Fehler Musterklauseln

Fehler. Ein Fehler (Bug) ist jede Abweichung vom dokumentierten Verhalten des Programms. Anlage 2: Supportleistungen Reaktionszeit bei einem Supportfall maximal 5 Arbeitstage (die tatsächliche Fehlerbehebung kann länger dauern) maximal 2 Arbeitstage (die tatsächliche Fehlerbehebung kann länger dauern) Art des Supports ausschließlich für unmittelbar auf einen Fehler im Programm bezogene Supportmeldungen auf Fehler bezogene Supportmeldungen sowie Unterstützung für optimalen Einsatz des Programms Kommunikationsmittel für Support ausschließlich per E-Mail bzw. Support-Portal per E-Mail bzw. Support- Portal; kann der Supportfall nicht binnen 30 Tagen gelöst werden, optional zusätzliche Kommunikation per Telefon und Remote Web Access durch axaio software GmbH oder einen von axaio software GmbH autorisierten Partner Laufzeit des Supports Deutschland: 1 Jahr: Gewährleistung (entsprechend der gesetzlich Regelungen); sonst: 30 Tage Gewährleistung gesamte Laufzeit des Supportvertrags Korrektur oder Workaround (Übergangslösung) für einen Fehler soweit gesetzlich vorgeschrieben ja/kostenlos Anpassungen für eine neuere Version einer Betriebssystem-Plattform, die zur vorhergehenden nicht vollständig kompatibel ist nicht enthalten* ja/kostenlos Lizenz zur Nutzung der aktuellen Korrekturversion des lizenzierten Programms nicht enthalten* ja/kostenlos Verfügbarkeit (Download) des lizenzierten Programms bis zur Freigabe der nächsten Hauptversion ja/kostenlos Verfügbarkeit (Download) der aktuellsten Korrekturversion des lizenzierten Programms bis zur Freigabe der nächsten Hauptversion nicht enthalten* gesamte Laufzeit des Supportvertrags Update auf die aktuelle Hauptversion des lizenzierten Programms zum Listenpreis für Updates ja/kostenlos Informationen zur Veröffentlichung neuer Haupt- oder Korrekturversionen nicht enthalten* per E-Mail Wechsel zu einer anderen Plattform für ein entgeltlich lizenziertes Programm zum Listenpreis für Plattformwechsel (Cross- grades) während eines Jahres ab Erwerb der entgeltlichen Lizenz: ja/kostenlos Upgrade zur aktuellen Korrekturversion eines höherwertigen Produkts der gleichen Hauptversion zum Listenpreis für Upgrades 1 Jahr nach Lizenzerwerb gesamte Laufzeit des Supportvertrags Nachkauf weiterer Lizenzen der gleichen Hauptversion des lizenzierten Produkts zum Listenpreis obwohl bereits eine neuere Hauptversion erschienen ist 1 Jahr nach Lizenzerwerb gesamte Laufzeit des Supportvertrags
Fehler. Die Begriffe „Fehler“ und „defekt“ werden als die Nichterfüllung einer vereinbarten Forde- rung definiert. Fehlerhafte Zulieferteile werden mittels Rekla- mationsbericht durch SUSPA formell rekla- miert.
Fehler. Dennoch kann es vorkommen, dass Nutzer Feh- ler entdecken, weil es Wechselwirkungen mit lo- kalen Einstellungen oder im der IT-Umgebung des Trägers gibt. Möglicherweise sind die fehler- haften Konstellationen so spezifisch, dass sie durch das Testraster des e/l/s-Instituts nicht in jedem Fall abgedeckt werden können. In diesen Fällen werden die Nutzer gebeten, sofort eine Fehlermeldung an die Support-Mailadresse zu schicken mit folgenden Angaben: • Xxxx ist der Fehler aufgetreten? • Gibt es eine Fehlermeldung oder ist die Funktion einfach nur blockiert oder falsch ausgeführt? • Bei welchem Fall und Prozessschritt ist der Fehler aufgetreten (Fall-ID angeben)? • Welcher Browser wird verwendet? • Welche Berechtigungsstufe hat der an- gemeldete Nutzer? • Was hat nicht funktioniert? • Welche Lösungen hat der Nutzer ver- sucht. • Für Rückfragen ist die korrekte Telefon- nummer in der Benutzerkennung und die Erreichbarkeit anzugeben. Eine sofortige Meldung spart Ärger und liegt auch im Interesse anderer Nutzer. Das e/l/s-Institut wird sich umgehend um eine Fehlerbereinigung kümmern und Rückmeldung geben. Anwendungsfehler des Nutzers oder Fehlerquel- len seitens des Auftraggebers kann das e/l/s- Institut nicht beseitigen. Hier verweisen wir auf den Punkt 8. In jedem Fall kann das e/l/s-Institut helfen, Fehler einzugrenzen und den Auftragge- ber oder seine Mitarbeiter zu beraten.
