Mitaussteller haben dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm beauftragten Dritte über die zu beacht- enden beachtenden Bestimmungen und Maßnah- men Maßnahmen informiert sind und sich daranhal- tendaran halten. Zudem sind Aussteller und Mitaussteller für die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzvor- schriften auf dem Messestand verant- wortlich. Die Messe Berlin behält sich das Recht vor, bei etwaigen Verstößen gegen die Bestimmungen zur Eindäm- mung des COVID-19-Virus und/oder bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, die betrof- fenen Personen von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

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