Dienstaufsicht Musterklauseln

Dienstaufsicht. Die Dienstaufsicht üben aus:
Dienstaufsicht. Der Xxxxxx übernimmt die Dienstaufsicht und alle personalrechtlichen Ange- legenheiten für den / die eingestellten Mitarbeiter/-in an den Schulen. Die Arbeitszeiten/Urlaubszeiten der Fachkraft werden nach den Erfordernis- sen vor Ort zwischen Schule und Xxxxxx abgestimmt. Die Vorgesetzteneigenschaft der Schulleitung der jeweiligen Schule gem. § 59 Abs. 2 Schulgesetz NRW bleibt unberührt. (§ 59 Abs.2 SchulG legt fest, dass die Vorgesetztenfunktion hinsichtlich aller an der Schule beschäftigten Personen bei dem Schulleiter liegt. Die Vorge- setzteneigenschaft besteht daher also auch gegenüber solchen Personen, die nicht als Lehrkräfte an der Schule tätig sind und solchen, die nicht im Landesdienst, sondern im Dienst des Schulträgers stehen) Im Rahmen der Dienstaufsicht unterstützen die Freien Xxxxxx die Umset- zung der Fachaufsicht. (z.B. Wahrnehmung von Pflichtveranstaltungen für Fachkräfte für Schulsozialarbeit). Bei fehlender fachlicher Eignung der Fachkraft für Schulsozialarbeit ent- scheiden Fachaufsicht und Dienstaufsicht gemeinsam mit der Schulleitung über das weitere Verfahren. Dienstaufsicht und Fachaufsicht stimmen in regelmäßigen Informations- und Arbeitsgesprächen ihre Zusammenarbeit ab.
Dienstaufsicht. Unbeschadet seiner Eigenschaft als Pastor der Ev.-Luth. Bugenhagen-Kirchengemeinde zu Groß-Flottbek untersteht der Militärgeistliche der in Artikel 22 Absatz 1 des Militär- seelsorge-Vertrages geregelten Dienstaufsicht. Neben der Mitgliedschaft im Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Bugenhagen-Kirchengemein- de zu Groß-Flottbek nimmt der Militärgeistliche an den Sitzungen des Kirchenvorstandes der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Blankenese mit beratender Stimme teil, wenn Angele- genheiten der Militärseelsorge und von Angehörigen des personalen Seelsorgebereichs behandelt werden. Wenn zur Unterstützung des Militärgeistlichen in seinem personalen Seelsorgebereich ein Beirat gebildet wird, dann gehören die Angehörigen des personalen Seelsorgebereiches, die Kirchenvorsteher ihrer Ortsgemeinde sind, dem Beirat kraft ihres Amtes an. 1Der Militärgeistliche nimmt die Amtshandlungen an den Angehörigen seines personalen Seelsorgebereiches vor und zeigt sie dem zuständigen Gemeindepastor nach Vollzug an. 2Die Konfirmation der Kinder der Angehörigen des personalen Seelsorgebereiches und die Vorbereitung dazu übernehmen aus Gründen der Zweckmäßigkeit in Abweichung von Satz 1 die jeweils zuständigen Gemeindepastoren. 3Auf Wunsch der Mehrzahl der betref- fenden Eltern kann der Militärgeistliche nach Absprache mit den beteiligten Kirchenvor- ständen die Konfirmation und die Vorbereitung dazu selbst übernehmen. 4Den Kreis der von ihm zu unterrichtenden und zu konfirmierenden Kinder stellt der Militärgeistliche im Einvernehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen fest. Der Militärgeistliche übernimmt in der Ev.-Luth. Bugenhagen-Kirchengemeinde zu Groß- Flottbek in der Regel einmal monatlich den Hauptgottesdienst und beteiligt sich an Predigt- diensten der anderen Kirchengemeinden, über die sich der personale Seelsorgebereich er- streckt, nach Absprache mit dem jeweiligen Kirchenvorstand.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.