Common use of Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung Clause in Contracts

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die HALLESCHE Krankenversicherung benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie wer- den über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten an medizi- nische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die HALLESCHE Krankenversicherung zurück übermittelt werden. Im Hin- blick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die HALLESCHE Krankenversicherung tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. Die HALLESCHE Krankenversicherung führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risi- koprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im ALTE LEPZIGER-HALLE- SCHE Konzern oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Da- ten weitergegeben, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Schweigepflichtentbin- dung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die HALLESCHE Krankenversicherung führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HALLESCHE Krankenversicherung erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HALLESCHE Krankenversicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbei- ter des ALTE LEIPZIGER-HALLESCHE Konzerns und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Wei- tergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet (unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) eingesehen oder beim betriebli- chen Datenschutzbeauftragten (Anschrift: HALLESCHE Krankenversicherung a. G., Xxxxxxxxx- xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) oder telefonisch unter 0800-3020100 angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Einwilligung. Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitli- che Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre Die HALLESCHE Krankenversicherung gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Da- ten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Infor- mationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler In- formationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wech- sel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Ge- sundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

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Samples: www.fvv.de, www.pronovaprivat.de, www.fvv.de

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB Strafgesetzbuch geschützte Daten übermittelt werden. Sie wer- den werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung meine Gesundheitsdaten an medizi- nische medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung zurück übermittelt werden. Im Hin- blick Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB Strafgesetzbuch geschützte Daten entbinde ich die für die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. Die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risi- koprüfungRisikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im ALTE LEPZIGER-HALLE- SCHE Konzern der Versicherungsgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB Strafgesetzbuch geschützten Da- ten Daten weitergegeben, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung Ihre Schweigepflichtentbin- dung Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die HALLESCHE Krankenversicherung führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die vorstehend genannten Stellen und Kategorien von Stellen, benötigt die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HALLESCHE Krankenversicherung erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen AufgabenVersicherung Ihre Einwilligung. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten vorstehende Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbei- ter des ALTE LEIPZIGER-HALLESCHE Konzerns Mitarbeiter der Versicherung sowie der Unternehmensgruppe der Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Wei- tergabe Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB Strafgesetzbuch geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet (unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) eingesehen oder beim betriebli- chen Datenschutzbeauftragten (Anschrift: HALLESCHE Krankenversicherung a. G., Xxxxxxxxx- xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) oder telefonisch unter 0800-3020100 angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Einwilligung. Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitli- che Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre Die HALLESCHE Krankenversicherung gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Da- ten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Infor- mationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler In- formationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wech- sel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Ge- sundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

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Samples: Unfall Versicherungsantrag Für Hobby Motorsportler Automobilsport, Unfall Versicherungsantrag Für Berufssportler

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die HALLESCHE Krankenversicherung benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Zusammen- hang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie wer- den werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung Krankenversiche- rung meine Gesundheitsdaten an medizi- nische medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet ver- wendet und die Ergebnisse an die HALLESCHE Krankenversicherung Kran- kenversicherung zurück übermittelt werden. Im Hin- blick Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die HALLESCHE Krankenversicherung tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. Die HALLESCHE Krankenversicherung führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risi- koprüfungRisikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung Leis- tungsfallbearbeitung oder die telefonische KundenbetreuungKundenbetreu- ung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen ande- ren Gesellschaft im ALTE LEPZIGER-HALLE- SCHE LEIPZIGER - HALLESCHE Konzern oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Da- ten Daten weitergegeben, benötigt benö- tigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Schweigepflichtentbin- dung Schwei- gepflichtentbindung für sich und - soweit erforderlich - für die anderen Stellen. Die HALLESCHE Krankenversicherung führt eine fortlaufend fort- laufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HALLESCHE Krankenversicherung erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HALLESCHE Krankenversicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbei- ter des ALTE LEIPZIGER-HALLESCHE Konzerns und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Wei- tergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung Einwilligungs- erklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet (unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) eingesehen einge- sehen oder beim betriebli- chen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Anschrift: HALLESCHE Krankenversicherung a. a.G., Xxxxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) oder telefonisch unter 08000 800-3020100 30 20 100 angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Einwilligung. Zur Prüfung Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversiche- rung meine Gesundheitsdaten an die in der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich seinoben erwähn- ten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Ge- sundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei- chen Umfang erhoben, gesundheitli- che Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich seinverarbeitet und genutzt werden, wenn sich bis zu zehn Jahre Die wie die HALLESCHE Krankenversicherung gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiterdies tun dürfte. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommenSoweit erforderlich, dass Da- ten, entbinde ich die Rückschlüsse Mitarbeiter des ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE Konzerns und sonstiger Stellen im Hinblick auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützte Infor- mationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler In- formationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wech- sel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe geschütz- ter Daten von Ge- sundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesenihrer Schweigepflicht.