Fehler. Bei Fehlern der Software leistet T+S Gewähr dahingehend, den Fehler nach eigener Xxxx durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseiti- gen.
Fehler. 4.4.1 Mitunter können wesentliche Fehler, Irrtümer oder Auslassungen, die für Sie unter Anwendung vernünftiger Maßstäbe offensichtlich sind oder sein sollten, in Hinblick auf Ihre Transaktionen, unsere Kurse, Ihr Handelskonto oder die Plattform auftreten (jeweils ein „Fehler“). Beispiele für Fehler können (insbesondere) sein: die Plattform zeigt unrichtige Kurse an(ohne Rücksicht darauf, ob diese durch die Übermittlung unrichtiger oder irrelevanter Daten oder durch einen Fehler unserer Systeme oder der Systeme eines Drittlieferanten verursacht wurden oder der Markt für das Underlying keinen ausreichenden Handel verzeichnet), die fehlerhafte Abwicklung eines Auftrags (einschließlich der Ausführung zu einem unrichtigen Kurs oder unter Verletzung der zugrunde liegenden Marktbedingungen) und unrichtige Abzüge oder Gutschriften, die Ihrem Handelskonto erteilt werden. Wenn Sie oder wir wissen oder Umstände vermuten oder von solchen Kenntnis haben, in denen Sie oder wir vernünftigerweise davon ausgehen müssen oder wissen oder vermuten, dass ein Fehler aufgetreten ist:
Fehler. Motoglobe behält sich das Recht vor, offensichtliche Kalkulation-, Rechnung-, Schreib- oder Druckfehler und ähnliche Unrichtigkeiten in einem Angebot, Bestätigung, Rechnung, Drucksachen und/oder auf der Homepage jederzeit zu berichtigen.
Fehler. Es ist möglich, dass bei der Berechnung des Nettoinventarwerts Fehler gemacht werden. Bei der Bestimmung, ob aufgrund solcher Fehler eine Entschädigung an einen Fonds und/oder an einzelne Anteilsinhaber zu zahlen ist, wird die Gesellschaft die Richtlinien von Irish Funds (ehemals Irish Funds Industry Association) heranziehen, um eine Erheblichkeitsschwelle anzuwenden, unterhalb derer vorbehaltlich der Zustimmung der Verwahrstelle üblicherweise keine Entschädigung zu zahlen ist. Die Zentralbank hat diesbezüglich keine Anforderungen festgelegt. In diesem Zusammenhang wendet die Gesellschaft derzeit eine Erheblichkeitsschwelle von 0,5 % des Nettoinventarwerts des jeweiligen Fonds an, was nach Ansicht des Verwaltungsrats der allgemeinen Marktpraxis zum Datum dieses Prospekts entspricht. Daher und jeweils vorbehaltlich der Zustimmung der Verwahrstelle ist für Fehler, bei denen die Auswirkung auf den Nettoinventarwert des Fonds unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegt, im Allgemeinen keine Entschädigung zu zahlen. Es können jedoch Umstände vorliegen, unter denen es dem Verwaltungsrat oder der Verwahrstelle angemessen erscheint, dass trotz der Tatsache, dass die Auswirkung des Fehlers unterhalb der Erheblichkeitsschwelle lag, eine Entschädigung zu zahlen ist. Umgekehrt wird gewöhnlich bei Fehlern, deren Auswirkung auf den Nettoinventarwert des Fonds über der Erheblichkeitsschwelle liegt, eine Entschädigung gezahlt, wobei eine Entscheidung, unter diesen Umständen keine Entschädigung zu zahlen, die Zustimmung des Verwaltungsrats und der Verwahrstelle erfordert. Die Anteilsinhaber werden über das Auftreten eines Fehlers oder dessen Behebung nur dann benachrichtigt, wenn die Berichtigung des Fehlers eine Anpassung der Anzahl der von ihnen gehaltenen Anteile oder des Nettoinventarwerts, zu dem diese Anteile ausgegeben wurden, oder der an den betreffenden Anteilsinhaber gezahlten Rücknahmebeträge erfordert. Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, die Erheblichkeitsschwelle nach Mitteilung an die Anteilsinhaber und in Absprache mit der Verwahrstelle zu ändern (wenn er zum Beispiel der Ansicht ist, dass sich die allgemeine Marktpraxis geändert hat). Die Freigabe dieses Prospekts durch die Zentralbank sollte nicht als Bestätigung angesehen werden, dass es sich um eine Marktpraxis und nicht um eine rechtlich verbindliche Anforderung handelt.
