DCGK Musterklauseln

DCGK. Nach Empfehlung F.2 DCGK sollen der Konzernabschluss und der Konzern- lagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein. Die Gesellschaft macht den Konzernabschluss und den Konzernlagebe- richt gemäß den handels- und börsenrechtlichen Vorschriften (§§ 325 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 HGB und §§ 51 Abs. 2, 50 BörsO der Frankfurter Wertpapier- börse) innerhalb von vier Monaten nach dem Abschlussstichtag des Ge- schäftsjahres öffentlich zugänglich. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Veröffentlichung innerhalb dieser Fristen für die Informationsinteressen der Aktionäre, Gläubiger und anderer Stakeholder sowie der Öffentlichkeit ausrei- chend ist.
DCGK. Die Empfehlungen G.1 bis G.16 DCGK enthalten detaillierte Vorgaben, die der Aufsichtsrat bei Festsetzung der Vorstandsvergütung berücksichtigen soll. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat jedoch keine Kompetenz zur Festset- zung der Vergütung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin, sodass die Empfehlungen zur Vorstandsvergütung aufgrund ihrer Struktur nicht auf die Gesellschaft passen. Die Vergütung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin wird vom Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin festgesetzt. Lediglich höchstvorsorglich erklärt die Gesell- schaft auch eine Abweichung von den genannten Empfehlungen. München, im Dezember 2023 Die Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der Mutares SE & Co. KGaA un- ter xxxxx://xx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx/#xxxxxxxxx verfügbar.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.