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Samples: sbf2128f33dda6752.jimcontent.com

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Zusam- menhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie wer- den werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten an medizi- nische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die HALLESCHE Krankenversicherung zurück übermittelt werden. Im Hin- blick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die HALLESCHE Krankenversicherung tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. Die HALLESCHE Krankenversicherung führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risi- koprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im ALTE LEPZIGER-HALLE- SCHE Konzern oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Da- ten weitergegeben, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Schweigepflichtentbin- dung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur erheben, verarbeiten oder nutzen nutzen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HALLESCHE Krankenversicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbei- ter des ALTE LEIPZIGER-HALLESCHE Konzerns und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Wei- tergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle derzeitige Liste kann auch im Internet (unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxx eingesehen oder beim betriebli- chen Datenschutzbeauftragten (Anschrift: HALLESCHE Krankenversicherung a. G., Xxxxxxxxx- xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) oder telefonisch unter 0800-3020100 schriftlich angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur Ihre Einwilligung. Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitli- che Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre Die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige selbst- ständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Da- tenDaten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Infor- mationen Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler In- formationen Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Vor- aussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge Risi- kozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wech- sel Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Ge- sundheitsdaten Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit Wider- spruchsmöglichkeit hingewiesen.

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Samples: Versicherungsantrag Auf Abschluss Einer Zahnzusatzversicherung

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die HALLESCHE Krankenversicherung benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie wer- den werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten an medizi- nische medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die HALLESCHE Krankenversicherung zurück übermittelt werden. Im Hin- blick Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die HALLESCHE Krankenversicherung tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. Die HALLESCHE Krankenversicherung führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risi- koprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuungbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im ALTE LEPZIGER-HALLE- SCHE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Da- ten Daten weitergegeben, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Schweigepflichtentbin- dung Schweige- pflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die HALLESCHE Krankenversicherung führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HALLESCHE Krankenversicherung erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet (unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) eingesehen oder beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Anschrift: HALLESCHE Krankenversicherung a. G., Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) oder telefonisch unter 0 800/30 20 100 angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Einwilligung. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HALLESCHE Krankenversicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbei- ter Mitarbeiter des ALTE LEIPZIGER-LEIPZIGER – HALLESCHE Konzerns und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Wei- tergabe Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet (unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) eingesehen oder beim betriebli- chen Datenschutzbeauftragten (Anschrift: HALLESCHE Krankenversicherung a. G., Xxxxxxxxx- xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) oder telefonisch unter 0800-3020100 angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Einwilligung. Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitli- che Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre Die HALLESCHE Krankenversicherung gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Da- ten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Infor- mationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler In- formationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wech- sel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Ge- sundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesenSchweige- pflicht.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Zusam- menhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie wer- den werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten an medizi- nische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die HALLESCHE Krankenversicherung zurück übermittelt werden. Im Hin- blick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die HALLESCHE Krankenversicherung tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. Die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risi- koprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder z. B. die telefonische KundenbetreuungKundenbe- treuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im ALTE LEPZIGER-HALLE- SCHE Konzern oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Da- ten weitergegebenDaten weitergege- ben, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur Ihre Schweigepflichtentbin- dung Schweigepflichtentbindung für sich und und, soweit erforderlich erforderlich, für die anderen Stellen. Die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur erheben, verarbeiten oder nutzen nutzen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HALLESCHE Krankenversicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbei- ter des ALTE LEIPZIGER-HALLESCHE Konzerns und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Wei- tergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle derzeitige Liste kann auch im Internet (unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxx eingesehen oder beim betriebli- chen Datenschutzbeauftragten (Anschrift: HALLESCHE Krankenversicherung a. G., Xxxxxxxxx- xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) oder telefonisch unter 0800-3020100 schriftlich angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur Ihre Einwilligung. Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitli- che Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre Die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige selbst- ständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Da- tenDaten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Infor- mationen Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende be- treuende Vermittler In- formationen Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Vor- aussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. MK 003 02.20 TR Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende bestehen- de Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wech- sel Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Ge- sundheitsdaten Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

