Definitionen Anlieferqualität Musterklauseln

Definitionen Anlieferqualität. Die Begriffe „Fehler“ und „defekt“ werden als die Nichterfüllung einer vereinbarten Forde- rung definiert. Fehlerhafte Zulieferteile werden mittels Rekla- mationsbericht durch SUSPA formell reklamiert. Unabhängig von der Anzahl tatsächlich fehler- hafter Teile misst SUSPA die relative Anliefer- qualität vorrangig durch Zählen und Ge-wich- ten der Anzahl beanstandeter Lieferungen so- wie der Anzahl der Reklamationsberichte. Soweit notwendig und für die Lieferantenent- wicklung hilfreich, können ppm-Auswertungen ergänzend erstellt werden: ppm-Wert = fehlerhafte Menge / gelieferte Menge x 1.000.000 Für die ppm-Betrachtung gilt das Datum der Registrierung des Fehlers bei SUSPA. Kann SUSPA die tatsächliche Anzahl fehlerhafter Teile nicht ermitteln, so zählen alle Teile des Lieferloses als fehlerhaft, bis der Lieferant nachweislich andere Teilezahlen meldet. Bei Fehllieferung oder falscher Verpackung gelten alle Teile des Lieferloses als fehlerhaft.
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