Deckschäden. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt.
Deckschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten. Bei ungewollten Deckakten sind Schadenminderungskosten in Form von Trächtigkeitsuntersuchungen auch dann mitver- sichert, wenn keine Trächtigkeit eingetreten ist.
Deckschäden. Führen ohne Leine
Deckschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten.
Deckschäden wegen Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt.
Deckschäden. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten.
Deckschäden. Hunderennen, Hundeschule, Schauvorführungen, Hundesport, Lehrgänge, Prüfungen und Turniere
Deckschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deck- akt.
Deckschäden. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Deckakt (gewollt/ungewollt), die durch das versicherte Tier verursacht werden.
Deckschäden. Besonders für die Haltung von Pferden gilt: