Definition Phishing Musterklauseln

Definition Phishing. Als Phishing („Passwort fischen“) gilt ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten vom Versicherungsnehmer oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen verschaf- fen. Dabei nutzen die Täter typischerweise ein durch die Täu- schung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensver- hältnis aus. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Hand- lungen vor. Als Vermögensschaden gilt hier nur die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrags.