Domain-Registrierung Musterklauseln

Domain-Registrierung. 3.1 Wünscht der Kunde einen Domain-Namen abweichend von dem durch MDCC vorgegebenen Aufbau, bietet MDCC für den Kunden die Möglichkeit der Registrierung eines Second-Level-Domain-Na- mens, sowie der Abrechnung und technischen Abwicklung mit der jeweiligen Verwaltungsstelle (DENIC Domain Verwaltungs- und Be- triebsgesellschaft eG). Standardmäßig können Domain-Namen für den privaten Gebrauch unterhalb der Top-Level-Domain .de bean- tragt werden. MDCC veranlasst die Registrierung und Aktivierung des gewünsch- ten Domain-Namens, sofern keine technischen oder rechtlichen Gründe dieses ausschließen.
Domain-Registrierung. 5.1 Werden durch die KTK für den Kunden Domainnamen (national oder international) registriert, so gelten die Richtlinien und Bestimmungen der jeweiligen Verwaltungsorganisationen.
Domain-Registrierung. 10.1 Wird die Verschaffung und Pflege von Internet-Adressen (Domains) vereinbart, so wird KSW im Verhältnis zwischen dem VP und dem jeweiligen Kooperationspartner von KSW lediglich als Vermittler tätig. Die Registrierungsdaten werden ohne Gewähr weitergeleitet. KSW hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann deshalb nicht garantieren, dass die bestellte Domain dem VP zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.
Domain-Registrierung. Jede Neuregistrierung und/oder Übertragung einer Domain unterliegt automatisch den Bedingungen der jeweils zuständigen Registrierstelle (registry) bzw. des handelnden Registrars (registrar). Grundsätzlich gilt für alle Domain- Transaktionen die UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) der ICANN, die unter xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxx/xxxx-xxxxx-00xxx00.xxx abzurufen ist. Der Registrant einer Domain (= Antragsteller und Inhaber) ist auch dafür verantwortlich, genaue und korrekte Kontaktdetails zur Verfügung zu stellen. Die Tatsache, dass der Registrant mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nicht auf Anfragen betreffend Vollständigkeit und Richtigkeit der Information in Verbindung mit der Registrierung reagiert, kann zu einer Stornierung der Domain-Registrierung führen. Jeder Registrant verpflichtet sich, den Registeradministrator und Registrar sowie alle Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Agenten für, gegen und von jegliche/n Ansprüche/n, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Rechtsanwaltsgebühren und Kosten), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Domain-Registrierung ergeben, zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Koemau-tv ist immer darum bemüht, eine Domain-Registrierung zum besten Preis/Leistungsverhältnis anzubieten und die dafür leistungsstärksten Registrare auszuwählen. Koemau-tv behält sich deshalb vor, den Registrar jederzeit zu wechseln. Der AG ermächtigt und bevollmächtigt daher Koemau-tv, den Registrar jederzeit zu wechseln. Bei einer vorzeitigen Löschung (vor Ablauf der Registrierungsperiode) von .com, .net, .org, .biz, .info und IDN- Domains werden 55 € verrechnet.
Domain-Registrierung. 5.1. Wird die Verschaffung und Pflege von Internet-Adressen (Domains) vereinbart, so wird Xxxxxx im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kooperationspartner von Xxxxxx lediglich als Vermittler tätig. Die Registrierungsdaten werden ohne Gewähr weitergeleitet. Xxxxxx hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann deshalb nicht garantieren, dass die bestellte Domain dem Kunden zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.
Domain-Registrierung. Wird die Verschaffung und Pflege von Internet-Adressen (Domains) vereinbart, so wird die pixel relations GmbH im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kooperationspartner der pixel relations GmbH lediglich als Vermittler tätig. Die Registrierungsdaten werden ohne Gewähr weitergeleitet. Die pixel relations GmbH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann deshalb nicht garantieren, dass die bestellte Domain dem Kunden zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Der Kunde garantiert, dass die bestellte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Domain bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die die pixel relations GmbH zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.
Domain-Registrierung. 23.1. Wir übernehmen im Auftrag und im Namen des Kunden die Registrierung der im Vertrag aufgeführten Domain bei der für die jeweilige Domain jeweils zuständigen Vergabestelle gem. nachfolgendem Absatz.
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.