Daten. 4.1 Die Services werden auf der Grundlage der Daten geleistet, die Schaeffler vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist Inhaber der Daten, die Parteien sind sich aber darüber einig, dass die Daten Schaeffler zur Leistungserbringung, Wartung, Verbesserung und/oder Weiterentwicklung der Services, auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz, zur Verfügung stehen. Schaeffler ist es in diesem Zusammenhang ausdrücklich gestattet, die Daten weltweit, unbefristet, unwiderruflich, nicht-exklusiv, unentgeltlich, unterlizenzierbar und übertragbar uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten bzw. nutzen und verwerten zu lassen. Schaeffler darf die Daten anderen Unternehmen der Schaeffler Gruppe und/oder Subunternehmern von Schaeffler nur insoweit zur Verfügung stellen, wie dies für die Erbringung der Services sowie für die Wartung, die Verbesserung und/oder die Weiterentwicklung der Services erforderlich ist. 4.2 Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, Schaeffler die Daten zur Verfügung zu stellen und die in Ziffer 4.1 beschriebenen Rechte einzuräumen, insbesondere wenn die Daten dem Kunden von Dritten, z. B. Endkunden, oder mit von Dritten bereitgestellten Geräten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde stellt Schaeffler von allen Ansprüchen, Schäden und/oder Verlusten frei, die Behörden oder Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte, von Gesetzen oder sonstiger Vorschriften durch die Bereitstellung von Daten, die Einräumung von Rechten und/oder die Nutzung der Daten gegen Schaeffler geltend machen. 4.3 Kündigt der Kunde einen Service Vertrag und/oder die Vereinbarung, löscht Schaeffler die vom Kunden bereitgestellten Daten aus den Produktionssystemen des Services. Aus technischen Gründen kann es für Schaeffler aber notwendig sein, die Daten für bis zu weitere 12 Monate ab Vertragsbeendigung in Backups oder Qualitätssicherungssystemen weiterhin aufzubewahren. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, einen Auszug oder eine Übersicht über die von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu verlangen. Schaeffler ist uneingeschränkt berechtigt, sämtliche Ergebnisse, Erkenntnisse, Produktverbesserungen und Produktweiterentwicklungen, die auch auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten beruhen, kostenlos und zeitlich unbefristet auch nach einer Datenlöschung weiter zu nutzen. 4.4 Die Parteien treffen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen wie in der OPTIME Leistungsbeschreibung definiert, um die Daten zu schützen. 4.5 Die Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 gelten nicht, wenn es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt. Personenbezogene Daten sind Daten, die nach dem anwendbaren Recht am Sitz von Schaeffler, im Einzelfall am Sitz des Kunden oder am Ort des Betriebs der Anlagen des Kunden als personenbezogene Daten gelten und daher unter einem besonderen rechtlichen Schutz stehen. Soweit es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, halten beide Parteien das geltende Datenschutzrecht ein und vereinbaren einvernehmlich weitere Schritte zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzes. 4.6 Sofern der Kunde im Rahmen eines Services die Daten und die gelieferten Ergebnisse des Services in einer von Schaeffler bereitgestellten Softwareapplikation oder digitalen Benutzeroberfläche weitergehend analysiert und kommentiert (z. B. durch Labels, Kommentare etc.), gelten für die entsprechenden Erkenntnisse und Auswertungsergebnisse sowie Hinweise und Eingaben die Ziffern 4.1 und 4.2 entsprechend.
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Daten. 4.1 Die Services werden auf der Grundlage der Daten geleistet8.1 Der Kunde behält alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an allen Daten, die Schaeffler vom im Namen des Kunden (oder eines sei- ner verbundenen Unternehmen) in die Software eingegeben und/oder hochgeladen werden oder durch die weitere Verarbei- tung dieser Daten unter Verwendung der Software (zusammen die „Kundendaten“) gewonnen werden.
