Deckschäden Musterklauseln

Deckschäden. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.
Deckschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten.
Deckschäden wegen Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt.
Deckschäden. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten.
Deckschäden. A1-6.8 Hunderennen, Hundeschule, Schauvorführungen, Hundesport, Lehrgänge, Prüfungen und Turniere A1-6.9
Deckschäden. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden infolge der privaten Teilnahme an Hundeschulen, Hundelehrgängen und –prüfungen, Hundesport (bspw. Agility, Obedience, Fährtensuche, etc.), Hunderennen (auch Schlittenrennen), Schauvorführungen, Turnieren sowie den Vorbereitungen (Training) dazu.
Deckschäden. Besonders für die Haltung von Pferden gilt:
Deckschäden. Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden durch ungewollten Deckakt. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel.