Cyber-Betriebsunterbrechung bei Cloud-Ausfall (sofern im Versicherungsschein besonders vereinbart). Über die Cyber-Betriebsunterbrechung gemäß den vorstehenden Reglungen unter Ziffer II.5. hinaus besteht auch Versicherungsschutz für den Ertragsausfall- schaden eines Versicherten unmittelbar und ausschließlich aufgrund eines ver- sicherten Ereignisses gemäß Ziffern I.1. bis I.4., das von dem Teil des IT-Systems des Versicherten ausgeht, welches der Herrschaftsgewalt und Kontrolle eines dritten Dienstleisters (externes Rechenzentrum, Cloud-Anbieter) unterliegt, den ein Versicherter entgeltlich in Anspruch nimmt. Bei der Cyber-Betriebsunterbrechung bei Cloud-Ausfall kommen die Ziffern II.5.1. bis II.5.5. entsprechend zur Anwendung. Ergänzend gilt die im Versicherungs- schein benannte Entschädigungsgrenze.
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Cyber-Betriebsunterbrechung bei Cloud-Ausfall (sofern im Versicherungsschein besonders vereinbart). Über die Cyber-Betriebsunterbrechung gemäß den vorstehenden Reglungen Regelungen unter Ziffer II.5II.4. hinaus besteht auch Versicherungsschutz für den Ertragsausfall- schaden Ertragsausfalls- chaden eines Versicherten unmittelbar und ausschließlich aufgrund eines ver- sicherten Ereignisses gemäß Ziffern I.1. bis I.4., das von dem Teil des IT-Systems des Versicherten ausgeht, welches der Herrschaftsgewalt und Kontrolle eines dritten Dienstleisters (z. B. externes Rechenzentrum, Cloud-Anbieter) unterliegt, den ein Versicherter entgeltlich in Anspruch nimmt. Bei der Cyber-Betriebsunterbrechung bei Cloud-Ausfall kommen die Ziffern II.5.1II.4.1. bis II.5.5II.4.6. entsprechend zur Anwendung. Ergänzend gilt die im Versicherungs- schein benannte Entschädigungsgrenze.
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