Datenverarbeitung/Datenschutz. 11.1 Der FC St. Pauli bearbeitet die durch den Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. 11.2 Der FC St. Pauli ist berechtigt, die durch den Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln, die der Veranstalter mit der Durchführung des Vertrages beauftragt hat, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies schließt das Recht zur Bonitätsprüfung ein. Der Vertragspartner erklärt sich durch den Abschluss des Vertrages mit einer solchen Bonitätsprüfung einverstanden. 11.3 Des Weiteren ist eine Übermittlung der Daten an Strafverfolgungsbehörden nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig, wenn dies zur Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltung, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit im Stadion oder zur Verfolgung von Straftaten notwendig ist. 11.4 Bei einem Verstoß gegen das Verbot gemäß Ziffer 4.5 Satz 1 behält sich der FC St. Pauli ferner vor, die gespeicherten Daten des Vertragspartners an andere Vereine der Fußball-Bundesliga und ihre Betriebsgesellschaften zu übermitteln, um den Schutz der in Ziffer 4.4 Satz 1 genannten Interessen (insbesondere die Sicherheit aller Besucher sowie die Einhaltung eines sozialen Preisgefüges) möglichst effektiv zu gewährleisten. Der Vertragspartner erklärt sich durch den Abschluss des Vertrages mit einer solchen Weitergabe seiner Daten einverstanden.
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Datenverarbeitung/Datenschutz. 11.1 10.1 Der FC St. Pauli bearbeitet die durch den Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Personenbezogene Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs sind unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/ abrufbar.
11.2 10.2 Der FC St. Pauli ist berechtigt, die durch den Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln, die der Veranstalter mit der Durchführung des Vertrages beauftragt hat, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies schließt das Recht zur Bonitätsprüfung ein. Der Vertragspartner erklärt sich durch den Abschluss des Vertrages mit einer solchen Bonitätsprüfung einverstanden.
11.3 Des Weiteren ist eine Übermittlung der Daten an Strafverfolgungsbehörden nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig, wenn dies zur Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltung, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit im Stadion oder zur Verfolgung von Straftaten notwendig ist.
11.4 10.3 Bei einem Verstoß gegen das Verbot gemäß Ziffer 4.5 Satz 1 behält sich der FC St. Pauli ferner vor, die gespeicherten Daten des Vertragspartners an andere Vereine der Fußball-Bundesliga und ihre Betriebsgesellschaften zu übermitteln, um den Schutz der in Ziffer 4.4 Satz 1 genannten Interessen (insbesondere die Sicherheit aller Besucher sowie die Einhaltung eines sozialen Preisgefüges) möglichst effektiv zu gewährleisten. Der Vertragspartner erklärt sich durch den Abschluss des Vertrages mit einer solchen Weitergabe seiner Daten einverstanden.
10.4 Ferner behält sich der FC St. Pauli vor, Daten über die Häufigkeit der Nutzung von Dauerkarten innerhalb einer Saison zu erfassen und auszuwerten. Wird die Dauerkarte nicht oder nur in geringer Anzahl genutzt (Erkenntnis über das Einschieben der Tickets in die Zugangskontrollgeräte an den Eingängen des Stadions) und/oder erfolgt im Verhinderungsfall keine ordentliche Weitergabe der Dauerkarte gemäß Ziffer 6.1 über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt, kann dies für den Dauerkarteninhaber zu Konsequenzen nach Ziffer 4.7d führen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenverarbeitung/Datenschutz. 11.1 Der FC St. Pauli bearbeitet die durch den Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Personenbezo- gene Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt.
11.2 Der FC St. Pauli ist berechtigt, die durch den Kunden mitgeteilten personenbezogenen personen- bezogenen Daten an Dritte zu übermitteln, die der Veranstalter mit der Durchführung des Vertrages beauftragt hat, soweit dies zur Vertragserfüllung Vertragserfül- lung erforderlich ist. Dies schließt das Recht zur Bonitätsprüfung ein. Der Vertragspartner erklärt sich durch den Abschluss des Vertrages mit einer solchen Bonitätsprüfung einverstanden.
11.3 Des Weiteren ist eine Übermittlung der Daten an Strafverfolgungsbehörden nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig, wenn dies zur Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltung, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit im Stadion oder zur Verfolgung von Straftaten notwendig ist.
11.4 Bei einem Verstoß gegen das Verbot gemäß Ziffer 4.5 Satz 1 behält sich der FC St. Pauli ferner vor, die gespeicherten Daten des Vertragspartners an andere an- dere Vereine der Fußball-Bundesliga und ihre Betriebsgesellschaften zu übermittelnüber- mitteln, um den Schutz der in Ziffer 4.4 Satz 1 genannten Interessen (insbesondere die Sicherheit aller Besucher sowie die Einhaltung eines sozialen sozia- len Preisgefüges) möglichst effektiv zu gewährleisten. Der Vertragspartner erklärt er- klärt sich durch den Abschluss des Vertrages mit einer solchen Weitergabe seiner Daten einverstanden.
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Datenverarbeitung/Datenschutz. 11.1 10.1 Der FC St. Pauli bearbeitet die durch den Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt.
11.2 10.2 Der FC St. Pauli ist berechtigt, die durch den Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln, die der Veranstalter mit der Durchführung des Vertrages beauftragt hat, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies schließt das Recht zur Bonitätsprüfung ein. Der Vertragspartner erklärt sich durch den Abschluss des Vertrages mit einer solchen Bonitätsprüfung einverstanden.
11.3 10.3 Des Weiteren ist eine Übermittlung der Daten an Strafverfolgungsbehörden nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig, wenn dies zur Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltung, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit im Stadion oder zur Verfolgung von Straftaten notwendig ist.
11.4 10.4 Bei einem Verstoß gegen das Verbot gemäß Ziffer 4.5 Satz 1 behält sich der FC St. Pauli ferner vor, die gespeicherten Daten des Vertragspartners an andere Vereine der Fußball-Bundesliga und ihre Betriebsgesellschaften zu übermitteln, um den Schutz der in Ziffer 4.4 Satz 1 genannten Interessen (insbesondere die Sicherheit aller Besucher sowie die Einhaltung eines sozialen Preisgefüges) möglichst effektiv zu gewährleisten. Der Vertragspartner erklärt sich durch den Abschluss des Vertrages mit einer solchen Weitergabe seiner Daten einverstanden.
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