Common use of Definitionen und Erläuterungen Clause in Contracts

Definitionen und Erläuterungen. Mit Ihrem Förderantrag sind alle De-minimis-Beihilfen anzugeben, die Ihr Unternehmen beziehungsweise Unternehmens- verbund als „ein einziges Unternehmen“ im laufenden sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhalten hat. Für die Zwecke der De-minimis-Verordnungen sind die Unternehmen als ein einziges Unternehmen zu betrachten, die zu- einander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen: – Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens, – ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen, – ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben, – ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus. Auch Unternehmen, die über ein oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer der vorgenannten Beziehungen stehen, werden als ein einziges Unternehmen betrachtet. Im Falle einer Fusion oder Übernahme müssen alle De-minimis-Beihilfen, die den beteiligten Unternehmen im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren gewährt wurden, angegeben werden. Im Zuge von Unter- nehmensaufspaltungen werden die De-minimis-Beihilfen dem Unternehmen zugerechnet, welches die Geschäftsbereiche übernimmt, für die die De-minimis-Beihilfen verwendet wurden. Ist dies nicht möglich, muss eine anteilige Aufteilung auf der Grundlage des Buchwerts des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufspaltung erfolgen.

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Definitionen und Erläuterungen. Mit Ihrem Förderantrag In dieser Erklärung sind alle De-minimis-Beihilfen anzugeben, die Ihr Unternehmen beziehungsweise Unternehmens- verbund als und mit ihm relevant verbundene Unternehmen im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhalten haben. Relevant verbundene Unternehmen (und daher „ein einziges Unternehmen“ im laufenden sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhalten hat. Für Sinne der Deminimis-Verordnung) sind für die Zwecke der von De-minimisminimins-Verordnungen sind die Unternehmen als ein einziges Unternehmen zu betrachtenBeihilfen alle Unternehmen, die zu- einander zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen: Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens, ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Leitungsoder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen, ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag aufgrund eines Vertrages oder aufgrund einer Klausel in dessen der Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses ein anderes Unternehmen auszuüben, ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus. Auch Unternehmen, die über ein oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer der vorgenannten Beziehungen stehen, werden als "ein einziges Unternehmen Unternehmen" betrachtet. Im Falle einer Fusion oder Übernahme müssen alle De-minimis-Beihilfen, die den beteiligten Unternehmen Die im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren gewährt wurden, angegeben werdendurch Fusion oder Übernahme dem neuen bzw. übernehmenden Unternehmen zuzurechnenden De-minimis- Beihilfen sind ebenfalls anzugeben. Im Zuge von Unter- nehmensaufspaltungen Unternehmensaufspaltungen werden die De-minimis-Deminimis- Beihilfen dem Unternehmen zugerechnet, welches die Geschäftsbereiche übernimmt, für die die De-minimis-Beihilfen verwendet gewährt wurden. Ist dies nicht möglich, muss eine anteilige Aufteilung so sind De-minimis-Beihilfen unter den neuen Unternehmen anteilig auf der Grundlage Basis des Buchwerts des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufspaltung erfolgenaufzuteilen.

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Definitionen und Erläuterungen. Mit Ihrem Förderantrag In dieser Erklärung sind alle De-minimis-Beihilfen anzugeben, die Ihr Unternehmen beziehungsweise Unternehmens- verbund bzw. Unternehmensverbund als „ein einziges Unternehmen“ im laufenden sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhalten hat. Für die Zwecke der De-minimis-Verordnungen sind die Unternehmen als ein einziges Unternehmen zu betrachtenbetrach- ten, die zu- einander zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen: Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens, ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums Aufsichts- gremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen, ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuübenaus- zuüben, ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus. Auch Unternehmen, die über ein oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer der vorgenannten Beziehungen Bezie- hungen stehen, werden als ein einziges Unternehmen betrachtet. Im Falle einer Fusion oder Übernahme müssen alle De-minimis-Beihilfen, die den beteiligten Unternehmen im laufenden lau- fenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren gewährt wurden, angegeben werden. Im Zuge von Unter- nehmensaufspaltungen Unternehmensaufspaltungen werden die De-minimis-Beihilfen dem Unternehmen zugerechnet, welches die Geschäftsbereiche übernimmt, für die die De-minimis-Beihilfen verwendet wurden. Ist dies nicht möglich, muss eine anteilige Aufteilung auf der Grundlage des Buchwerts des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der tatsächlichen tat- sächlichen Aufspaltung erfolgen.

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