Default Management-Prozess Musterklauseln

Default Management-Prozess. Die Eurex Clearing AG wendet einen Default Management-Prozess an zur Reduzierung der Risiken im Fall der Leistungsstörung durch ein Clearing-Mitglied oder ein Basis- Clearing-Mitglied und im Falle eines (i) Clearing-Mitglieds, des Eintritts eines Beendigungsgrundes oder eines Insolvenz-Beendigungsgrundes (wie in Ziffer 7.2.1 und
Default Management-Prozess. Die Eurex Clearing AG wendet einen Default Management-Prozess ("DMP") an zur Reduzierung der Risiken im Falle der einer Leistungsstörung (1) durch […]. ; und (2) durch ein FCM-Clearing-Mitglied gemäß den FCM-Clearing-Bedingungen. (1) „Beendete Transaktionen“ beziehen sich (i) auf alle gemäß Unterabschnitt A Ziffer 6.3.1 der Grund-Clearingmodell-Bestimmungen, Unterabschnitt A Ziffer 7.3.1 der Individual-Clearingmodell-Bestimmungen beendeten Transaktionen des Betroffenen Clearing-Mitglieds (mit Ausnahme von Transaktionen, die gemäß Unterabschnitt A Ziffer 11 der Individual-Clearingmodell-Bestimmungen wieder begründet wurden), Ziffer 11.1 der ICM für Spezifizierte Kunden-Bestimmungen, (ii) sofern das Betroffene Clearing-Mitglied ein OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied ist, auf alle beendeten Transaktionen seines (seiner) OTC-IRS-FCM-Kunde(n) gemäß Ziffer 8.6 oder 9.6 der US-Clearingmodell-Bestimmungen, oder (iii) in Folge einer Basis-Clearing-Mitglied Beendigung auf alle beendeten Basis-Clearing-Mitglied- Transaktionen der Basis-Clearing-Mitglieder gemäß Ziffer 10.5 der Basis-Clearing- Mitglied-Bestimmungen, für die das Betroffene Clearing-Mitglied als Clearing Agent handelt.; oder (2) Beendete FCM-Clearing-Mitglied-Transaktionen" beziehen sich auf alle FCM- Clearing-Mitglied-Transaktionen, die nach Maßgabe von Kapitel I Ziffer 9.2.3 der FCM-Clearing-Bestimmungen als gekündigt behandelt werden. [...]
Default Management-Prozess. [...] Bezugnahmen in dieser Ziffer 7.5 auf „BEENDETE TRANSAKTIONEN“ beziehen sich gemäß Ziffer 8.34.1 der GRUND-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN, Unterabschnitt A Ziffer 7.3.1 der INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN (mit Ausnahme von TRANSAKTIONEN, die gemäß Unterabschnitt B Ziffer 5 der INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN wieder begründet wurden) oder Ziffer 8.3.1 der NET OMNIBUS-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN auf alle beendeten TRANSAKTIONEN des BETROFFENEN CLEARING-MITGLIEDS (wie in Ziffer 6.2 definiert). [...]
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