Datenanalyse Musterklauseln

Datenanalyse. 13.1 Der Lieferant darf (i) statistische und andere Informationen in Bezug auf die Leistung, den Betrieb und die Nutzung der Cloud-Services zusammenstellen und (ii) Daten aus den Cloud-Services in aggregierter Form nutzen und veröffentlichen, insbesondere zur Erstellung von statistischen Analysen, Berichten, Tendenzen und anderen analytischen Informationen (die Abschnitte (i) und (ii) werden gemeinsam als „Analysen“ bezeichnet). Der Lieferant darf Analysen öffentlich zur Verfügung stellen, diese dürfen aber keine Kundendaten, personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen in einer Form enthalten, die zur Identifizierung des Kunden oder einer anderen Person dienen könnte. Der Lieferant behält alle Rechte an geistigem Eigentum an den Analysen.
Datenanalyse. Ich willige widerruflich ein, dass Generali Vitality die von mir zur Verfügung gestellten Daten – einschließlich Gesundheitsdaten – zur Optimierung und zum Ausbau des Vitality Programms und ggfs. zur Erteilung auf mich zugeschnittener Tipps für einen gesünderen Lebensstil* analysiert und weiterverarbeitet. Die Analyse und der Vergleich Ihrer Daten mit zusammengeführten Daten anderer Generali Vitality Mitglieder (z.B. zur Identifizierung von Gruppen mit gleichen Eigenschaften) und mit öffentlich zugänglichen, statistischen Daten ermöglichen es uns, die Attraktivität und den Erfolg des Programms zu analysieren, zu bewerten und zu erhöhen. Zudem können wir Ihnen auf dieser Basis Informationen, Anreize und Empfehlungen für einen gesünderen Lebensstil geben, die auf Sie persönlich zugeschnitten sind (z.B. auf Ihre bevor- zugten Aktivitäten, Ihr Aktivitätslevel, Ihr Alter oder Ihre Gesundheitswerte). Mehr Informationen und Beispiele dazu sowie insbesondere zu den durch uns verarbeiteten (Gesundheits-)Daten erhalten Sie in diesem Video (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xx/xxxxxx) und in unseren Datenschutzgrundsätzen.
Datenanalyse. Die von den Geräten gemessenen technischen Daten werden mittels mobiler Datenübertragung an unser Rechenzentrum übermittelt und im Hinblick auf die Druckfestigkeit, Temperatur und Reife des Betons analysiert. Die Analyse der von den einzelnen Geräten im Laufe der Messung erfassten Daten wird im Webportal und in der App zur Verfügung gestellt. Die technische Grundlage für die Berechnung der Betonfestigkeit ist die Reifemethode nach de Vree, Arrhenius oder Nurse Saul, die den aktuellen Stand der Technik darstellt. Durch unser System können wir dem Kunden Messdaten über die Temperatur sowie Rechenergebnisse über die Entwicklung der Festigkeit des Frischbetons anbieten. Das Webportal und die App bieten dem Kunden zusätzliche Funktionen, z. B. Prognosen.
Datenanalyse. Die von den Schülern und Lehrern ausgefüllten Fragebögen wurden analysiert und dadurch wurde die Sprechfertigkeit der Xxxxxxx geschätzt. Als weiteres Analysekriterium galt bei dieser Analyse die vom Lehrwerk angebotenen Sprechanlässen, sowie die Schätzung des Angebots an weiteren Übungen zur Förderung der Sprechfertigkeit. Darüber hinaus galt dann als weiterer wichtiger Analysefokus die Haltung der Lehrer und der Xxxxxxx zur Idee der Lernsoftware, sowie ihre infrastrukturelle Bereitschaft mit solch einem Material zu arbeiten.
Datenanalyse. Bei der Auswertung der Fragebögen sind vier Hauptpunkte bewertet worden, welche in diesem Abschnitt erläutert werden. Dazu gehören die Sprechfertigkeit der Xxxxxxx, das Übungsangebot des Lehrwerks, die Sprechgelegenheit der Lernenden und ihre technische Bereitschaft für den Einsatz der Software. Die hier dargestellten Graphiken wurden mit Microsoft Office Excel 2016 hergestellt.
Datenanalyse. In der folgenden Abbildung soll zu Beginn der Datenanalyse aufgezeigt werden, welche Störungen von Lehrpersonen aus den verschiedenen Berufsfachschulen (LP 1 - LP 5) genannt wurden. Die einzelnen Unterrichtsstörungen der fünf Kategorien (A-E) werden anhand der Signaturen illustriert. Die Auswertungen der Interviews zeigten, welche Störungen von den einzelnen Fachlehrpersonen im Sport und in ihrem zweiten Unterrichtsfach wahrgenommen wurden. Sport A:1 A:2 A:3 A:4 B:1 B:2 B:3 B:4 C:1 C:2 C:3 D:1 D:2 D:3 D:4 E:1 E:2 E:3 E:4 E:5 E:6 LP 1 x x x x x x x LP 2 x x x x x x LP 3 x x x x x x x LP 4 x x x x x LP 5 x x x x
Datenanalyse. Die Daten, die für Analysen zur Verfügung stehen, sind höchstens diejenigen der letzten zwei Jahre sowie die des laufenden Jahres. Reports können jedoch maximal für einen Zeitraum von einem Jahr erstellt werden. Der Nutzer kann Reports speichern oder exportieren (als Excel- und/oder PDF-Dateien). Für den Zeitraum von einem Jahr werden die Reports automatisch im Online-Archiv abgelegt und nach Ablauf dieses Zeitraums automatisch gelöscht. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein neuer Reportlauf erfolgen, diese Option kann jederzeit innerhalb der Datenspeicherungsfrist genutzt werden. Zudem werden die im Online-Archiv abgelegten Reports automatisch gelöscht, nachdem AirPlus Reports on Demand geändert, ersetzt oder eingestellt wurde. Der Nutzer erstellt Sicherungskopien der gekauften Reports.
Datenanalyse. Die Datenanalyse kann in 4 Punkte aufgegliedert werden. Um den Einfluss der 6 Sitzungen als Ganzes auf die Probanden zu ermitteln, wurden die Daten des Fragebogens zur 1. Sitzung und des Abschlussfragebogens untersucht. Zur Ermittlung der Auswirkung der einzelnen Sitzungen wurden die Daten der Feedbackfragebögen ausgewertet. Bei der Analyse der Fragebögen wurde zuerst die gesamte Studienpopulation betrachtet. Anschließend wurde die Gesamtpopulation in die zwei Gruppen „Meditierende“, d.h. Personen, die Erfahrung mit Meditation und Entspannungstechniken hatten (n = 26) und „Nicht – Meditierende“ (n = 10) geteilt, um den Einfluss von Vorerfahrung mit Meditation zu beleuchten. In der Analyse der physiologischen Parameter wurde der körperliche Einfluss der Sitzungen untersucht. Hierbei wurden zunächst pro Sitzung die letzten 300 Sekunden mit den ersten 300 Sekunden verglichen. Anschließend wurden Vergleiche zwischen einzelnen Sitzungen gezogen. Um einerseits die Übersichtlichkeit zu gewährleisten und andererseits alle relevanten Informationen zu erheben, wurden die Vergleiche auf acht Gegenüberstellungen beschränkt. Das Sensorium 2 stellt die repräsentativste Sensoriumssitzung dar, da sich die Probanden an den zwei Terminen davor an die Umgebung gewöhnen konnten. Deswegen wird es allen drei Vergleichsbediungungen gegenübergestellt. Sensorium 1 wird als dem Sensorium 2 ähnliche Sitzung mit den beiden meditativen Verfahren verglichen. Das Herzfeedback und die Atemachtsamkeit beinhalten beide eine Atemkonzentration, weswegen dieser Vergleich gezogen wird. Mit der Gegenüberstellung von Sensorium 2 und Sensorium 1 wurde der Einfluss der Voreinstellung der Sensoriumssitzung differenziert. Schließlich dient der Vergleich von Bodyscan und Atemachtsamkeit der Information über die meditativen Verfahren. Bei den qualitativen Daten erfolgten eine Transkription der Interviews und eine Kategorisierung der Wirkungsweisen des Sensoriums auf die Probanden. 2.3.1 Auswertung des Fragebogens zur 1. Sitzung und des Abschlussfragebogens Jeder der fünf Abschnitte des Fragebogens zur 1. Sitzung wurde für sich ausgewertet, wobei die drei Abschnitte, die sich auch im Abschlussfragebogen befanden, „Körperbewusstheit“, „Freiburger Fragebogen zur Achtsamkeit“ und „emotionale Erschöpfung“ in Bezug auf den Abschlussfragebogen betrachtet wurden, um eine Veränderung in diesen Punkten durch die 6 Sitzungen insgesamt festzustellen.
