Das Montagesystem Musterklauseln

Das Montagesystem. Das Montagesystem ist unter Berücksichtigung folgender Punkte fachgerecht auszuführen: • Statik einschließlich Wind- und Schneelasten, • Anzahl Befestigungspunkte bzw. Befestigungsart, • Einhalten der DIN EN 1995-1 Bemessung und Konstruk- tion von Holzbauten in Bezug auf die Verbindung mit der Unterkonstruktion (Vorbohren, Randabstände etc.), • Einhalten der DIN EN 1999-1 Bemessung und Konstruk- tion von Aluminiumtragwerken (insbesondere bei Verwen- dung von Montagesystemkomponenten unterschiedlicher Anbieter), • Einhalten der statischen Nachweise nach DIN 1055 bzw. Eurocode 1991 für andere hier nicht aufgeführte Materialien, • spannungsfreie Montage, • Korrosion: Metallkombinationen innerhalb des Monta- gesystems und an den Dachanschlüssen sind so auszu- führen, dass es nicht zu Kontaktkorrosion kommen kann, • Regensicherheit und Dachdichtigkeit: Dachsteinbruch ausschließen, ggf. Zuschnitt oder Ausfräsen der Dach- steine, • Einhalten der Regeldachneigung und Dachanschlüsse bei Indachmontage. • Die Verbindungsmittel der PV Unterkonstruktion zum vor- handenen Baukörper sind sofern aus Stahl gemäß der All- gemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z 30.3 6 aus höherwertigen nicht rostenden Stählen zu erstellen bzw. aus Materialien mit gleichwertigem Korrosionsverhalten. Module müssen gemäß Herstellerangaben transportiert, gela- gert, befestigt und installiert werden. Die in der Montage- bzw. Installationsanleitung angegebenen, über statische Berechnun- gen nachgewiesenen geeigneten Stellen zur Befestigung sind einzuhalten.
Das Montagesystem. Das Montagesystem ist unter Berücksichtigung folgender Punkte fachgerecht auszuführen:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.