Zusicherungen. Das Clearing-Mitglied sichert im Wege eines selbständigen, verschuldensunabhängigen Garantieversprechens gegenüber der Eurex Clearing AG zu, dass
Zusicherungen. (1) Das Derzeitige Clearing-Mitglied, das Neue Clearing-Mitglied und das/der Nicht- Clearing-Mitglied/Registrierte Kunde geben jeweils die in Kapitel 1 Abschnitt 1 Ziffer 1.1.7 und 1.7 genannten Zusicherungen und Gewährleitungen ab, (wobei mit der Maßgabe, dass eine Bezugnahme auf eine Clearing-Vereinbarung als eine Bezugnahme auf den einen Clearerwechsel-Vertrag auszulegen ist). […] […]
Zusicherungen. Die Bestimmungen des Vertrags und dieser Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren Entwürfe, Vereinbarungen, Absprachen, Verständnisse und Gespräche zwischen den Parteien oder ihren Beratern sowie alle Erklärungen, Zusicherungen, Bedingungen, Gewährleistungen, Garantien, Vorschläge, Mitteilungen und Absprachen, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich oder in Textform abgegeben wurden. Keine der Partei wird sich auf Erklärungen, Zusicherungen, Bedingungen, Gewährleistungen, Garantien, Vorschläge, Mitteilungen und Absprachen beruft, die nicht im Vertrag enthalten sind, und diesbezügliche Ansprüche geltend machen. Keine Bestimmung dieser Bedingung schränkt die Haftung für Vorsatz oder arglistige Täuschung ein oder schließt sie aus.
Zusicherungen. Im Zusammenhang mit der Gewährung des Schuldscheindarlehens an die Darlehensnehmerin gibt die Darlehensgeberin gegenüber der Darlehensnehmerin mit Wirkung zum Datum dieses Schuldscheindarlehensvertrages folgende Zusicherungen, Gewährleistungen und Bestätigungen ab und vereinbart Folgendes:
Zusicherungen. Die Käuferin führte eine Due Diligence durch, in deren Rahmen sie uneingeschränkten Zutritt zur Geschäftsführung, zu den Anlagen und den Geschäftsbüchern (insbesondere auch zum nicht revidierten Zwischenabschluss der Gesellschaft per 30. Januar 2018) erhielt. Dessen ungeachtet geben die Verkäufer der Käuferin die nachfolgenden Zusicherungen ab. Abgesehen von den nachfolgenden Zusicherungen leisten die Verkäufer keine Gewähr. Die Verkäufer sind alleinige und unbelastete Eigentümer der Aktien gemäss der Tabelle in Anhang 1.1 und haben das uneingeschränkte und unbeschwerte Recht, die Aktien zu verkaufen. Der Abschluss und der Vollzug dieses Kaufvertrages verletzen keine gesetzlichen oder vertraglichen Rechte von irgendwelchen Drittpersonen. Mit der Übergabe der Aktien erhält die Käuferin das uneingeschränkte Eigentum und die uneingeschränkte Aktionärsstellung an den verkauften Aktien.
Zusicherungen. Die Bestimmungen des Vertrags und dieser Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren Entwürfe, Vereinbarungen, Absprachen, Verständnisse und Gespräche zwischen den Parteien oder ihren Beratern sowie alle Erklärungen, Zusicherungen, Bedingungen, Gewährleistungen, Garantien, Vorschläge, Mitteilungen und Absprachen, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich oder in Textform abgegeben wurden. Keine der Partei wird sich auf Erklärungen, Zusicherungen, Bedingungen, Gewährleistungen, Garantien, Vorschläge, Mitteilungen und Absprachen beruft, die
Zusicherungen. 10.1 Der Inhaber einer Speziellen Repo Lizenz sichert im Wege eines selbständigen, verschuldensunabhängigen Garantieversprechens gegenüber der Eurex Clearing AG zu, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung
Zusicherungen. Der Kreditnehmer sichert der NBank zu und übernimmt die Gewähr dafür, dass
Zusicherungen. In Bezug auf den Vertragsgegenstand treten die Bedingungen der Vereinbarung an die Stelle aller früheren mündlichen oder schriftlichen Entwürfe, Verträge, Regelungen, Vereinbarungen und Gespräche zwischen den Parteien oder ihren Beratern sowie aller Erklärungen, Zusicherungen, Bedingungen, Garantien, Gewährleistungen, Vorschläge, Mitteilungen und Abreden. Beide Parteien erkennen an, dass sie sich bei Abschluss der Vereinbarung nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Bedingungen, Garantien, Gewährleistungen, Vorschläge, Mitteilungen und Abreden berufen, die nicht in der Vereinbarung festgelegt sind, und Rechtsmittel diesbezüglich geltend machen. Durch keine Bestimmung in dieser Bedingung wird die Haftung für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung beschränkt oder ausgeschlossen.
Zusicherungen. Der Lieferant sichert zu, dass der Gegenstand der Lieferung – nach den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anerkannten Regeln der Technik und im Einklang mit den anwendbaren öffentlich-rechtlichen Vorschriften hergestellt wurde; – während der vorausgesetzten Einsatzdauer haltbar bleibt; – im Rahmen der Anlage, in welche die Lieferung eingebaut wird, einwandfrei funktioniert; – ohne Verletzung von Ansprüchen Dritter eingesetzt werden kann. Darüber hinaus sichert der Lieferant zu, dass er über alle für die Erbringung der Lieferung notwendigen Genehmigungen und Lizenzen verfügt, und er verpflichtet sich, AH gegen jegliche diesbezüglichen Ansprüche schad- und klaglos zu halten. Der Lieferant verpflichtet sich und seine Subunternehmer und Unterlieferanten, bei der Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen die Grundsätze der Qualitätssicherung entsprechend den einschlägigen Normen ISO 9001 Revision 2000 anzuwenden. AH hat das Recht, das Qualitätssicherungssystem, die Qualitätssicherungsvorschriften und den Qualitätssicherungsplan des Lieferanten und seiner Subunternehmer und Unterlieferanten jederzeit einzusehen.