Fehler. Bei Erhalt einer Fehlermeldung verhält sich der OMP wie folgt: Er nimmt alle Fehlermeldungen und andere einschlägige Nachrichten von ACER, die den Marktteilnehmer betreffen, entgegen und speichert diese (sofern diese durch ARIS bzw. auf andere Weise von ACER zu irgendeinem Zeitpunkt erstellt werden); Er informiert den Marktteilnehmer unverzüglich sobald er eine Fehlermeldung erhält; und Er macht alle Fehlermeldungen und andere einschlägige Nachrichten von ACER dem Marktteilnehmer unverzüglich zugänglich12. Abweichend von der nachfolgenden Bestimmung in Klausel 8(c), und unbeschadet einer Vereinbarung einer weitergehenden Dienstleistungspflicht des Zuständigen RRM, bestätigt der Marktteilnehmer und stimmt dem zu, dass der OMP nicht verpflichtet ist, Fehler in den Relevanten Handelsdaten zu finden, bzw. die Richtigkeit, Echtheit oder Vollständigkeit der Relevanten Handelsdaten zu prüfen, unabhängig davon, ob die Information vom Marktteilnehmer oder einer anderen Person stammt; hiervon ist jedoch der OMP selbst und jedes verbundene Unternehmen des OMP oder jede dritte Partei, an die der OMP die Erfüllung seiner Pflichten gemäß dieser Vereinbarung ganz oder teilweise übertragen hat. 13 Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmung in Klausel 8(b), benachrichtigt eine Partei die anderen Parteien, wenn ihr einen Fehler in den Relevanten Handelsdaten, die gemäß dieser Vereinbarung an ACER gemeldet werden, bekannt wird (sei es durch den Erhalt einer Fehlermeldung oder auf andere Weise), und alle Parteien werden in angemessenem Umfang und nach Treu und Glauben und in vernünftiger Weise handelnd dazu beitragen, den Fehler zu beseitigen und die relevanten richtigen Daten nochmals zu melden. Falls eine Partei ihren Meldepflichten mangelhaft nachkommt, unternimmt jede Partei ihr zumutbare Anstrengungen, den Mangel zu beseitigen und sie arbeitet mit ACER bzw. der zuständigen NRA in dem Umfang zusammen und macht ihnen Mitteilungen, wie es in Anbetracht des Mangels erforderlich ist.
Fehler. Ein Fehler liegt vor, wenn die CRM+ die in der Produkt- beschreibung dargestellte Funktionalität nicht hat. Beeinträch- tigungen der CRM+, die durch deren unsachgemäße Bedienung, höhere Gewalt oder Brainformatik nicht zurechenbare Umstände verursacht sind, sind keine Fehler.
Fehler. Das Versagen der Erfüllung der von Wodan Brothers schriftlich festgelegten funktionalen Angaben zu Produkten und Dienstleistungen. Ein Fehler liegt nur dann vor, wenn er nachgewiesen und nachvollzogen werden kann.