8.2 Während der Laufzeit des Vertrages kann der Kunde die Teile der Kundendaten, die Smake über die von der Software bereitgestellten Standardfunktionen zur Verfügung stellt, abrufen und exportieren. Der Zugriff des Kunden auf andere Teile der Kundendaten (z.B. die zugrunde liegenden „Rohdaten“ in den Datenbanken von Smake) erfordert eine gesonderte Verein- barung zwischen Smake und dem Kunden, die eine angemessene Vergütung für die entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von Smake vorsieht.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Exportfunktionalität der Software zu nutzen, um regelmäßig (zumindest bei relevanten Änderungen der Kundendaten) eigene Sicherungskopien der Kundendaten zu erstellen, die von Smake über die Exportschnitt- stelle zur Verfügung gestellt werden. Solche vorbeugenden Maßnahmen gegen einen möglichen Datenverlust liegen in der Verantwortung des Kunden.
8.4 Für einen Zeitraum von 7 Tagen nach Ablauf des Vertrages hat der Kunde weiterhin Zugriff auf die von Smake gespei- cherten Kundendaten und kann diese mit den von der Software bereitgestellten Standardexportfunktionen im CSV-Format exportieren. Der Kunde ist Inhaber der Datenselbst dafür verantwortlich, die Parteien sind sich aber darüber einigKundendaten rechtzeitig zu exportieren, dass die Daten Schaeffler zur Leistungserbringung, Wartung, Verbesserung und/um sie für den zukünftigen Gebrauch zu sichern. Übertragungen oder Weiterentwicklung der Services, auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz, zur Verfügung stehen. Schaeffler ist es in diesem Zusammenhang ausdrücklich gestattet, die Daten weltweit, unbefristet, unwiderruflich, nicht-exklusiv, unentgeltlich, unterlizenzierbar und übertragbar uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten bzw. nutzen und verwerten zu lassen. Schaeffler darf die Daten anderen Unternehmen der Schaeffler Gruppe und/oder Subunternehmern von Schaeffler nur insoweit zur Verfügung stellen, wie dies für die Erbringung der Services sowie für die Wartung, die Verbesserung und/oder die Weiterentwicklung der Services erforderlich ist.
4.2 Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, Schaeffler die Daten zur Verfügung zu stellen und die in Ziffer 4.1 beschriebenen Rechte einzuräumen, insbesondere wenn die Daten dem Kunden von Dritten, z. B. Endkunden, oder mit von Dritten bereitgestellten Geräten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde stellt Schaeffler von allen Ansprüchen, Schäden und/oder Verlusten frei, die Behörden oder Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte, von Gesetzen oder sonstiger Vorschriften durch die Bereitstellung Exporte von Daten, die Einräumung nicht mit den Standardfunktionen der Software durchge- führt werden können, müssen rechtzeitig bestellt werden und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen Smake und dem Kunden, die eine angemessene Vergütung für die entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von Rechten und/oder die Nutzung der Daten gegen Schaeffler geltend machenSmake vorsieht.
4.3 Kündigt 8.5 Nach Ablauf der Kunde einen Service Vertrag und/oder 7-tägigen Datenexportzeit gemäß Ziffer 8.4 wird Smake die VereinbarungKundendaten von seinen Speichermedien löschen und alle unter seiner Kontrolle stehenden korrespondierenden Dokumente vernichten, löscht Schaeffler die vom Kunden bereitgestellten es sei denn, Smake ist durch gesetzliche Aufbewahrungsvorschriften verpflichtet, diese Daten aus den Produktionssystemen des Services. Aus technischen Gründen kann es für Schaeffler aber notwendig sein, die Daten für bis länger zu weitere 12 Monate ab Vertragsbeendigung in Backups oder Qualitätssicherungssystemen weiterhin aufzubewahren. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, einen Auszug oder eine Übersicht über die von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu verlangen. Schaeffler ist uneingeschränkt berechtigt, sämtliche Ergebnisse, Erkenntnisse, Produktverbesserungen und Produktweiterentwicklungen, die auch auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten beruhen, kostenlos und zeitlich unbefristet auch nach einer Datenlöschung weiter zu nutzenspeichern.
4.4 8.6 Die Parteien treffen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen wie in der OPTIME Leistungsbeschreibung definiert, um die Daten zu schützen.
4.5 Die Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 gelten nicht, wenn es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt. Personenbezogene Daten sind Löschpflicht nach Ziffer 8.5 gilt nicht für Daten, die in regelmäßigen Sicherungskopien umfangreicher Datensät- ze enthalten sind, bei denen eine individuelle Löschung der Kundendaten einen erheblichen Aufwand für Smake bedeuten würde. Das Wiederherstellen oder Verwenden solcher Datenkopien nach dem anwendbaren Recht am Sitz von SchaefflerBeendigung des Vertrages ist nicht gestattet. Der
8.7 Smake behält sich alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an Transaktions- und Leistungsdaten im Einzelfall am Sitz Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden vor, die Smake zu Sicherheits-, Softwareoptimierungs- und Produktmarke- tingzwecken sammeln und verwenden darf, sofern diese Daten und Nutzungen nicht die Identität des Kunden offenbaren oder am Ort des Betriebs bestimmte Nutzungsmerkmale der Anlagen Software umfassen, die die Identität des Kunden als personenbezogene Daten gelten und daher unter einem besonderen rechtlichen Schutz stehen. Soweit es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, halten beide Parteien das geltende Datenschutzrecht ein und vereinbaren einvernehmlich weitere Schritte zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzesaufdecken.
4.6 Sofern der Kunde im Rahmen eines Services die Daten und die gelieferten Ergebnisse des Services in einer von Schaeffler bereitgestellten Softwareapplikation oder digitalen Benutzeroberfläche weitergehend analysiert und kommentiert (z. B. durch Labels, Kommentare etc.), gelten für die entsprechenden Erkenntnisse und Auswertungsergebnisse sowie Hinweise und Eingaben die Ziffern 4.1 und 4.2 entsprechend.
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Daten. 4.1 Die Services werden auf der Grundlage der Daten geleistet, die Schaeffler vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist Inhaber der 5.1 Alle Daten, die Parteien sind sich aber darüber einig, dass die Vertragsparteien der jeweils anderen Vertragspartei im Rahmen der Vereinbarung und im Zusammenhang mit der Nutzung der Software (einschließlich Daten Schaeffler zur Leistungserbringung, Wartung, Verbesserung und/über Nutzer oder Weiterentwicklung deren Unternehmen und der Services, auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz, zur Verfügung stehen. Schaeffler ist es in diesem Zusammenhang ausdrücklich gestattet, die Daten weltweit, unbefristet, unwiderruflich, nicht-exklusiv, unentgeltlich, unterlizenzierbar und übertragbar uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten bzw. nutzen und verwerten zu lassen. Schaeffler darf die Daten anderen Unternehmen mit Hilfe der Schaeffler Gruppe und/oder Subunternehmern von Schaeffler nur insoweit Software verarbeiteten Vorgänge) zur Verfügung stellen, wie dies bleiben das ausschließliche Eigentum dieser Vertragspartei. Die Vertragsparteien gewähren der jeweils anderen Vertragspartei für die Erbringung Dauer der Services sowie Vereinbarung, soweit sie dazu berechtigt sind, das Recht, die im Rahmen der Software-Nutzung und Inanspruchnahme der Dienstleistungen entstandenen Daten ausschließlich für die Wartungin der Vereinbarung festgelegten Zwecke zu nutzen.
5.2 Der Kunde ist allein für den Inhalt der mit der Software verarbeiteten Daten verantwortlich (einschließlich Genauigkeit, Qualität, Integrität und geistige Eigentums- oder Nutzungsrechte). Transwide behält sich das Recht vor, den Inhalt der über die Software übermittelten Informationen zu überwachen und Daten bei Nichteinhaltung der Vereinbarung ohne vorherige Mitteilung zurückzubehalten, zu entfernen und zu löschen.
