Delegation Musterklauseln

Delegation. Der Verwaltungsrat hat die Oberleitung der Gesellschaft sowie die Aufsicht über die Geschäftsleitung. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten und kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, welche nicht gemäss Gesetz, Statuten oder Organisationsreglement einem anderen Organ der Gesellschaft zugewiesen oder vorbehalten sind. The Board of Directors is entrusted with the ultimate direction of the Company as well as the supervision of the management. It represents the Company towards third parties and attends to all matters which are not delegated to or reserved for another corporate body of the Company by law, the Articles of Association or organizational regulations.
Delegation. Delegation der Identifizierung des Vertragspartners, der Feststellung des Kontrollinhabers und der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
Delegation. Die SRH vertreten die Vertragskantone in Rheinschifffahrts- und Hafenangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Regierungen und der Parlamente der Vertragskantone bleiben vorbehalten.
Delegation. Die Gemeinde Tübach delegiert die gemeindepolizeiliche Aufgabe in Bezug auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs für die Parkplätze im Gebiet Kellen an die Gemeinde Goldach.
Delegation. (1) Für die in dieser Vereinbarung genannten Bachelor- und Masterstudiengänge ver- zichtet das Ministerium auf die Genehmigung im Sinne von §108 Abs. 2 des Hoch- schulgesetzes des Landes NRW, wenn die Eckwerte für die Genehmigung von Bache- lor- und Masterstudiengängen an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2001 beachtet sind und ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich und vorbehaltlos abgeschlossen worden ist. Das sind für die Fachhochschule Köln die Stu- diengänge Bachelor in "Automation Systems", Bachelor in "Mechanical Systems", Ba- chelor "Sprachen und Wirtschaft", Bachelor "Online Redakteur" und Master in "Interna- tionales Management und interkulturelle Kommunikation". Der Studienbetrieb derjenigen Bachelor- und Masterstudiengänge, die bis zum Som- mersemester 2003 beginnen sollen, kann mit dem Antrag auf Eröffnung des Akkreditie- rungsverfahrens vorläufig aufgenommen werden. (2) Das Ministerium verzichtet auf die Genehmigung der Aufhebung der Diplom- und Magisterstudiengänge im Sinne von §108 Abs. 2 des Hochschulgesetzes NRW für die Fächer, in denen Bachelor - und Masterstudiengänge eingeführt worden sind. Entspre- chende Maßnahmen zeigt die Hochschule dem Ministerium unverzüglich an. (3) Nach § 48 Abs. 1 Satz 5 des Hochschulgesetzes NRW verzichtet das Ministeri- um auf die Zustimmung zur Ausschreibung der Stellen in den in der Hochschule einge- führten Fächern, wenn die Änderung der Aufgabenumschreibung fachintern erfolgt. Bei fachübergreifenden Änderungen findet Satz 1 nur Anwendung, wenn die abgebende Lehreinheit nicht zu mehr als einhundert Prozent ausgelastet ist. Die Hochschule zeigt dem Ministerium entsprechende Maßnahmen unverzüglich an. (4) Änderungen im Bereich der Studiengänge ebenso wie Aufgabengebietsänderun- gen, Aufteilung und Wertigkeitsänderungen von Stellen im Bereich des Versiche- rungswesens sind von jeglicher Delegation, die ansonsten im Rahmen dieser ZIelver- einbarung festgelegt wird, ausgenommen. Abweichungen können nur im Einverneh- men aller Beteiligten zum Bestandteil dieser Vereinbarung werden. (5) Die Zusammenlegung der 22 Fachbereiche zu 10 Fakultäten erfordert zwingend eine neue Abgrenzung und Festlegung der Lehreinheiten und der Aufnahmekapazitä- ten der bestehenden und geplanten Studiengänge. Land und Hochschule legen daher im gegenseitigen Einvernehmen die Lehreinheiten und Kapazitäten für die Studienjah- re 2002/2003 und 2003/2004 in einer gesonderten Vereinbarung fest. (6) Das Land ver...
Delegation. Der Verwaltungsrat kann Geschäftsführung und Vertretung ganz oder zum Teil einem aus seiner Mitte gewählten leitenden Ausschuss, allfälligen weiteren Ausschüssen, einzelnen seiner Mitglieder oder Dritten, die natürliche Personen sind, übertragen. Inhalt, Umfang und Adressaten der Delegation, die dadurch übertragenen Aufgaben sowie die damit verbundenen Pflichten bezüglich Aufsicht und Berichterstattung werden im Organisationsreglement festgelegt.
Delegation. Der Partner darf seine Pflichten aus der Vereinbarung nicht an Dritte abtreten, delegieren oder untervergeben, es sei denn, dies ist gemäß der Vereinbarung ausdrücklich zulässig oder mit ausdrücklicher Genehmigung von SAP. Der Partner holt von allen Unterauftragnehmern deren schriftliche Zustimmung zu Bedingungen ein, die im Wesentlichen den Bedingungen dieses Abschnitts 3 entsprechen.
Delegation. Nachdem ein gültiger Antrag gestellt und von xxx.xx nicht abgelehnt wurde, wird von xxx.xx die Delegation der Domain durchgeführt und das Entgelt in Rechnung gestellt. Durch die Eintragung in die Domain-Nameserver der xxx.xx ist die Domain aktiv. Der Antragsteller verpflichtet sich, nach Delegation der Domain die Richtigkeit der angegebenen Daten unverzüglich, spätes- tens jedoch binnen eines Monats, zu überprüfen. Verspätet einge- langte Korrekturen werden als Änderungswünsche behandelt und unter den diesbezüglichen Voraussetzungen durchgeführt. Der Domain-Inhaber hat die laufende Verfügbarkeit aller angegebe- nen Nameserver sicherzustellen.
Delegation. Als Fuhrungskrafte delegieren wir, soweit angemessen, Aufgaben und die damit verbundene Teilverantwortung an unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter, wobei wir unsere Auftrage prazise und verstandlich zu formulieren und die zu erreichenden Ziele zu definieren haben.
Delegation. Der Verwaltungsrat delegiert die operative Geschäftsführung der Gesellschaft und der Ascom Gruppe im Rahmen der Kompetenzordnung (Anhang 6) an den Chief Executive Officer (CEO), soweit nicht das Gesetz, die Statuten oder dieses Reglement etwas anderes vorsehen.