Datenspeicherung und Datenlöschung Musterklauseln

Datenspeicherung und Datenlöschung. Abgesehen von den im Folgenden ausgeführten Ausnahmen löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn das Vertragsverhältnis mit Ihnen beendet ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen.
Datenspeicherung und Datenlöschung. Abgesehen von den im Folgenden ausgeführten Ausnahmen löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn das Vertragsverhältnis mit Ihnen beendet ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen. Ihren Namen und Ihre Postanschrift nutzen wir für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist eine Abwägung der beiderseitigen berechtigten Interessen. Unser berechtigtes Interesse liegt darin, Sie im Rahmen von werblichen Reakquise- bemühungen erneut von unseren Produkten und Dienstleistungen zu überzeugen. Entsprechend der Interessenabwägung, Ihnen Direktwerbung während unserer Geschäftsbeziehung mit Ihnen zukommen zu lassen, überwiegen bei der Nutzung Ihrer Daten zu diesem nachvertraglichen Werbezweck unsere Interessen. Durch einen Widerspruch haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diese Verarbeitung zu unterbinden. Die BEW verwendet diese Daten dem beschriebenen Verarbeitungszweck entsprechend angemessen und nutzt hierfür auch keine sensiblen Daten aus Ihrem Kundenverhältnis zur BEW. Sofern Sie uns während der Dauer des Vertrags- verhältnisses eine Einwilligung zur werblichen Ansprache per E-Mail oder Telefon erteilt haben, nutzen wir Ihre Daten zur werblichen Ansprache für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten nach Erteilung der Einwilligung, unabhängig von der Dauer des Bestehens des Vertragsverhältnisses. Eine Folgenutzung über diesen Zeitraum hinaus findet statt, wenn Sie der werblichen Ansprache nicht widersprechen.
Datenspeicherung und Datenlöschung. Abgesehen von den im Folgenden ausgeführten Ausnahmen löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn das Vertragsverhältnis mit Ihnen beendet ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen. Ihren Namen und Ihre Postanschrift nutzen wir für einen Zeitraum von längstens 24 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Rechtsgrundlage für die weitere Nutzung ist eine Interessenabwägung zu unseren Gunsten. Unser berechtigtes Interesse liegt darin, Sie im Rahmen von werblichen Reakquise- bemühungen erneut von unseren Produkten und Services zu überzeugen. Entsprechend der Interessenabwägung, Ihnen Direktwerbung während unserer Geschäfts- beziehung mit Ihnen zukommen lassen zu dürfen, überwiegen auch bei der Nutzung Ihrer Daten zu diesem nachvertraglichen Werbezweck unsere Interessen. Durch einen Widerspruch haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diese weitere Nutzung zu unterbinden. Wir verwenden diese Daten dem beschriebenen Nutzungszweck entsprechend angemessen und nutzen hierfür keine sensiblen Daten aus Ihrem bisherigen Kundenverhältnis.
Datenspeicherung und Datenlöschung. Zur Begründung, Ausgestaltung und Erfüllung eines Vertrages mit Ihnen als Kunde von Telekommunikationsdienstleistungen speichern wir die Daten bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus, und zwar bis zum Ende des Kalenderjahres, welches auf das Jahr folgt, in dem der Vertrag beendet wird. Mit dem Ablauf dieser Frist erfolgt keine Löschung, sondern eine Sperre der Daten, da wir nach Handels- und Steuerrecht die Daten bis zu 10 Jahre speichern müssen. Diese Speicherung gilt auch für die Rechnungssummen. Speziell für die anfallenden Einzelverbindungen und die hieraus folgenden Abrechnungsdaten gilt, dass wir diese für die Dauer von 3 Kalendermonaten speichern, sofern dies zu Abrechnungszwecken mit Ihnen oder anderen Netzbetreibern oder Diensteanbietern erforderlich ist. Sofern Sie als Zahlungspflichtiger fristgerecht Einwendungen erheben, werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen bzw. Forderungsbeitreibung gespeichert. Mit der Löschung wird goetel von der Vorlagepflicht der Verkehrsdaten zum Nachweis der Richtigkeit der Rechnung befreit. Eine weitere Speicherung erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn dies nach dem TKG bzw. TTDSG zugelassen ist (z. B. Störungsbeseitigung, Missbrauchs- aufklärung und -verhinderung). goetel löscht dynamisch vergebene IP-Adressen spätestens 7 Tage nach dem Ende der Verbindung.
Datenspeicherung und Datenlöschung. Während der Nutzung können Daten auf dem Gerät gespeichert werden. Vor der Rückgabe sind diese von der Entleiherin / dem Entleiher vollständig und endgültig zu löschen. Für die Datensicherung (Backup) auf dem Endgerät ist der Entleiher / die Entleiherin selbst verantwortlich. Bei der Verarbeitung und Löschung von personenbezogenen Daten auf dem Gerät müssen die jeweils aktuellen Regelungen der VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen und des Netzbriefes beachtet werden.
Datenspeicherung und Datenlöschung. Zur Begründung, Ausgestaltung und Erfüllung eines Vertrages mit Ihnen als Kunde von Telekommu- nikationsdienstleistungen speichern wir die Daten bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus und zwar bis zum Ende des Kalenderjahres, welches auf das Jahr folgt, in dem der Vertrag beendet wird. Mit dem Ablauf dieser Frist erfolgt keine Löschung, sondern eine Sperre der Daten, da wir nach Handels- und Steuerrecht die Daten bis zu 10 Jahre speichern müssen. Diese Speicherung gilt auch für die Rechnungssummen. Speziell für die anfallenden Einzelverbindungen und die hieraus folgenden Abrechnungsdaten gilt, dass wir diese für die Dauer von 3 Kalendermonaten speichern, sofern dies zu Abrechnungszwecken mit Ihnen oder anderen Netzbetreibern oder Diensteanbietern erforderlich ist. Sofern Sie als Zahlungspflichtiger fristgerecht Einwendungen erheben, werden die Daten bis zur Klä- rung der Einwendungen bzw. Forderungsbeitreibung gespeichert. Mit der Löschung wird die DNS:NET von der Vorlagepflicht der Verkehrsdaten zum Nachweis der Richtigkeit der Rechnung befreit. Eine weitere Speicherung erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn dies nach dem TKG zugelassen ist (z. B. Stö- rungsbeseitigung, Missbrauchsaufklärung und -verhinderung). DNS:NET löscht dynamisch vergebene IP-Adressen spätestens 7 Tage nach dem Ende der Verbindung.
Datenspeicherung und Datenlöschung. Die SWB löschen Ihre personenbezogenen Daten, wenn das Vertragsverhältnis mit Ihnen beendet ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewah- rungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen.
Datenspeicherung und Datenlöschung. Abgesehen von den im Folgenden ausgeführten Ausnahmen löschen wir Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhal- ten. Sie sind berechtigt, diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Sofern technisch machbar, haben Sie das Recht, eine Über- mittlung von uns direkt an einen anderen Verantwortlichen zu erwirken. Zur Ausübung der unter Ziffer 6.1 bis 6.5 genannten Rechte können Sie sich unter Nutzung einer der unter Ziffer 2 genannten Kontaktdaten an innogy wenden.
Datenspeicherung und Datenlöschung. Abgesehen von den im Folgenden ausgeführten Ausnahmen löschen wir Ihre Bestandsdaten, wenn das Vertragsverhältnis mit Ihnen beendet ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen. Dies wäre in der Regel nach 10 Jahren. Bis dahin werden Ihre Daten gesperrt. Die Sperrphase bis zur Löschung beginnt am Ende des Jahres, das auf das Vertragsende folgt. Sind Daten hiervon nicht betroffen, werden sie gelöscht. Sofern Sie uns während der Dauer des Vertragsverhältnisses eine Einwilligung zur werblichen Ansprache per E-Mail oder Telefon erteilt haben, nutzen wir Ihre Daten zur werblichen Ansprache für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten nach Erteilung der Einwilligung unabhängig von der Dauer des Bestehens des Vertragsverhältnisses. Eine Folgenutzung über diesen Zeitraum hinaus, findet statt, wenn sie der werblichen Ansprache nicht widersprechen. Verkehrsdaten löschen wir sofort, wenn sie für eine Abrechnung nicht mehr relevant sind und spätestens 6 Monate nach Rechnungsversand. Daten zu Internet-Sessions werden spätestens nach 7 Tagen, meistens direkt nach Ende der Session gelöscht.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.