Vorstand und Aufsichtsrat Musterklauseln

Vorstand und Aufsichtsrat. Nähere Angaben über den Vorstand, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und den Gesellschafterkreis so- wie über die Höhe des gezeichneten und eingezahlten Kapitals befinden sich am Schluss dieses Verkaufspros- pekts im Abschnitt „Nähere Angaben über die Gesellschaft”.
Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus zwei Personen: ▪ Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx und ▪ Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen: ▪ Herrn Dr. Xxxx Xxxxx (Vorsitzender), ▪ Xxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx und ▪ Herrn Xxxxx-Xxxxx Xxxxx-Siebenbürgen als unabhängiges Aufsichtsratsmitglied im Sinne des § 119 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 3 KAGB. Das Gesellschaftskapital der Gesellschaft ist variabel. Im Gegensatz zu einer normalen Aktiengesellschaft kann der Vorstand jederzeit neue Anlageaktien für die einzelnen Teilgesellschaftsvermögen ausgeben, wodurch sich das Gesellschaftskapital verändert. Des Weiteren unterliegen die für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen erworbenen Vermögensgegenstände Wertschwankungen, wodurch sich das Gesellschaftskapital ebenfalls ver- ändern kann. Die Gesellschaft wurde am 24. September 2013 für unbestimmte Dauer errichtet und am 18. Dezember 2013 im Handelsregister eingetragen. Das anfängliche Gesellschaftskapital beträgt EUR 120.000 und ist eingeteilt in 1.200 auf den Namen lautende Stückaktien, die sogenannten Unternehmensaktien. Ausschließlich die Unternehmens- aktien gewähren das Recht zur Teilnahme an und Stimmrechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, das Gesellschaftskapital durch Ausgabe neuer Anlageaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals bis zur Grenze des Höchstkapitals von EUR 00.000.000.000 zu erhöhen. Ein Bezugsrecht der Anlageaktionäre entsprechend § 186 Aktiengesetz („AktG“) besteht nicht. Ein Bezugsrecht der Unternehmensaktionäre besteht nur bei der Ausgabe neuer Unternehmensaktien. Das Gesellschaftskapital darf den Betrag von EUR 50.000 nicht unterschreiten und den Betrag von EUR 00.000.000.000 nicht überschreiten. Die Vermögensgegenstände stehen im Alleineigentum der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat. Die Bieterin hat nicht die Absicht, die gegenwärtige Zusammensetzung des Vorstands oder des Aufsichtsrats zu ändern.
Vorstand und Aufsichtsrat. Dem Vorstand der Siemens AG gehören derzeit sieben Mitglieder an: • Xxx Xxxxxx, Vorsitzender des Vorstands, • Xx. Xxxxxx Xxxxx, • Xxxx Xxxxx, • Xxxxx Xxxxxxxx, • Xxxxxx Xxxxx, • Xxxx. Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxx und • Xx. Xxxx X. Thomas. Die Siemens AG wird gesetzlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Im Übrigen wird die Gesellschaft durch Prokuristen oder andere Zeichnungsberechtigte nach näherer Bestimmung des Vorstands vertreten. Der Aufsichtsrat der Siemens AG besteht aus 20 Mitgliedern und setzt sich gemäß den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) paritätisch aus jeweils zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Die zehn Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind derzeit: • Xx. Xxxxxxx Xxxxxx, Vorsitzender des Aufsichtsrats, • Xxxxxx Xxxxxxx, 2. stellvertretender Vorsitzender, • Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxx, • Xxxxxxx Xxxxxxxx, • Xxxxxx Xxxxxxxxxx, • Xx. Xxxx Xxxxxxx Gaul, • Dr. Ing. Dr. Ing. E. h. Xxxxxxx Xxxxxxxxx, • Xxxxx Xxxxxxx, • Dr. Xxxxxxxx xxx Xxxxxxx und • Xxx Xxxxxxxx Snabe. Die zehn Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer sind derzeit: • Xxxxxx Xxxxxxxxx, 1. stellvertretende Vorsitzende, • Xxxx Xxxxxxx, • Xxxxxxxx Xxxx, • Xxxxxxx Xxxxxx, • Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx, • Xxxxxx Xxxxxxxx, • Xxxxxx Xxxx, • Xxxxxx Xxxxxx, • Xxxxxxx Xxxxxxx und • Xxxxxxx Xxxxxx.
Vorstand und Aufsichtsrat. Der deutschen Aktiengesellschaft ist gesetzlich ein duales Führungssystem vorgegeben, das zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan eine strikte personelle und funktionale Trennung vorsieht. Im Rahmen dieses dualen Führungssystems arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Vorstand und Aufsichtsrat. Die Busch SE ist gemäß § 5 der Satzung im dualistischen System mit einem Auf- sichts- und einem Leitungsorgan verfasst.
Vorstand und Aufsichtsrat. Vorstand

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.