Diebstahl. Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)
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Samples: Leihvertrag, Leihvertrag, Leihvertrag Mobiles Endgerät Für Lernende
Diebstahl. Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung).
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Samples: Leihvertrag Mobiles Endgerät Für Lernende, Leihvertrag, Leihvertrag Mobiles Endgerät Für Lernende
Diebstahl. Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung).
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Samples: Leihvertrag, Leihvertrag Mobiles Endgerät Für Lernende
Diebstahl. Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - • durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)• ____________________________________________________________________
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Samples: Leihvertrag
Diebstahl. Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)) - Kann das Leihgerät nicht wiederbeschafft werden, hat der Entleiher den entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.
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Samples: Leihvertrag
Diebstahl. Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - • durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - • Kann das Leihgerät nicht wiederbeschafft werden, so werden die Kosten für eine Anschaffung eines identischen oder gleichwertigen Ersatzgeräts dem Lernenden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)BGB) in Rechnung gestellt.
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Samples: Leihvertrag
Diebstahl. Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die ErziehungsberechtigtenErziehungs- berechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar Anzeigeunmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)
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Samples: Leihvertrag Mobiles Endgerät
Diebstahl. Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl Dieb- stahl des überlassenen Leihgeräts - Leigeräts durch die/den Xxxxxxx/in bzw. durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, Erzie- hungsberechtigten umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche polizeili- che Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung).
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Samples: Leihvertrag Über Mobile Endgeräte
Diebstahl. Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei durch die Xxxxxxx/innen, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung).
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Samples: Leihvertrag Mobiles Endgerät
Diebstahl. Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - _____________________________________________________ (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)
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Samples: Leihvertrag
Diebstahl. Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, Erziehungsberechtigten umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)
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Samples: Leihvertrag