Cyber-Vorfall Musterklauseln

Cyber-Vorfall. Ein Cyber-Vorfall ist jeder tatsächliche Vorfall oder begründete Verdacht von/auf:
Cyber-Vorfall. Ein Cyber-Vorfall ist:
Cyber-Vorfall jede böswillige Handlung einschließlich der Verbreitung von Malware, die gegen Ihr persönliches Gerät oder Ihr Smart-Home-Gerät gerichtet ist.
Cyber-Vorfall bedeutet jeder Schaden sowie jeder Anspruch, der aus einem Unbefugtem Zugriff, der Einschleusung eines Computer-Virus, Cyber-Terror, einem Denial-of-Service-Angriff, oder einem Systemfehler oder einem Systemausfall resultiert, oder direkt oder indirekt darauf beruhen, unabhängig davon, ob der Cyber-Vorfall und dessen Ursache zur selben Zeit oder am selben Ort eingetreten sind.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.