Rahmenvertrag. ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Rahmenvertrag. Wenn ein Rahmenvertrag besteht, werden mit Stellung/Einreichung dieses Antrages die im Rahmenvertrag vereinbarten Sonderkonditionen für die Zeit der Zugehörigkeit zu der im Rahmenvertrag definierten Gruppe mit beantragt. Dadurch verbessert sich im Vergleich mit unserem Einzeltarif das Preis-Leistungs-Verhältnis. Endet die Zugehörigkeit zu der im Rahmenvertrag vertraglich definierten Gruppe (Kollektiv, Firmengruppe), insbesondere durch Ausscheiden (z. B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Vereinsaustritt), entfallen die zwingenden Voraussetzungen für die Gewährung der Sonderkonditionen (Verbesserung des Preis-Leistungs-Verhältnisses). In Folge dessen wird der Versicherungsvertrag auf den entsprechenden Einzeltarif umgestellt. Da sich dadurch das Preis-Leistungs-Verhältnis verschlechtert, besteht ein Wahlrecht, ob der bisherige Beitrag mit dann geringeren garantierten Leistungen oder ein entsprechend höherer Beitrag mit unveränderten garantierten Leistungen weiter gezahlt wird. Für die Beitrags- erhöhung zum Erhalt der garantierten Leistungen ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Stand: 01.07.2020 (Pflichtfeld) ■ Neuantrag ■ Antrag auf Änderung ■ Fortführung der Versicherung nach Versicherungsnehmerwechsel Pflichtfelder VM-Nr. Hauptberuf Gebiets-Nr.
1. Versicherungsnehmer/in Arbeitgeber / / Kontoverbindung des Arbeitgebers / der Firma / des Versicherungsnehmers Die Beitragszahlung erfolgt Durchschrift für den Arbeitgeber / Versicherungsnehmer Bei Rahmenvertrag bitte angeben: 096 / - - Wichtiger Hinweis:
2. Versicherte Person/Arbeitnehmer
Rahmenvertrag einzigartiger Identifikator des Mobilgeräts
Rahmenvertrag. Sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen dieses Software-Wartungs-Vertrages auch für alle künftig dem Kunden überlassene Software; dies gilt insbesondere auch für Upgrades, Updates und Service-Packs der Software.
Rahmenvertrag. Ein Zahlungsdienstvertrag, der die zukünftige Ausführung einzelner und aufeinander folgender Zahlungsvorgänge regelt und die Verpflichtung zur Einrichtung eines Zahlungskontos und die entsprechenden Bedingungen enthalten kann;
Rahmenvertrag. Der zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Diens- tes der Krankenversicherung und der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Sozialhilfeträger und der Einrichtungen der kommunalen Spitzenverbände einerseits sowie den Vereinigungen der Xxxxxx der ambulanten Pflegeeinrichtungen andererseits abgeschlossene Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI ist für den Pflegedienst bindend.
Rahmenvertrag. Grundpreis in €/Jahr Arbeitspreis in ct/kWh netto brutto netto brutto ⌧ FairRegio Erdgas plus (ein Zähler inklusive) 140,00 166,60 4,20 5,00 - für jeden weiteren Zähler 38,40 45,70 4,20 5,00
Rahmenvertrag. 1.1. Art dieses Vertrages: Jedes unserer Center bleibt zu jedem Zeitpunkt in unserem Besitz und unter unserer Kontrolle. SIE AKZEPTIEREN, DASS DIESER VERTRAG KEINE MIETVERTRAGLICHEN RECHTE, KEIN PACHTRECHT ODER SONSTIGES GRUNDSTÜCKSRECHT IHRERSEITS IM HINBLICK AUF DIE RÄUMLICHKEITEN BEGRÜNDET.
1.2. Hausordnung: Die Hausordnung, die in diesen Bedingungen enthalten ist, dient hauptsächlich der Sicherstellung, dass alle Kunden über eine professionelle Umgebung verfügen, in der sie arbeiten können.
1.3. Informationen zu Unternehmen und Kontakt: Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Informationen und Hauptkontaktdaten, die wir verwenden, um mit Ihnen zu kommunizieren, mithilfe der App oder dem Online- Konto (oder einem anderen Kundenportal, das wir Ihnen zuweilen empfehlen) auf einem aktuellen Stand zu halten. Dazu gehören unter anderem E-Mail-Adressen, Telefonnummern und die Unternehmensadresse. Ihre Kontaktadresse muss eine rechtmässige Geschäftsadresse oder Wohnadresse des Hauptkontaktes sein; sie darf keine IWG-Center-Adresse sein (oder eine andere Business-Center-Adresse).
Rahmenvertrag. Der Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI in der aktuellen Fassung ist bindend. Seine Inhalte sind Bestandteil dieses Vertrages.
Rahmenvertrag. Der FG und der FW unterzeichnen, sofern die notwendigen Beschlüsse (Gemeinderatsbeschluss, Regierungsbeschluss) vorliegen, den Rahmenvertrag.