Depoteröffnung. Ein Depotvertrag kommt erst mit Annahme des Antrags des Kunden auf Depo- teröffnung durch die ebase zustande. Der Kunde eröffnet das Investmentdepot (nachfolgend auch „Depot“ genannt) zum Zwecke der Anlage. Gegenstand die- ser Geschäftsbeziehung ist die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren (z. B. Fondsanteilen) für den Depotinhaber (nachfolgend auch „Kunde“ ge- nannt) in Form der Verwahrung und Verwaltung von Fondsanteilen für ande- re, die nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) oder von ausländischen Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaften (nachfolgend „Verwaltungsgesellschaften“ genannt) ausgegeben worden sind, sowie die An- schaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung und sonstige mit den genannten Geschäften unmittelbar ver- bundene Nebentätigkeiten. Eine Änderung/Umschreibung von einem Kunden auf eine andere Person ist im Depot nicht möglich.
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Depoteröffnung. Ein Depotvertrag kommt erst mit Annahme des Antrags des Kunden auf Depo- teröffnung De- poteröffnung durch die ebase zustande. Der Kunde eröffnet das Investmentdepot (nachfolgend auch „Depot“ genannt) zum Zwecke der Anlage. Gegenstand die- ser dieser Geschäftsbeziehung ist die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren (z. B. Fondsanteilen) für den Depotinhaber (nachfolgend auch „Kunde“ ge- nanntgenannt) in Form der Verwahrung und Verwaltung von Fondsanteilen für ande- reandere, die nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) oder von ausländischen ausländi- schen Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaften (nachfolgend „VerwaltungsgesellschaftenVerwal- tungsgesellschaften“ genannt) ausgegeben worden sind, sowie die An- schaffung Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung und sonstige mit den genannten Geschäften unmittelbar ver- bundene verbundene Nebentätigkeiten. Eine Änderung/Umschreibung von einem Kunden auf eine andere Person ist im Depot nicht möglich.
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Depoteröffnung. Ein Depotvertrag kommt erst mit Annahme des Antrags des Kunden auf Depo- teröffnung De- poteröffnung durch die ebase zustande. Der Kunde eröffnet das Investmentdepot (nachfolgend auch „Depot“ genannt) zum Zwecke der Anlage. Gegenstand die- ser Geschäftsbeziehung ist die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren (z. B. Fondsanteilen) für den Depotinhaber (nachfolgend auch „Kunde“ ge- nannt) in Form der Verwahrung und Verwaltung von Fondsanteilen für ande- re, die nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) oder von ausländischen Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaften (nachfolgend „Verwaltungsgesellschaften“ genannt) ausgegeben worden sind, sowie die An- schaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung und sonstige mit den genannten Geschäften unmittelbar ver- bundene Nebentätigkeiten. Eine Änderung/Umschreibung von einem Kunden auf eine andere Person ist im Depot nicht möglich.
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