Common use of Des Auftraggebers Clause in Contracts

Des Auftraggebers. 6 a) Feuer- und explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, übelriechende und überhaupt solche Güter, die Nachteile für das Lager oder für andere Lagergüter befürchten lassen, sind, abgesehen von besonderer schriftlicher Vereinbarung, von der Lagerung ausgeschlossen. Dasselbe gilt von solchen Gütern, die schnellem Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind. b) Werden solche Güter dennoch eingelagert, so haftet der Einlagerer für jeden daraus entstehenden Schaden. Diese Haftung tritt nicht ein, wenn dem Lagerhalter die nachteilige Eigenschaft des Gutes bei der Übergabe zur Lagerung angegeben worden ist und der Lagerhalter die Annahme des Gutes nicht abgelehnt hat.

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Samples: Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp), Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp), Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp)

Des Auftraggebers. 6 a) Feuer- und explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, übelriechende und überhaupt solche Güter, die Nachteile für das Lager oder für andere Lagergüter befürchten lassen, sind, abgesehen von besonderer schriftlicher Vereinbarung, von der Lagerung ausgeschlossen. Dasselbe gilt von solchen Gütern, die schnellem Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind. b) Werden solche Güter dennoch eingelagert, so haftet der Einlagerer für jeden daraus entstehenden Schaden. Diese Haftung tritt nicht ein, wenn dem Lagerhalter die nachteilige Eigenschaft des Gutes bei der Übergabe zur Lagerung angegeben worden ist und der Lagerhalter die Annahme des Gutes nicht abgelehnt hat..  nach oben

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Samples: Einlagerungsbedingungen Für Den Möbeltransport

Des Auftraggebers. 6 a) Feuer- und explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, übelriechende und überhaupt solche Güter, die Nachteile für das Lager oder für andere Lagergüter befürchten lassen, sind, abgesehen von besonderer schriftlicher Vereinbarung, von der Lagerung ausgeschlossen. Dasselbe gilt von solchen Gütern, die schnellem Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind. b) Werden solche Güter dennoch eingelagert, so haftet der Einlagerer für jeden daraus entstehenden Schaden. Diese Haftung tritt nicht ein, wenn dem Lagerhalter die nachteilige Eigenschaft nachteiligeEigenschaft des Gutes bei der Übergabe zur Lagerung angegeben worden ist und der Lagerhalter die Annahme des Gutes nicht abgelehnt hat.

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Samples: Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp)

Des Auftraggebers. 6 a) Feuer- und explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, übelriechende und überhaupt solche Güter, die Nachteile für das Lager oder für andere Lagergüter befürchten lassen, sind, abgesehen von besonderer schriftlicher Vereinbarung, von der Lagerung ausgeschlossen. Dasselbe gilt von solchen Gütern, die schnellem Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind. b) Werden W erden solche Güter dennoch eingelagert, so haftet der Einlagerer für jeden daraus entstehenden Schaden. Diese Haftung tritt nicht ein, wenn dem Lagerhalter die nachteilige Eigenschaft des Gutes bei der Übergabe zur Lagerung angegeben worden ist und der Lagerhalter die Annahme des Gutes nicht abgelehnt hat.

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Samples: Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp)

Des Auftraggebers. 6 a) a) Feuer- und explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, übelriechende und überhaupt solche Güter, die Nachteile für das Lager oder für andere Lagergüter befürchten lassen, sind, abgesehen von besonderer schriftlicher Vereinbarung, von der Lagerung ausgeschlossen. Dasselbe gilt von solchen Gütern, die schnellem Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind. b) b) Werden solche Güter dennoch eingelagert, so haftet der Einlagerer für jeden daraus entstehenden Schaden. Diese Haftung tritt nicht ein, wenn dem Lagerhalter die nachteilige Eigenschaft des Gutes bei der Übergabe zur Lagerung angegeben worden ist und der Lagerhalter die Annahme des Gutes nicht abgelehnt hat.

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Samples: Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp)