Common use of Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung Clause in Contracts

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die NÜRNBERGER benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Die NÜRNBERGER führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der NÜRNBERGER Versicherungs­ gruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die NÜRNBERGER Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die NÜRNBERGER führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die NÜRNBERGER erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen oder bei NÜRNBERGER, 00000 Xxxxxxxx, Telefon 0000 000­5, xxxx@xxxxxxxxxxx.xx angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die NÜRNBERGER Ihre Einwilligung.

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Samples: www.bestatter.de, www.bestattungshaus-bruning.de

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die NÜRNBERGER R+V benötigt Ihre die Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre die Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden Die zu versichernde Person wird über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Die NÜRNBERGER R+V führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfungtelefonische Kundenbetreuung, die Leistungsfallbearbeitung zentrale Datensammlung, den Beitragseinzug oder die telefonische Kundenbetreuungdas Beschwerdemanagement, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer von Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der NÜRNBERGER Versicherungs­ gruppe R+V Versicherungsgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten geschützte Daten weitergegeben, benötigt die NÜRNBERGER Ihre R+V eine Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die NÜRNBERGER R+V führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, Stellen die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die NÜRNBERGER erheben, R+V verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen oder bei NÜRNBERGERder Condor Lebensversicherungs-AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Telefon 0000 000­5, xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxx oder unter xxxx://xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxx_xxxx/xxxxx.xxxx angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer der Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die NÜRNBERGER Ihre EinwilligungR+V die Einwilligung der Vertragsbeteiligten.

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Samples: www.fragfina.de, www.fragfina.de

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die NÜRNBERGER benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Die NÜRNBERGER führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der NÜRNBERGER Versicherungs­ gruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die NÜRNBERGER Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die NÜRNBERGER führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die NÜRNBERGER erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen oder bei NÜRNBERGER, 00000 Xxxxxxxx, Telefon 0000 000­5000-0, xxxx@xxxxxxxxxxx.xx info@nuernberger. de angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die NÜRNBERGER Ihre Einwilligung.

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Samples: Antrag, Antrag

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die NÜRNBERGER INTER benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Die NÜRNBERGER INTER führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der NÜRNBERGER Versicherungs­ gruppe INTER Versicherungsgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die NÜRNBERGER INTER Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die NÜRNBERGER INTER führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die NÜRNBERGER INTER erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx xxx.xxxxx.xx eingesehen oder bei NÜRNBERGERbeim betrieblichen Datenschutzbeauftragten der INTER Versicherungsgruppe (Anschrift: INTER Versicherungsgruppe – Datenschutzbeauftragter, Xxxxxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxx, Telefon 0000 000­5, xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Xxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx) angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die NÜRNBERGER INTER Ihre Einwilligung.

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Samples: www.ihre-krankenzusatzversicherung.de, www.ihre-krankenzusatzversicherung.de

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalteneinzu- schalten. Die NÜRNBERGER AXA benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 121 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Die NÜRNBERGER Ich willige ein, dass AXA meine Gesundheitsdaten an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an AXA zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 121 StGB geschützte Daten entbinde ich die für AXA tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. AXA führt eventuell bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der NÜRNBERGER Versicherungs­ gruppe AXA Unternehmensgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 121 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die NÜRNBERGER AXA Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die NÜRNBERGER AXA führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die NÜRNBERGER AXA erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügtbeigefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx xxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen oder bei NÜRNBERGERbeim Kundenservice von AXA, 00000 Xxxxxxxx 0000, X-0000 Xxxxxxxx, Telefon 0000 000­5, xxxx@xxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xxx angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten Gesundheits- daten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die NÜRNBERGER AXA Ihre Einwilligung.

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Samples: www.free.at

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die NÜRNBERGER benötigt Der Versicherer und dessen Partner, die Care Concept AG, benötigen Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Die NÜRNBERGER führt Ich bin berechtigt, die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Ein solcher Widerruf kann unter anderem per E-Mail an xxxxxxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xx gerichtet werden. Weitere Kontaktdaten und -möglichkeiten können dem Merkblatt über die Datenverarbeitung entnommen werden. Der Versicherer und dessen Partner, die Care Concept AG, führen bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuungz. B. den Notruf-Service, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten personenbezogener Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt übertragen die Erledigung einer anderen Gesellschaft der NÜRNBERGER Versicherungs­ gruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt benötigen der Versicherer und die NÜRNBERGER Care Concept AG Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und und, soweit erforderlich erforderlich, für die anderen Stellen. Die NÜRNBERGER führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen Ich willige ein, dass der Versicherer und Kategorien von Stellendessen Partner, die vereinbarungsgemäß Care Concept AG, – meine Gesundheitsdaten an die unter dem nachfolgenden Link: xxxxx://xxx.xxxx-xxxxxxx.xx/xxx_xxxxx_xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx genannten Stellen übermitteln und dass die Gesundheitsdaten dort für die NÜRNBERGER erhebenangeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe verarbeitet und genutzt werden, wie der übertragenen AufgabenVersicherer und die Care Concept AG dies tun dürfen. Soweit erforderlich entbinde ich die Mitarbeiter der genannten Unternehmen und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von Ihrer Schweigepflicht. Die zurzeit gültige vorstehende Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügterhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weil sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben können. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen oder bei NÜRNBERGER, 00000 Xxxxxxxx, Telefon 0000 000­5, xxxx@xxxxxxxxxxx.xx schriftlich angefordert werden. Für Ich bin berechtigt, die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Ein solcher Widerruf kann unter anderem per E-Mail an xxxxxxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xx gerichtet werden. Weitere Kontaktdaten und -möglichkeiten können dem Merkblatt über die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die NÜRNBERGER Ihre EinwilligungDatenverarbeitung entnommen werden.

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Samples: www.care-concept.de

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die NÜRNBERGER benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Die NÜRNBERGER führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der NÜRNBERGER Versicherungs­ gruppe Versicherungsgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die NÜRNBERGER Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die NÜRNBERGER führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die NÜRNBERGER erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen oder bei NÜRNBERGER, 00000 Xxxxxxxx, Telefon 0000 000­5000-0, xxxx@xxxxxxxxxxx.xx angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die NÜRNBERGER Ihre Einwilligung.

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Samples: Monatsbeitrag

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die NÜRNBERGER benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Ich willige ein, dass die DFV meine Gesundheitsdaten an me- dizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die DFV übermittelt werden. Die NÜRNBERGER DFV führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel z.B. die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung Tochterge- sellschaften innerhalb des DFV-Unternehmensverbundes (z. B. DFVS Deutsche Familienver- sicherung Servicegesellschaft mbH) oder anderen Stellen. Zu diesem Zweck kann es dort zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der NÜRNBERGER Versicherungs­ gruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die NÜRNBERGER Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellenkommen. Die NÜRNBERGER DFV führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß vereinba- rungsgemäß Gesundheitsdaten für die NÜRNBERGER DFV erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgabennutzen. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen oder bei NÜRNBERGER, 00000 Xxxxxxxx, Telefon 0000 000­5, xxxx@xxxxxxxxxxx.xx per E-Mail unter xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx angefordert werden. Für Ich willige ein, dass die Weitergabe Ihrer DFV meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an und die Verwendung durch die in der erwähnten Liste genannten Stellen benötigt übermittelt und, dass die NÜRNBERGER Ihre EinwilligungGesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die DFV dies tun dürfte.

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Samples: www.concret.de

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die NÜRNBERGER benötigt Wir benötigen Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Die NÜRNBERGER führt Wir führen bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die RisikoprüfungLeistungsfallbearbeitung, die Leistungsfallbearbeitung Anfertigung von Versi- chertenkarten oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht immer vollständig selbst durch, sondern überträgt übertragen gegebenenfalls die Erledigung einer anderen Gesellschaft des Continentale Versicherungsverbundes (ein- schließlich der NÜRNBERGER Versicherungs­ gruppe EUROPA Versicherung AG) oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die NÜRNBERGER benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung für sich uns und soweit erforderlich erfor- derlich für die anderen Stellen. Die NÜRNBERGER führt Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß vereinba- rungsgemäß Gesundheitsdaten für die NÜRNBERGER uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx eingesehen oder bei NÜRNBERGERbeim Ver- tragsservice der Abteilung Sonderverträge Kranken (EUROPA Versicherung AG, Xxxxxxx. 000, 00000 XxxxxxxxXxxx, Telefon 0000 000­50000-0000-000, xxxx@xxxxxxxxxxx.xx xxxx0@xxxxxx.xx), angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die NÜRNBERGER benötigen wir Ihre Einwilligung.

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Samples: www.p-schaefer.de