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Samples: Antrag Auf Abschluss Einer Kranken Und/Oder Pflege

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Zusam- menhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie wer- den werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten an medizi- nische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die HALLESCHE Krankenversicherung zurück übermittelt werden. Im Hin- blick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die HALLESCHE Krankenversicherung tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. Die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risi- koprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder z. B. die telefonische KundenbetreuungKundenbe- treuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im ALTE LEPZIGER-HALLE- SCHE Konzern oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Da- ten weitergegebenDaten weitergege- ben, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur Ihre Schweigepflichtentbin- dung Schweigepflichtentbindung für sich und und, soweit erforderlich erforderlich, für die anderen Stellen. Die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur erheben, verarbeiten oder nutzen nutzen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HALLESCHE Krankenversicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbei- ter des ALTE LEIPZIGER-HALLESCHE Konzerns und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Wei- tergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle derzeitige Liste kann auch im Internet (unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxx eingesehen oder beim betriebli- chen Datenschutzbeauftragten (Anschrift: HALLESCHE Krankenversicherung a. G., Xxxxxxxxx- xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) oder telefonisch unter 0800-3020100 schriftlich angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur Ihre Einwilligung. Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitli- che Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre MK 003 10.22 TR Die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige selbst- ständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Da- tenDaten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Infor- mationen Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende be- treuende Vermittler In- formationen Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Vor- aussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende bestehen- de Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wech- sel Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Ge- sundheitsdaten Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

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Samples: Antrag Auf Abschluss Einer Kranken Und/Oder Pflege

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die HALLESCHE Krankenversicherung benötigt Wir benötigen Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie wer- den werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Ich willige ein, dass die HALLESCHE AXA Krankenversicherung AG meine Gesundheitsdaten an medizi- nische medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die HALLESCHE AXA Krankenversicherung AG zurück übermittelt werden. Im Hin- blick Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die HALLESCHE AXA Krankenversicherung AG tätigen Personen und die Gutachter Gutach- ter von ihrer Schweigepflicht. Die HALLESCHE Krankenversicherung führt Wir führen bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risi- koprüfungRisikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt übertra- gen die Erledigung einer anderen Gesellschaft im ALTE LEPZIGER-HALLE- SCHE Konzern der AXA Gruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Da- ten ge- schützten Daten weitergegeben, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbin- dung Schweigepflichtentbindung für sich uns und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die HALLESCHE Krankenversicherung führt Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HALLESCHE Krankenversicherung uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungs- erklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter xxx.xxx.xx eingesehen oder bei dem in Ihren Vertragsunterlagen genannten Ansprechpartner/Betreuer angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre Einwilligung. Ich willige ein, dass die HALLESCHE AXA Krankenversicherung AG meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HALLESCHE AXA Krankenversicherung AG dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbei- ter des ALTE LEIPZIGER-HALLESCHE Konzerns Mitarbeiter der AXA Unternehmensgruppe und sonstiger Stellen Stellen, im Hinblick auf die Wei- tergabe Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten Daten, von ihrer Schweigepflicht. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet (unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) eingesehen oder beim betriebli- chen Datenschutzbeauftragten (Anschrift: HALLESCHE Krankenversicherung a. G., Xxxxxxxxx- xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) oder telefonisch unter 0800-3020100 angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Einwilligung. Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitli- che Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre Die HALLESCHE Krankenversicherung gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Da- ten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Infor- mationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler In- formationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wech- sel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Ge- sundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

