Datenpflegepflicht Musterklauseln

Datenpflegepflicht. Die Halterin oder der Halter ist dafür verantwortlich, dass alle im Domain-Namen-Register von SWITCH verzeichneten Daten von für die Halterin oder den Halter registrierten Domain- Namen, wie die Daten der Kontaktpersonen und die technischen Angaben zum Domain- Namen, während der gesamten Dauer der Registrierung aktuell, vollständig und richtig gehalten werden. Die Halterin oder der Halter hat dem verwaltenden Registrar Änderungen der Daten unverzüglich mitzuteilen. Für SWITCH sind ausschliesslich die jeweils im Domain- Namen-Register verzeichneten Daten massgeblich. SWITCH ist nicht verpflichtet, andere als über den Registrar mitgeteilte Daten zu beachten oder selber Nachforschungen im Hinblick auf die Berichtigung dieser Daten vorzunehmen. Erweisen sich die Daten insbesondere auch auf Hinweise eines Dritten als unvollständig, unrichtig oder nicht aktuell und kann dadurch die Identität der Halterin oder des Halters nur mit unverhältnismässigem Aufwand ermittelt werden oder sind Mitteilungen an die Halterin oder den Halter nicht zustellbar, so ist SWITCH berechtigt, den betreffenden Domain-Namen zu widerrufen. Auf Verlangen einer im Rahmen ihrer Zuständigkeit intervenierenden Schweizer Behörde fordert die Registerbetreiberin die Halterin oder den Halter eines «.ch» Domain-Namens ohne gültige Schweizer Korrespondenzadresse auf, innerhalb von 30 Tagen eine solche zu bezeichnen und die Identität bekannt zu geben. Die Registerbetreiberin widerruft den Domain-Namen, wenn die Halterin oder der Halter der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommt und teilt den Widerruf der ersuchenden Schweizer Behörde mit.
Datenpflegepflicht. Sie haben als Kunde die Verantwortung, dass alle in der Datenbank von switchplus ag im Zusammenhang mit Ihrem Benutzerkonto und den von Ihnen bezogenen Dienstleistungen und Produkten verzeichneten Daten (einschliesslich der Registrant Informationen für DOMAIN Registrierungen und der Angaben des technischen Administrators) von Ihnen während der gesamten Vertragsdauer aktuell, vollständig und richtig gehalten werden. Sie sind verpflichtet, innerhalb von fünf
Datenpflegepflicht. Der Halter ist dafür verantwortlich, dass alle in der Datenbank von SWITCH verzeichneten Daten von für den Halter registrierten Domain-Namen, wie die Daten der Kontaktpersonen und die technischen Angaben zum Domain-Namen, während der gesamten Dauer der Registrierung aktuell, vollständig und richtig gehalten werden. Für SWITCH sind ausschliesslich die jeweils in ihrer Datenbank verzeichneten Daten massgeblich. SWITCH ist nicht verpflichtet, andere als über xxx.xxx.xx oder die Schnittstelle von SWITCH mitgeteilte Daten zu beachten oder selber Nachforschungen im Hinblick auf die Berichtigung dieser Daten vorzunehmen. Erweisen sich die Daten insbesondere auch auf Hinweise eines Dritten als unvollständig, unrichtig oder nicht aktuell und kann dadurch die Identität des Halters nur mit unverhältnismässigem Aufwand ermittelt werden oder sind Mitteilungen an den Halter und/oder an den Rechnungskontakt nicht zustellbar, so ist SWITCH berechtigt, den betreffenden Domain-Namen dieses Halters zu widerrufen.

Related to Datenpflegepflicht

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.