Common use of Dauer des Kartenvertrags Clause in Contracts

Dauer des Kartenvertrags. Der Kartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlos- sen. Er endet jedenfalls mit der Beendigung der Kontover- bindung des Kontoinhabers. Sowohl der Konto- als auch der Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag un- ter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung muss dem Konto- bzw Karten- inhaber, der Verbraucher ist, in Papierform oder auf ei- nem anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Karten- vertrag sowohl vom Kreditinstitut als auch vom Konto- und vom Karteninhaber mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Laufende periodische Entgelte für die Verwendung der Debitkarte werden dem Kontoinhaber, der Verbraucher ist, anteilig rückerstattet. Dies gilt nicht für einmal anläss- lich der Ausgabe der Debitkarte anfallende Entgelte für die Erstellung und Ausfolgung der Debitkarte. Bestehen- de Verpflichtungen des Konto- und Karteninhabers wer- den durch die Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht berührt und sind zu erfüllen.

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Dauer des Kartenvertrags. Der Kartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlos- senabgeschlossen. Er endet jedenfalls mit der Beendigung der Kontover- bindung Kontoverbindung des Kontoinhabers. Sowohl der Konto- Kontoinhaber als auch der Karteninhaber können den einen Kartenvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger kündigen. Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag un- ter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung muss dem Konto- bzw Karten- inhaber, der Verbraucher ist, in Papierform oder auf ei- nem anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Grundes, der die weitere Vertragszuhaltung unzumutbar macht, kann der Karten- vertrag ein Kartenvertrag sowohl vom Kreditinstitut als auch vom Konto- Kontoinhaber und vom Karteninhaber mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Laufende periodische Regelmäßig erhobene Entgelte für die Verwendung der Debitkarte Bezugskarte werden dem Kontoinhaber, der Verbraucher ist, Kontoinhaber im Kündigungsfall anteilig rückerstattet. Dies gilt nicht für einmal anläss- lich anlässlich der Ausgabe der Debitkarte Bezugskarte und sonst regelmäßig anfallende Entgelte für die Erstellung und Ausfolgung der DebitkarteBezugskarte. Bestehen- de Bestehende Verpflichtungen des Konto- und Karteninhabers wer- den werden durch die Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht berührt und sind zu erfüllen.

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Dauer des Kartenvertrags. Der Kartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlos- senabgeschlossen. Er endet jedenfalls mit der Beendigung der Kontover- bindung Kontoverbin- dung des Kontoinhabers. Sowohl der Konto- als auch der Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Kündigungs- frist von einem Monat kündigen. Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag un- ter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung muss dem Konto- bzw Karten- inhaber, der Verbraucher ist, in Papierform oder auf ei- nem anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Bei Vorliegen Vor- liegen eines wichtigen Grundes kann der Karten- vertrag Kartenvertrag sowohl vom Kreditinstitut als auch vom Konto- und vom Karteninhaber Kar- teninhaber mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Laufende periodische Entgelte für die Verwendung der Debitkarte Bezugskarte werden dem Kontoinhaber, der Verbraucher ist, anteilig an- teilig rückerstattet. Dies gilt nicht für einmal anläss- lich einmal, anlässlich der Ausgabe der Debitkarte Bezugskarte, anfallende Entgelte für die Erstellung Erstel- lung und Ausfolgung der DebitkarteBezugskarte. Bestehen- de Bestehende Verpflichtungen des Konto- und Karteninhabers wer- den werden durch die Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht berührt und sind zu erfüllen.

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Samples: www.hypovbg.at

Dauer des Kartenvertrags. Der Kartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlos- senabgeschlossen. Er endet jedenfalls mit der Beendigung der Kontover- bindung Kontoverbindung des Kontoinhabers. Sowohl der Konto- Kontoinhaber als auch der Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Ende des entsprechenden Monats kündigen. Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag un- ter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Frist von zwei 2 Monaten kündigen. Die Kündigung muss dem Konto- bzw Karten- inhaber, der Verbraucher ist, in Papierform oder auf ei- nem anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Karten- vertrag Kartenvertrag sowohl vom Kreditinstitut Kontoinhaber bzw. Karteninhaber als auch vom Konto- und vom Karteninhaber Kreditinstitut mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Laufende periodische Entgelte für die Verwendung der Debitkarte Bezugskarte werden dem Kontoinhaber, der Verbraucher ist, bis zum Ende des entsprechenden Monats anteilig rückerstattetverrechnet. Dies gilt nicht für einmal anläss- lich anlässlich der Ausgabe der Debitkarte BankCard Mobil anfallende Entgelte für die Erstellung und Ausfolgung Bereitstellung der DebitkarteBankCard Mobil. Bestehen- de Bestehende Verpflichtungen des Konto- und oder Karteninhabers wer- den werden durch die Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht berührt und sind zu erfüllen.

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