Delisting Musterklauseln

Delisting. Abhängig von dem verbleibenden Streubesitz nach dem Vollzug des Angebots und soweit die Bieterin dies als im Interesse der InTiCa ansieht, beabsichtigt die Bieterin, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der InTiCa einen Widerruf der Zulassung der InTiCa-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) in Übereinstimmung mit den Regelungen des WpÜG und dem Börsenge- setz ("BörsG") ("Delisting") sowie die Beantragung oder Anregung der Beendigung der Einbeziehung in den Freiverkehr der Wertpapierbörsen zu Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart und Tradegate Exchange vorzuschlagen. Die weiteren Voraussetzungen eines Delistings sowie die weiteren Einzelheiten sind in Ziffer 15.3 der Angebotsunterlage näher beschrieben.
Delisting. Die Bieterin beabsichtigt, gemeinsam mit der GSW das Delisting zu bewirken. Zu diesem Zweck hat die Bieterin ihre Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG am 26. September 2022 veröffentlicht. Als Reaktion auf die Ankündigung der Bieterin hat die GSW am 26. September 2022 angekündigt, die Bieterin im Rahmen der Organpflichten von Vorstand und Aufsichtsrat dabei zu unterstützen und spätestens fünf Tage vor Ablauf der Annahmefrist den Delisting-Antrag zu stellen. Sofern die Frankfurter Wertpapierbörse dem Delisting-Antrag stattgibt, würde die Zulassung der GSW-Aktien zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen werden. Gemäß § 46 Abs. 3 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse („BörsO FWB“) wird ein die Voraussetzungen des § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 oder § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BörsG erfüllender Widerruf mit einer Frist von drei Börsentagen nach dessen Veröffentlichung wirksam. Der Widerruf wird unverzüglich durch die Börsengeschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche- xxxxxx.xxx) veröffentlicht (§ 46 Abs. 6 BörsO FWB). Das Delisting wird nicht vor Ablauf der Annahmefrist wirksam. Das Delisting könnte insbesondere folgende Auswirkungen auf die GSW-Aktionäre und die GSW-Aktien haben:
Delisting. (5) Delisting.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.