Common use of Deckungssummen/Serienschadenklausel Clause in Contracts

Deckungssummen/Serienschadenklausel. Sofern im Versicherungsschein nicht anderes genannt wird, bilden für den Umfang der Leistung des Versicherers die angegebenen Deckungssummen des Vertrags die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Hinsichtlich der Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs gilt die Regelung zu den Deckungssummen des Vertrags. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle durch – dieselbe Umwelteinwirkung – mehrere unmittelbar auf derselben Ursache beruhenden Umwelteinwirkungen oder – mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen den gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziffer 6.3 AHB wird gestrichen.

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Deckungssummen/Serienschadenklausel. Sofern im Versicherungsschein nicht anderes genannt wird, bilden für den Umfang der Leistung des Versicherers die angegebenen Deckungssummen des Vertrags die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Hinsichtlich der Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs gilt die Regelung zu den Deckungssummen des Vertrags. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle durch durch‌‌ – dieselbe Umwelteinwirkung – mehrere unmittelbar auf derselben Ursache beruhenden Umwelteinwirkungen oder – mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen den gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziffer 6.3 AHB wird gestrichen.

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Deckungssummen/Serienschadenklausel. Sofern im Versicherungsschein nicht anderes genannt wird, bilden für den Umfang der Leistung des Versicherers die angegebenen Deckungssummen des Vertrags die Höchstgrenze bei jedem VersicherungsfallVersiche- rungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Hinsichtlich der Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs gilt die Regelung zu den Deckungssummen des Vertrags. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle durch – dieselbe Umwelteinwirkung – mehrere unmittelbar auf derselben Ursache beruhenden Umwelteinwirkungen oder – mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen den gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziffer 6.3 AHB wird gestrichen.

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