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Dauer der Zusammenarbeit Musterklauseln

Dauer der Zusammenarbeit. 1 Dieser Vertrag wird auf eine Dauer von 50 Jahren nach Vorliegen der Ge- samtbau-Schlussabrechnungen der beiden Abwasserreinigungsanlagen ARA Basel und ARA Birs II fest abgeschlossen. Nach Ablauf von 50 Jahren kann er unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von fünf Jahren jeweils auf Jahresende gekündigt werden. 2 Kündigt ein Partner den Vertrag, so hat er vorgängig über das weitere Vorge- hen mit dem Vertragspartner zu verhandeln und ihm für allfällige durch die Kündigung eintretende Nachteile eine angemessene Abfindung zu entrichten.
Dauer der Zusammenarbeit. 11.1 Das Vertragsverhältnis zwischen SPARFLUG und dem Vertragspartner läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Vertragspartner jederzeit schriftlich ge- kündigt werden. 11.2 Von SPARFLUG kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat beendet werden. Sobald der Vertragspartner mindestens sechs aufei- nander folgende Monate keine Umsätze bei SPARFLUG getätigt hat, erlischt es automatisch. Die Zusammenarbeit kann dann im Rahmen eines neuen Ver- tragsverhältnisses wieder aufgenommen werden. 11.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für SPARFLUG insbesondere vor, wenn der Vertragspartner in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder aus sonstigen Gründen nicht mehr die ordnungsmäßige Betreuung und Beratung der Kunden sowie die Abwicklung der Buchungen gewährleistet ist. Ebenfalls wird als wich- tiger Grund erachtet, wenn im Zeitraum eines Jahres mehr als eine Abbuchung im Lastschriftverfahren nicht eingelöst wird. 11.4 Der Vertragspartner hat SPARFLUG über einen Wechsel in der Geschäftsfüh- rung, über einen Wechsel der Inhaberverhältnisse sowie über einen Wechsel der Kontoverbindung oder einen örtlichen Wechsel der Betriebsstätte unver- züglich schriftlich zu informieren und auf Verlangen von SPARFLUG entspre- chende Dokumente aus dem Handels- oder Gewerberegister vorzulegen. 11.5 Alle für den Vertragspartner bestimmten Informationen, Änderungsnachrichten von Leistungsträgern und Mitteilungen in eigener Sache kommuniziert SPAR- FLUG per E-Mail-Rundsender sowie im Internet. Sollte der Vertragspartner E-Mail-Rundschreiben nicht zu erhalten wünschen, ist er verpflichtet, sich re- gelmäßig, jedoch mindestens einmal täglich, an entsprechender Stelle im In- ternet zu informieren.
Dauer der Zusammenarbeit. 11.1 Das Vertragsverhältnis zwischen TUI TICKET SHOP und dem Vertragspartner läuft auf unbestimmte Zeit und kann von dem Vertragspartner jederzeit und vom TUI TICKET SHOP mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 11.2 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für TUI TICKET SHOP insbesondere vor, wenn der Vertragspartner in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder aus sonstigen Gründen nicht mehr die ordnungsmäßige Betreuung und Beratung der Kunden sowie die Abwicklung der Buchungen gewährleistet ist. Ebenfalls wird als wichtiger Grund erachtet, wenn im Zeitraum eines Jahres mehr als eine Abbuchung im Lastschriftverfahren nicht eingelöst wird. 11.3 Der Vertragspartner hat TUI TICKET SHOP über einen Wechsel in der Geschäftsführung, über einen Wechsel der Inhaberverhältnisse sowie über einen Wechsel der Kontoverbindung oder einen örtlichen Wechsel der Betriebsstätte unverzüglich schriftlich zu informieren und auf Verlangen von TUI TICKET SHOP entsprechende Dokumente aus dem Handels- oder Gewerberegister vorzulegen. 11.4 Alle für den Vertragspartner bestimmten Informationen, Änderungsnachrichten von Leistungsträgern und Mitteilungen in eigener Sache kommuniziert TUI TICKET SHOP per Fax- bzw. E-Mail-Rundsender sowie im Internet. Sollte der Vertragspartner Fax- und E-Mail- Rundschreiben nicht zu erhalten wünschen, ist er verpflichtet, sich regelmäßig, jedoch mindestens einmal täglich, an entsprechender Stelle im Internet zu informieren.
Dauer der Zusammenarbeit. 13.1 Wiederkehrende Aufträge und Leistungen enden beiderseits nach einer monatlichen Kündigungsfrist jeweils zum nächsten Monatsende. 13.2 Einmalige Beratungs- oder Vermittlungsaufträge enden mit dem Abschluss oder sonstiger Beendigung des Projektes. 13.3 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigem Grund von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Verpflichtungen gemäß dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt, oder wenn über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
Dauer der Zusammenarbeit. 2.11.1 Einzelaufträge erlöschen mit ihrer Erfüllung. Aufträge im Dauerverhältnis können von beiden Parteien unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, unter gleichzeitiger Abgeltung aller bis zur ordentlichen Beendigung des Vertrages verrechneten oder verrechenbaren Aufwendungen (Fixkosten, Honorare etc.). Jede Partei ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die andere Partei einen Nachlassvertrag abschliesst, Gläubigerschutz beantragt oder wenn über sie der Konkurs eröffnet wird.
Dauer der Zusammenarbeit. 7.1. Die Parteien beschliessen, durchschnittlich mindestens einen Tag pro Woche für gemeinsame Aufträge und sonstige Zusammenarbeit aufzuwenden. 7.2. Die Zusammenarbeit wird auf unbestimmte Zeit geplant. Sie kann von beiden Parteien jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen beendigt werden. Als Kündigungsfrist gelten 3 Monate.
Dauer der Zusammenarbeit. Sobald die Agentur mindestens sechs aufeinander folgende Monate keine Umsätze bei SBR getätigt hat, gilt die Kooperati- on zwischen Agentur und SBR als beendet. Sämtliche Forde- rungen von SBR sind dann sofort fällig. Die Zusammenarbeit kann wieder aufgenommen werden.

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  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?