Devisenterminkontrakte Musterklauseln

Devisenterminkontrakte. Die Verwaltungsgesellschaft kann im Auftrag des betreffenden Devisenterminkontrakte abschließen. Devisenterminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, eine bestimmte Menge der zugrunde liegenden Devisen, zu einem im Voraus vereinbarten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen.
Devisenterminkontrakte. Devisenterminkontrakte sind Verträge über den Tausch einer Währung gegen eine andere - z. B. über den Tausch eines bestimmten Eurobetrages gegen einen bestimmten Dollarbetrag - zu einem künftigen Termin. Das Datum (das eine vereinbarte feste Anzahl von Tagen in der Zukunft liegen kann), die Menge der zu tauschenden Währung und der Preis, zu dem der Tausch erfolgte, werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Dauer des Vertrages ausgehandelt und festgelegt. Devisenterminkontrakte können in lieferbarer und nicht lieferbarer Form ge- und verkauft werden. Ein Fonds kann auch Non-Deliverable Forward Kontrakte verwenden. Ein Non-Deliverable Forward Kontrakt ist ein zweiseitiger Finanz-Futures Kontrakt auf den Wechselkurs einer starken Währung und einer Schwellenlandwährung. Die Schwellenlandwährung wird bei Fälligkeit nicht angedient; stattdessen wird das finanzielle Ergebnis des Kontrakts in der starken Währung in bar beglichen. Wandelbare Instrumente (d. h. Wandelanleihen, Pflichtwandelanleihen, wandelbare Vorzugsaktien und Aktienanleihen) sind gewöhnliche langfristige Schuldtitel des Emittenten, die zu einem festgelegten Umtauschkurs in Stammaktien des Emittenten umgewandelt werden können. Wie es generell bei Schuldtiteln der Fall ist, sinkt der Marktwert für Wandelanleihen tendenziell, wenn die Zinsen steigen, und steigt umgekehrt, wenn die Zinsen sinken. Wandelbare Instrumente sind Wertpapiere, die den Inhaber berechtigen, sie in eine festgelegte Anzahl von Aktien umzuwandeln. Wandelbare Instrumente haben daher Merkmale von Schuldtiteln und von Aktien. Wenn der Kapitalwert der Wandelanleihe niedrig ist, verhält sich der Wert der Wandelanleihe wie ein Schuldinstrument. Wenn der Aktienwert steigt, verhält sich der Wert der Wandelanleihe eher wie eine Aktie. In Positionen in wandelbaren Instrumenten können Optionen eingebettet sein (Details hierzu werden vorstehend beschrieben), sie werden jedoch keine wesentliche Hebelwirkung (Leverage) verursachen.
Devisenterminkontrakte. Devisenterminkontrakte werden zur Absicherung und zu Anlagezwecken eingesetzt, beispielsweise, um den Wert der Portfoliobeteiligungen, die auf eine andere Währung als die Basiswährung (EUR) lauten, gegenüber der Basiswährung abzusichern. Unter Umständen ist es nicht möglich oder wünschenswert, alle Währungsengagements vollständig oder präzise in die Basiswährung abzusichern. Jedoch müssen mindestens 90 % des Nettovermögens des Portfolios in EUR abgesichert werden. Anleger sollten beachten, dass nachteilige Wechselkursschwankungen die Rendite schmälern und zu einem Kapitalverlust führen können. Folglich können die Renditen der Anleger aufgrund von Wechselkursschwankungen niedriger ausfallen als jene, die erzielt worden wären, wenn das Portfolio nicht zu den hierin beschriebenen Zwecken Devisenterminkontrakte eingesetzt hätte. Aus denselben Gründen werden auch nicht lieferbare Devisenterminkontrakte verwendet. Der Unterschied zu herkömmlichen Devisenterminkontrakten besteht darin, dass mindestens eine der Transaktionswährungen bei der Abwicklung des mit der Transaktion erzielten Gewinns oder Verlusts nicht ausgeliefert werden darf. Gewinne oder Verluste werden in diesem Fall in „Hartwährung“, normalerweise in EUR oder USD, abgewickelt.
Devisenterminkontrakte. Devisenterminkontrakte, die eine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Währung zu einem zukünftigen Zeitpunkt und zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis beinhalten, verringern das Exposure des Teilfonds gegenüber Wertschwankungen der Währung, die er zu liefern hat, und erhöhen sein Exposure gegenüber Wertschwankungen der Währung, die er entgegennehmen muss. Die Auswirkungen auf den Wert des Teilfonds sind in etwa die, wie wenn er auf eine Währung lautende Wertpapiere verkauft und auf eine andere Währung lautende Wertpapiere kauft. Durch einen Kontrakt zum Verkauf einer Währung könnte sich ein möglicher Gewinn, der realisiert werden würde, wenn der Wert der durch den Kontrakt abgesicherten Währung steigt, verringern. Die Teilfonds können Devisenterminkontrakte eingehen, um ihr Währungsrisiko abzusichern, ihr Engagement in einer Währung zu erhöhen oder das Wechselkursrisiko von einer Währung auf eine andere zu verlagern. Es ist eventuell nicht immer möglich, passende Absicherungsgeschäfte zu tätigen, und es kann nicht garantiert werden, dass ein Teilfonds solche Geschäfte tätigen wird. Derartige Geschäfte sind zudem nicht immer erfolgreich und könnten verhindern, dass der Teilfonds von günstigen Wechsel- kursschwankungen bei anderen Währungen als dem US-Dollar profitiert. Die Teilfonds können eine Währung (oder einen Währungskorb) zur Absicherung gegen ungünstige Veränderungen des Wertes einer anderen Währung (oder eines Währungskorbes) einsetzen, wenn die Wechselkurse zwischen den beiden Währungen positiv miteinander korrelieren.
Devisenterminkontrakte. Die Verwaltungsgesellschaft kann für den jeweiligen Teilfonds Devisenterminkontrakte ab- schließen. Devisenterminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflichtende Vereinba- rungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum, eine bestimmte Menge der zugrunde liegenden Devisen, zu einem im Voraus vereinbarten Preis zu kaufen bzw. zu ver- kaufen.
Devisenterminkontrakte. Ein Fonds kann nicht lieferbare Devisenterminkontrakte einsetzen, um das Wechselkursrisiko des Portfolio abzusichern. Unter bestimmten Umständen kann ein Fonds einen erheblichen Teil oder den gesamten Wert seines Portfolios für den Abschluss von Terminkontrakten einsetzen. Generell bieten diese Instrumente einem Fonds die Möglichkeit, einen bestimmten Wechselkurs über einen bestimmten Zeitraum festzuschreiben. Devisenterminkontrakte können auch eingesetzt werden, um das Engagement eines Fonds in Währungen zu verstärken, die nach Einschätzung des Anlageverwalters gegenüber der Basiswährung des betreffenden Fonds steigen können, oder um das Risiko von Währungsschwankungen für einen Fonds von einem Land auf ein anderes zu verlagern.
Devisenterminkontrakte. Terminkontrakte werden im Gegensatz zu Futures-Kontrakten nicht an Börsen gehandelt und sind daher nicht standardisiert; stattdessen handeln Banken und Händler in diesen Märkten auf eigene Rechnung und verhandeln jede einzelne Transaktion für sich, so dass sie ein höheres Kontrahentenrisiko tragen. Ist ein Kontrahent zahlungsunfähig, erhält der Fonds unter Umständen nicht die erwartete Zahlung oder Andienung von Vermögenswerten. Dies kann zum Verlust eines nicht realisierten Gewinns führen.

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