5.3 Der Kunde gewährt Transwide das Recht, Daten, die Verbesserung und/oder Transwide vom Kunden und dessen Kunden und Nutzern gesammelt hat, mit Daten von anderen Lizenznehmern und deren Nutzern zu verbinden, damit Transwide branchenübergreifende Analysen, Statistiken und Berichte erstellen kann. Transwide ist berechtigt, Analysen und Berichte sowohl für gewerbliche Gewinnzwecke als auch als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen, und der Kunde verzichtet auf die Weiterentwicklung der Services erforderlich istdiesbezüglichen Rechte.
4.2 5.4 Die Vertragsparteien dürfen die Daten der jeweils anderen Vertragspartei weder ändern, verkaufen, abtreten, vermieten noch auf sonstige Weise darüber verfügen. Die Vertragsparteien haben angemessene standardisierte Sicherheits- und Nutzungsverfahren im Zusammenhang mit den Daten der jeweils anderen Vertragspartei einzuführen und aufrechtzuerhalten.
5.5 Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst, dass die Nutzung der Software und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen mit sich bringen, dass die Nutzer Transwide persönliche Daten mitteilen. Die Vertragsparteien halten die geltenden Datenschutzgesetze und –vorschriften sowie die Datenschutzerklärung von Transwide ein. Der Kunde bestätigt hiermit, den Inhalt der Erklärung geprüft zu haben und diesem zuzustimmen.
5.6 Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt istvon den Nutzern alle vorherigen, Schaeffler die Daten zur Verfügung einzelnen und notwendigen Genehmigungen und Ermächtigungen erhalten hat, um es Transwide zu stellen und die in Ziffer 4.1 beschriebenen Rechte einzuräumen, insbesondere wenn die Daten dem Kunden von Dritten, z. B. Endkunden, oder mit von Dritten bereitgestellten Geräten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde stellt Schaeffler von allen Ansprüchen, Schäden und/oder Verlusten freiermöglichen, die Behörden oder Dritte wegen im Rahmen der Verletzung ihrer Rechte, von Gesetzen oder sonstiger Vorschriften durch die Bereitstellung von Daten, die Einräumung von Rechten und/oder die Nutzung der Software weitergegebenen persönlichen Daten gegen Schaeffler geltend machen.
4.3 Kündigt der Kunde einen Service Vertrag und/oder die Vereinbarung, löscht Schaeffler die vom Kunden bereitgestellten Daten aus den Produktionssystemen des Services. Aus technischen Gründen kann es für Schaeffler aber notwendig sein, die Daten für bis zu weitere 12 Monate ab Vertragsbeendigung in Backups oder Qualitätssicherungssystemen weiterhin aufzubewahrenverarbeiten. Der Kunde hat keinen Anspruch daraufTranswide hinsichtlich aller Schadenersatzansprüche, einen Auszug Verluste, Kosten oder eine Übersicht über die von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu verlangen. Schaeffler ist uneingeschränkt berechtigt, sämtliche Ergebnisse, Erkenntnisse, Produktverbesserungen und ProduktweiterentwicklungenAusgaben, die auch auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten beruheninfolge der Nichtbeibringung der einzelnen und notwendigen Genehmigungen entstehen, kostenlos schad- und zeitlich unbefristet auch nach einer Datenlöschung weiter klaglos zu nutzenhalten.
4.4 Die Parteien treffen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen wie in der OPTIME Leistungsbeschreibung definiert, um die Daten zu schützen.
4.5 Die Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 gelten nicht, wenn es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt. Personenbezogene Daten sind Daten, die nach dem anwendbaren Recht am Sitz von Schaeffler, im Einzelfall am Sitz des Kunden oder am Ort des Betriebs der Anlagen des Kunden als personenbezogene Daten gelten und daher unter einem besonderen rechtlichen Schutz stehen. Soweit es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, halten beide Parteien das geltende Datenschutzrecht ein und vereinbaren einvernehmlich weitere Schritte zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzes.
4.6 Sofern der Kunde im Rahmen eines Services die Daten und die gelieferten Ergebnisse des Services in einer von Schaeffler bereitgestellten Softwareapplikation oder digitalen Benutzeroberfläche weitergehend analysiert und kommentiert (z. B. durch Labels, Kommentare etc.), gelten für die entsprechenden Erkenntnisse und Auswertungsergebnisse sowie Hinweise und Eingaben die Ziffern 4.1 und 4.2 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Daten. 4.1 5.1 Die Services werden erfolgen auf der Grundlage der Daten geleistetvon Daten, die Schaeffler vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, wie in diesen AGB festgelegt und vereinbart. Der Kunde ist Inhaber der Daten, die Die Parteien sind sich aber darüber einig, dass die Daten Schaeffler zur Leistungserbringung, Wartung, Verbesserung und/oder Weiterentwicklung der Services, auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz, zur Verfügung stehen. Schaeffler ist es in diesem Zusammenhang ausdrücklich gestattet, die Daten weltweit, unbefristet, unwiderruflich, nicht-exklusiv, unentgeltlich, unterlizenzierbar und übertragbar uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten bzw. nutzen und verwerten zu lassen. Schaeffler darf die Daten anderen Unternehmen der Schaeffler Gruppe und/oder Subunternehmern von Schaeffler nur insoweit zur Verfügung stellen, wie dies für die Erbringung der Services sowie für Leistungen, die Wartung, die Verbesserung und/oder die Weiterentwicklung der Services erforderlich ist.
4.2 5.2 Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, Schaeffler die Daten zur Verfügung zu stellen und die in Ziffer 4.1 5.1 beschriebenen Rechte einzuräumen, insbesondere wenn die Daten dem Kunden von Dritten, z. B. Endkunden, oder mit von Dritten bereitgestellten Geräten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde stellt Schaeffler von allen Ansprüchen, Schäden und/oder Verlusten frei, die Behörden oder Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte, von Gesetzen oder sonstiger Vorschriften durch die Bereitstellung von Daten, die Einräumung von Rechten und/oder die Nutzung der Daten gegen Schaeffler geltend machen.
4.3 Kündigt 5.3 Für den Fall, dass der Kunde einen oder Schaeffler den Service Vertrag und/kündigt, ist Schaeffler berechtigt, die bei Schaeffler oder bei Dienstleistern von Schaeffler gespeicherten Daten in ihrer aktuellen Form aufzubewahren. Schaeffler oder die Vereinbarung, löscht mit Schaeffler die vom Kunden bereitgestellten Daten aus den Produktionssystemen des Services. Aus technischen Gründen kann es für Schaeffler aber notwendig seinverbundenen Unternehmen sind uneingeschränkt berechtigt, die Daten für bis zu weitere 12 Monate ab Vertragsbeendigung die in Backups oder Qualitätssicherungssystemen weiterhin aufzubewahrenZiffer 5.1 genannten Zwecke weiterzuverwenden. Der Kunde hat keinen Anspruch daraufist nicht berechtigt, einen Auszug oder eine Übersicht über die von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu verlangen. Schaeffler ist uneingeschränkt berechtigtverlangen und hat im Falle der Vertragsbeendigung kein Recht auf Löschung oder Rückgabe der Daten, sämtliche Ergebnisse, Erkenntnisse, Produktverbesserungen und Produktweiterentwicklungen, die auch auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten beruhen, kostenlos und zeitlich unbefristet auch nach einer Datenlöschung weiter zu nutzenmit Ausnahme personenbezogener Daten.
4.4 5.4 Die Parteien Vertragsparteien treffen geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen wie in Sicherheitsmaßnahmen, die dem neuesten Stand der OPTIME Leistungsbeschreibung definiertTechnik entsprechen, um die Daten zu schützen.
4.5 5.5 Die Ziffern 4.15.1, 4.2 5.2 und 4.3 5.3 gelten nicht, wenn es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt. Personenbezogene Daten sind Daten, die nach dem anwendbaren Recht am Sitz von Schaeffler, im Einzelfall am Sitz des Kunden oder am Ort des Betriebs der Anlagen des Kunden als personenbezogene Daten gelten und daher unter einem besonderen rechtlichen Schutz stehen. Soweit es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, halten beide Parteien das geltende Datenschutzrecht ein und vereinbaren einvernehmlich weitere Schritte zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzes.