Datenanalyse. Es wurde eine Datenanalyse der in den Fragebögen erhobenen Daten sowie der Pro- tokolle der Präsenzveranstaltung durchgeführt. Zur Auswertung der in den Frage- bögen erhobenen Daten wurden deskriptive statistische Verfahren verwendet. Zur Zuordnung der Datensätze aus den Eingangs- und Abschlussfragebögen wurden den Teilnehmern die Nummern eins bis sechs zugeteilt. Die Redebeiträge sowie Stim- mung der Teilnehmer wurden separat von zwei Mitarbeitern der MI Göttingen an- onymisiert protokolliert. 3‌

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  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Persönliche Daten Sie sind verpflichtet LAMIE direkt unverzüglich Änderungen Ihres Namens, Ihrer (Zustell- oder E-Mail-) Adres- se unter xxxxxxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxx.xx oder schriftlich an L’AMIE AG, Xxxxxxxx 00, 0000 Xxxx, zu melden. Unterlassen Sie die Anzeige einer Namens- oder Adressänderung, so gelten alle Erklärungen und Mitteilungen, die an Ihre zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse geschickt werden, als zugegangen.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit. b) Abweichend von der betrieblichen Normalarbeitszeit wird folgende Lage der Normalarbeitszeit ver- einbart: ................................................................................................................................... .............................................................................................................................................. .............................................................................................................................................. c) Abweichende Vereinbarung über die Erbringung der Normalarbeitszeit: ....................................... .............................................................................................................................................. d) Die Normalarbeitszeit wird wie folgt zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitszeit aufge- teilt. Mehrarbeit: Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie aus- drücklich angeordnet werden. Arbeitszeitaufzeichnungen: Alle geleisteten Arbeitszeiten sind vom Arbeitnehmer aufzuzeichnen, soweit die Arbeitszeit vom Arbeitneh- mer bestimmt wird. Privat bedingte Unterbrechungen der Arbeitszeit sind dabei festzuhalten. Der Arbeit- nehmer hat die Aufzeichnungen unmittelbar nach dem Monatsletzten vorzulegen.

  • Arbeitsmittel Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechni- schen Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Aus- nahmefall Arbeitsmittel vom Dienstnehmer im Einver- nehmen mit dem Dienstgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.

  • Qualität und Dokumentation 1. Der Lieferant hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Änderungen des Xxxxxx Xxxxxxxxxx GmbH & Co. KG HRA 361077 | Registergericht Stuttgart Liefergegenstandes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers. Für die Erstmusterprüfung wird auf die VDA-Schrift „Band 2 Sicherung der Qualität von Lieferungen Produktionsprozess und Produktfreigabe PPF“, hingewiesen. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Liefergegenstände ständig zu überprüfen. Die Vertragspartner werden sich über die Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung gegenseitig informieren. 2. Sind Art und Umfang der Prüfungen sowie die Prüfmittel und - methoden zwischen dem Lieferanten und dem Besteller nicht fest vereinbart, ist der Besteller auf Verlangen des Lieferanten im Rahmen seiner Kenntnisse, Erfahrungen und Möglichkeiten bereit, die Prüfungen mit ihm zu erörtern, um den jeweils erforderlichen Stand der Prüftechnik zu ermitteln. Darüber hinaus wird der Besteller den Lieferanten auf Wunsch über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften informieren. Für weitergehende Informationen zu Mess- und Prüfprozessen wird auf die VDA-Schrift „Band 5 Prüfprozesseignung, Eignung von Messsystemen, Mess- und Prüfprozessen, Erweiterte Mess- unsicherheit, Konformitätsbewertung“ hingewiesen. 3. Bei den in den technischen Unterlagen oder durch gesonderte Vereinbarung besonders, zum Beispiel mit "D", gekennzeichneten Merkmalen hat der Lieferant darüber hinaus in besonderen Aufzeichnungen festzuhalten, wann, in welcher Weise und durch wen die Liefergegenstände bezüglich der besonderen Merkmale geprüft worden sind und welche Resultate die geforderten Qualitätstests ergeben haben. Die Prüfungsunterlagen sind mindestens fünfzehn Jahre aufzubewahren und dem Besteller bei Bedarf vorzulegen. Vorlieferanten hat der Lieferant im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten im gleichen Umfang zu verpflichten. Für die Dokumentation und Archivierung wird auf die VDA Schrift „Band 1 Dokumentation und Archivierung – Leitfaden zur Dokumentation und Archivierung von Qualitätsforderungen“ sowie auf die VDA-Schrift „Prozessbeschreibung besondere Merkmale (BM)“ hingewiesen. 4. Soweit Behörden, die für die Kraftfahrzeugsicherheit, Abgasbestimmungen o. ä. zuständig sind, zur Nachprüfung bestimmter Anforderungen Einblick in den Produktionsablauf und die Prüfungsunterlagen des Bestellers verlangen, erklärt sich der Lieferant auf Bitten des Bestellers bereit, ihnen in seinem Betrieb die gleichen Rechte einzuräumen und dabei jede zumutbare Unterstützung zu geben.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)