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Samples: www.care-concept.at

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Zusam- menhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie wer- den werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Ich willige einUm die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die HanseMerkur Rückversiche- rungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine HanseMerkur Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die HanseMerkur aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. • Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die HanseMerkur das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig einge- schätzt hat. • Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erfor- derlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. • Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudony- misierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. SP 070 02.18 • Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an medizi- nische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und Rückversicherungen werden Sie durch die Ergebnisse an die HALLESCHE Krankenversicherung zurück übermittelt werdenHanseMerkur unterrichtet. Im Hin- blick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die HALLESCHE Krankenversicherung tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. Die HALLESCHE Krankenversicherung führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risi- koprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im ALTE LEPZIGER-HALLE- SCHE Konzern oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Da- ten Daten weitergegeben, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbin- dung Schweigepflichtent- bindung für sich und uns und, soweit erforderlich erforderlich, für die anderen Stellen. Die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur erheben, verarbeiten oder nutzen nutzen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HALLESCHE Krankenversicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbei- ter des ALTE LEIPZIGER-HALLESCHE Konzerns und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Wei- tergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle derzeitige Liste kann auch im Internet (unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxx eingesehen oder beim betriebli- chen Datenschutzbeauftragten (Anschrift: HALLESCHE Krankenversicherung a. G., Xxxxxxxxx- xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) oder telefonisch unter 0800-3020100 schriftlich angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung HanseMerkur Ihre Einwilligung. Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitli- che Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre Die HALLESCHE Krankenversicherung gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Da- ten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Infor- mationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler In- formationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wech- sel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Ge- sundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

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Samples: Monatsbeitrag

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalteneinzu- schalten. Die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB Strafgesetzbuch geschützte Daten übermittelt werden. Sie wer- den werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung meine Gesundheitsdaten an medizi- nische medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung zurück übermittelt werden. Im Hin- blick Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB Strafgesetzbuch geschützte Daten entbinde ich die für die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. Die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risi- koprüfungRisikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische KundenbetreuungKundenbe- treuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im ALTE LEPZIGER-HALLE- SCHE Konzern der Versicherungsgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB Strafgesetzbuch geschützten Da- ten Daten weitergegeben, benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung Ihre Schweigepflichtentbin- dung Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die HALLESCHE Krankenversicherung führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die vorstehend genannten Stellen und Kategorien von Stellen, benötigt die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HALLESCHE Krankenversicherung erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen AufgabenVersicherung Ihre Einwilligung. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten vorstehende Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HALLESCHE Krankenversicherung Versicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbei- ter des ALTE LEIPZIGER-HALLESCHE Konzerns Mitarbeiter der Versicherung sowie der Unternehmensgruppe der Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Wei- tergabe Weiter- gabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB Strafgesetzbuch geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet (unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) eingesehen oder beim betriebli- chen Datenschutzbeauftragten (Anschrift: HALLESCHE Krankenversicherung a. G., Xxxxxxxxx- xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx) oder telefonisch unter 0800-3020100 angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre Einwilligung. Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitli- che Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre Die HALLESCHE Krankenversicherung gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Da- ten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Infor- mationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler In- formationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wech- sel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Ge- sundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

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Samples: Unfall Versicherungsantrag Für Berufssportler