Die Geschäftsführung Musterklauseln

Die Geschäftsführung. Sie führt die laufenden Geschäfte für die Dauer einer Wahlperiode von zwei Jahren, ist jederzeit das ansprechbar Koordinationsorgan für die Verbundpartner und führt jährlich sechs Sitzungen durch. Die Geschäftsführung repräsentiert den Verbund im Bezirk.
Die Geschäftsführung. Die Mitglieder der Geschäftsführung werden vorbehaltlich der Genehmigung durch die CSSF von der Hauptversammlung der Aktionäre gewählt. Die Geschäftsführung ist mit den weitestgehenden Befugnissen ausgestattet, im Namen des Fonds zu handeln und alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks des Fonds erforderlich oder nützlich sind, vorbehaltlich der Befugnisse, die das Gesetz oder die Satzung ausdrücklich der Hauptversammlung der Anteilseigner zuweist. Die Geschäftsführung ist für die Leitung des gesamten Managements und die Führung der Geschäfte des Fonds in Überein- stimmung mit der Satzung verantwortlich. So ist die Geschäftsführung insbesondere verantwortlich für die Festlegung des Anlageziels und der Anlagepolitik der Teilfonds und ihres Risikoprofils, vorbehaltlich des Grundsatzes der Risikostreuung, sowie für die Gesamtaufsicht über das Management und die Administration des Fonds, einschließlich der Auswahl und Beaufsichti- gung des AIFM und der allgemeinen Überwachung der Wertentwicklung und der Geschäftstätigkeit des Fonds. Die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsführung entnehmen Sie bitte dem Verzeichnis.
Die Geschäftsführung 

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.