Common use of Diebstahl Clause in Contracts

Diebstahl. a) Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub erfolgt eine Regulierung entsprechend § 4 Nr. 1. b) Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließ- lich des angefallenen Arbeitslohnes, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades entsprechend § 4 Nr. 1. c) Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahr- zeug besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl von daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern das Fahrrad gesondert mit einem ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ § ▇▇ ▇▇. ▇ b) fest mit dem Fahrradträger verbun- den ist. Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades oder Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht ent- sprechend § 10 Nr. 1 b) gegen Diebstahl gesichert wurde.

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Sources: Versicherungsbedingungen Für Den Rahmenvertrag Zur Fahrrad Vollkaskoversicherung, Versicherungsbedingungen Für Den Rahmenvertrag Zur Fahrrad Vollkaskoversicherung

Diebstahl. a) Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub erfolgt eine Regulierung entsprechend § 4 3 Nr. 1. b) Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließ- lich des angefallenen Arbeitslohnesein-schließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades entsprechend § 4 3 Nr. 1. c) Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahr- zeug verschlossenen Kraftfahrzeug und aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen istder Fahrradträger fest verschlossen bzw. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl von daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern ab- geschlossen ist und das Fahrrad gesondert mit einem ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ § ▇▇ ▇▇. ▇ b) fest mit dem Fahrradträger verbun- den istverbunden ist (z.B. durch Schloss entsprechend § 8 Nr. 1. d) Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades oder Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht ent- sprechend entspre- chend § 10 8 Nr. 1 b) gegen Diebstahl gesichert wurde.

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Sources: Rahmen Leasing Vertrag

Diebstahl. a) Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub erfolgt eine Regulierung entsprechend gemäß § 4 3 Nr. 1. b) Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließ- lich des angefallenen Arbeitslohnesein- schließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades entsprechend gemäß § 4 3 Nr. 1. c) Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahr- zeug verschlossenen Kraftfahrzeug und aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. der Fahrradträger fest verschlossen bzw. abgeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl von daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern ist und das Fahrrad gesondert mit einem ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ § ▇▇ ▇▇. ▇ b) fest mit dem Fahrradträger verbun- den istverbunden ist (z.B. durch Schloss gemäß § 8 Nr. 1). d) Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades oder Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht ent- sprechend gemäß § 10 8 Nr. 1 b) gegen Diebstahl gesichert wurde.

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Sources: Fahrradversicherung

Diebstahl. a) Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub erfolgt eine Regulierung entsprechend § 4 3 Nr. 1. b) Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließ- lich des angefallenen ArbeitslohnesArbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades entsprechend ent- sprechend § 4 3 Nr. 1. c) Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahr- zeug besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl von aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern das Fahrrad gesondert mit einem ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Schloss gemäß § ▇▇ ▇▇10 Nr. ▇ b1 a) fest mit dem Fahrradträger verbun- den ist. . d) Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades oder Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht ent- sprechend § 10 Nr. 1 b) gegen Diebstahl gesichert wurde.

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Sources: Versicherungsbedingungen Für Die Private Fahrrad Vollkaskoversicherung