4.6 Sofern der Kunde 5.6 Daten, die das geistige Eigentum im Rahmen eines Services die Daten und die gelieferten Ergebnisse des Services in einer Zusammenhang mit Schaeffler-Produkten betreffen können, sind Eigentum von Schaeffler bereitgestellten Softwareapplikation oder digitalen Benutzeroberfläche weitergehend analysiert und kommentiert (z. B. durch Labels, Kommentare etcSchaeffler.), gelten für die entsprechenden Erkenntnisse und Auswertungsergebnisse sowie Hinweise und Eingaben die Ziffern 4.1 und 4.2 entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Daten. 4.1 Die Services werden auf der Grundlage der Daten geleistet8.1 Der Kunde behält alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an allen Daten, die Schaeffler vom im Namen des Kunden (oder eines seiner verbundenen Unternehmen) in die Software eingegeben und/oder hochgeladen werden oder durch die weitere Verarbeitung dieser Daten unter Ver- wendung der Software (zusammen die "Kundendaten") gewonnen werden.
8.2 Während der Laufzeit des Vertrages kann der Kunde die Teile der Kundendaten, die fleetster über die von der Software bereitgestellten Standardfunktionen zur Verfügung gestellt werdenstellt, abrufen und exportieren. Der Zugriff des Kunden auf andere Teile der Kundendaten (z.B. die zugrunde liegenden "Rohdaten" in den Datenbanken von fleetster) erfordert eine gesonderte Vereinba- rung zwischen fleetster und dem Kunden, die eine angemessene Vergütung für die entspre- chende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster vorsieht.
8.3 Fleetster erstellt selbst stündliche Backups von allen Accounts. Die Backups sind für system- weite Probleme gedacht und nicht für das Wiederherstellen von Daten, die durch Nutzerfehler entstanden sind. Der Kunde ist Inhaber der Datendaher verpflichtet, die Parteien sind sich aber darüber einigExportfunktionalität der Software zu nut- zen, dass die Daten Schaeffler zur Leistungserbringung, Wartung, Verbesserung und/oder Weiterentwicklung um regelmäßig (zumindest bei relevanten Änderungen der Services, auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz, zur Verfügung stehen. Schaeffler ist es in diesem Zusammenhang ausdrücklich gestattetKundendaten) eigene Siche- rungskopien der Kundendaten zu erstellen, die Daten weltweit, unbefristet, unwiderruflich, nicht-exklusiv, unentgeltlich, unterlizenzierbar und übertragbar uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten bzw. nutzen und verwerten zu lassen. Schaeffler darf von fleetster über die Daten anderen Unternehmen der Schaeffler Gruppe und/oder Subunternehmern von Schaeffler nur insoweit Exportfunktion zur Verfügung stellen, wie dies für die Erbringung der Services sowie für die Wartung, die Verbesserung und/oder die Weiterentwicklung der Services erforderlich ist.
4.2 Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, Schaeffler die Daten zur Verfügung zu stellen und die in Ziffer 4.1 beschriebenen Rechte einzuräumen, insbesondere wenn die Daten dem Kunden von Dritten, z. B. Endkunden, oder mit von Dritten bereitgestellten Geräten zur Verfügung Ver- fügung gestellt werden. Solche vorbeugenden Maßnahmen gegen einen möglichen Datenver- lust liegen in der Verantwortung des Kunden. Auf Anfrage können Daten auch durch Backups kostenpflichtig wiederhergestellt werden.
8.4 Für einen Zeitraum von 7 Tagen nach Ablauf des Vertrages hat der Kunde weiterhin Zugriff auf die von fleetster gespeicherten Kundendaten und kann diese mit den von der Software bereit- gestellten Standardexportfunktionen im CSV-Format exportieren. Der Kunde stellt Schaeffler von allen Ansprüchen, Schäden und/oder Verlusten freiist selbst dafür verantwortlich, die Behörden Kundendaten rechtzeitig zu exportieren, um sie für den zukünftigen Ge- brauch zu sichern. Übertragungen oder Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte, von Gesetzen oder sonstiger Vorschriften durch die Bereitstellung Exporte von Daten, die Einräumung nicht mit den Standardfunkti- onen der Software durchgeführt werden können, müssen rechtzeitig bestellt werden und be- dürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen fleetster und dem Kunden, die eine ange- messene Vergütung für die entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von Rechten und/oder die Nutzung der Daten gegen Schaeffler geltend machenfleetster vorsieht.
4.3 Kündigt 8.5 Nach Ablauf der Kunde einen Service Vertrag und/oder 7-tägigen Datenexportzeit gemäß Ziffer 8.4 wird fleetster die VereinbarungKundendaten von seinen Speichermedien löschen und alle unter seiner Kontrolle stehenden korrespondie- renden Dokumente vernichten, löscht Schaeffler die vom Kunden bereitgestellten es sei denn, fleetster ist durch gesetzliche Aufbewahrungsvor- schriften verpflichtet, diese Daten aus den Produktionssystemen des Services. Aus technischen Gründen kann es länger zu speichern.
8.6 Die Löschpflicht nach Ziffer 8.5 gilt nicht für Schaeffler aber notwendig seinDaten, die Daten in regelmäßigen Sicherungskopien um- fangreicher Datensätze enthalten sind, bei denen eine individuelle Löschung der Kundendaten einen erheblichen Aufwand für bis zu weitere 12 Monate ab Vertragsbeendigung in Backups fleetster bedeuten würde. Das Wiederherstellen oder Qualitätssicherungssystemen weiterhin aufzubewahrenVerwen- den solcher Datenkopien nach Beendigung des Vertrages ist nicht gestattet. Der Kunde hat keinen Anspruch daraufkann verlangen, einen Auszug oder dass fleetster auch solche Sicherungskopien löscht, vorausgesetzt, dass der Kunde sich bereit erklärt, fleetster die dabei entstehenden Kosten zu erstatten; dies beinhaltet auch eine Übersicht über angemessene Vergütung für die entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu verlangen. Schaeffler ist uneingeschränkt berechtigtfleetster.
8.7 fleetster behält sich alle Rechte, sämtliche Ergebnisse, Erkenntnisse, Produktverbesserungen Eigentumsrechte und ProduktweiterentwicklungenAnsprüche an Transaktions- und Leis- tungsdaten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden vor, die auch auf den vom fleetster zu Sicherheits-, Softwareoptimierungs- und Produktmarketingzwecken sammeln und verwenden darf, sofern diese Daten und Nutzungen nicht die Identität des Kunden zur Verfügung gestellten Daten beruhen, kostenlos und zeitlich unbefristet auch nach einer Datenlöschung weiter zu nutzen.
4.4 Die Parteien treffen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen wie in offenbaren oder bestimmte Nutzungsmerkmale der OPTIME Leistungsbeschreibung definiert, um die Daten zu schützen.
4.5 Die Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 gelten nicht, wenn es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt. Personenbezogene Daten sind DatenSoftware umfassen, die nach dem anwendbaren Recht am Sitz von Schaeffler, im Einzelfall am Sitz die Identität des Kunden oder am Ort des Betriebs der Anlagen des Kunden als personenbezogene Daten gelten und daher unter einem besonderen rechtlichen Schutz stehen. Soweit es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, halten beide Parteien das geltende Datenschutzrecht ein und vereinbaren einvernehmlich weitere Schritte zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzesauf- decken.
4.6 Sofern der Kunde im Rahmen eines Services die Daten und die gelieferten Ergebnisse des Services in einer von Schaeffler bereitgestellten Softwareapplikation oder digitalen Benutzeroberfläche weitergehend analysiert und kommentiert (z. B. durch Labels, Kommentare etc.), gelten für die entsprechenden Erkenntnisse und Auswertungsergebnisse sowie Hinweise und Eingaben die Ziffern 4.1 und 4.2 entsprechend.
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