Dienstverfügbarkeit Musterklauseln

Dienstverfügbarkeit. Der Kunde kann mit der aktivierten SIM-Karte und einem geeigneten Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet, o.ä.) Sprach und Daten-Verbindungen herstellen und entgegennehmen. Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netzbetreiber im In- und Ausland sowie Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze (Roaming) sind nur dann möglich, wenn A1 mit diesen entsprechende Vereinbarungen hat.
Dienstverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit bzw. technische Realisierbarkeit eines VIE Internet NAT Anschlusses am Kundenstandort am Flughafen Wien bzw. Flugplatz Bad Vöslau ist von diversen Faktoren abhängig und wird von den Technikern der FWAG individuell geprüft. VIE Internet NAT kann erst nach einer positiven Prüfung der technischen Machbarkeit realisiert werden. Folgende Leistungen gelten im Falle der technischen Machbarkeit als für die Anbindung der VIE Internet NAT Dienste inkludierte Standardinstallationsmaßnahmen: • Prüfung der Gegebenheiten vor Ort, • vor Ort Herstellung der nötigen Verbindungen (patchen) im FWAG-Verteiler, • vor Ort Installation des Netzabschlusspunkts im FWAG-Verteiler, • Herstellung der Standardkonfiguration, • kurze Erklärung und Übergabe sämtlicher notwendiger Konfigurationsdetails und Zugangsdaten. Grabungsarbeiten, Kabelverlegungen oder Maßnahmen die Leistungen durch Dritte erforderlich machen, sind jedenfalls nicht von den inkludierten Standardinstallationsmaßnahmen umfasst. Diese Angaben gelten jeweils für die erstmalige Herstellung ebenso wie für Übersiedlungen.
Dienstverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit bzw. technische Realisierbarkeit eines VIE Internet PRO Anschlusses am Kundenstandort am Flughafen Wien bzw. Flugplatz Bad Vöslau ist von diversen Faktoren abhängig und wird von den Technikern der FWAG individuell geprüft. VIE Internet PRO kann erst nach einer positiven Prüfung der technischen Machbarkeit realisiert werden. Folgende Leistungen gelten im Falle der technischen Machbarkeit als für die Anbindung der VIE Internet PRO Dienste inkludierte Standardinstallationsmaßnahmen: ⏵ Prüfung der Gegebenheiten vor Ort; ⏵ vor Ort Herstellung der nötigen Verbindungen (patchen) im FWAG-Verteiler; ⏵ vor Ort Installation des Netzabschlusspunkts im FWAG-Verteiler;
Dienstverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit bzw. technische Realisierbarkeit eines VIE Internet A1 PRO Anschlusses am Kundenstandort am Flughafen Wien bzw. Flugplatz Bad Vöslau ist von diversen Faktoren abhängig und wird von den Technikern der FWAG in Zusammenarbeit mit der A1 individuell geprüft. VIE Internet A1 PRO kann erst nach einer positiven Prüfung der technischen Machbarkeit realisiert werden. Folgende Leistungen gelten im Falle der technischen Machbarkeit als für die Anbindung der VIE Internet A1 PRO Dienste inkludierte Standardinstallationsmaßnahmen: ⏵ Rangierung der Leitung zu einem A1-Übergabepunkt über diverse Schaltverteiler am Flughafen Wien bzw. Flugplatz Vöslau zum Endkunden; ⏵ Anschluss und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung des Netzabschlusspunkts lt. Punkt 4, durch FWAG- und A1-Techniker; ⏵ etwaige Verbesserungen der Leitung, um die vorgesehenen Geschwindigkeiten zuverlässig zu erreichen, wie z.B. Doppelschaltung der Leitung, Auftrennung der Adernpaare bei Vierdrahtleitungen und dergleichen. Grabungsarbeiten, Kabelverlegungen oder Maßnahmen die Leistungen durch Dritte erforderlich machen, sind jedenfalls nicht von den inkludierten Standardinstallationsmaßnahmen umfasst. Diese Angaben gelten jeweils für die erstmalige Herstellung ebenso wie für Übersiedlungen.
Dienstverfügbarkeit. Solange die Softwarekomponente des vom Kunden gewählten Services, die als Basis für die Applikation dient, funktioniert, gilt der Dienst als verfügbar. Die garantierte Dienstverfügbarkeit für die jeweiligen Produkte ist §7.2 dieses Service Level Agreements zu entnehmen.
Dienstverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit bzw. technische Realisierbarkeit eines VIE Festnetztelefonie Anschlusses am Kundenstandort am Flughafen Wien bzw. Flugplatz Bad Vöslau ist von diversen Faktoren abhängig und wird von den Technikern der FWAG individuell geprüft. VIE Festnetztelefonie kann erst nach einer positiven Prüfung der technischen Machbarkeit realisiert werden. Folgende Leistungen gelten im Falle der technischen Machbarkeit als für die Anbindung der VIE Festnetztelefonie Services inkludierte Standardinstallationsmaßnahmen: ⏵ Prüfung der technischen Gegebenheiten vor Ort; ⏵ Rangierung der Leitung von einem der Übergabepunkte aus der entsprechenden Telefonanlage über vorhandene FWAG-Schaltverteiler zum Endkunden; ⏵ Anschluss und Inbetriebnahme des Anschlusses/Telefons und Überprüfung der Funktion. Grabungsarbeiten, Kabelverlegungen oder Maßnahmen, die Leistungen durch Dritte erforderlich machen, sind jedenfalls nicht von den inkludierten Standardinstallationsmaßnahmen umfasst. Diese Angaben gelten jeweils für die erstmalige Herstellung ebenso wie für Übersiedlungen.
Dienstverfügbarkeit. Der Lizenzgeber ergreift angemessene Maßnahmen, um eine vierteljährlich gemessene Verfügbarkeit der Dienste in der Produktivumgebung von 99% zu bieten („Dienstverfügbarkeit“), wobei (i) Auftreten eines Kundenfehlers, (ii) höhere Gewalt und (iii) Internetbeeinträchtigung oder auf regelmäßig geplante oder Notfallwartung nicht eingeschlossen sind. Um es dem Lizenzgeber zu ermöglichen, Probleme bei Bedarf zu beheben, verwendet der Lizenzgeber in jeder Kundenumgebung ein Administratorkonto und kann manuelle Tests zur Bestätigung eines solchen Fehlers durchführen. Eine Unterbrechung der Abonnementdienste gilt nicht als Verstoß gegen die Verpflichtungen des Lizenzgebers im Rahmen dieser Vereinbarung, wenn: (i) der Lizenzgeber unverzüglich alle angemessenen Schritte zur Wiederherstellung der Abonnementdienste unternimmt; oder (ii) die Unterbrechung der Abonnementdienste außerhalb des Verantwortungsbereich des Lizenzgebers liegt, d.h. beispielsweise auf einen Kundenfehler, höhere Gewalt, eine Internetbeeinträchtigung oder auf regelmäßig geplante oder Notfallwartung zurückzuführen ist.
Dienstverfügbarkeit. Die Verfügbarkeit bzw. technische Realisierbarkeit eines VIE Internet UPC PRO Anschlusses am Kundenstandort am Flughafen Wien bzw. Flugplatz Bad Vöslau ist von diversen Faktoren abhängig und wird von den Technikern der FWAG in Zusammenarbeit mit der UPC individuell geprüft. VIE Internet UPC PRO kann erst nach einer positiven Prüfung der technischen Machbarkeit realisiert werden. Folgende Leistungen gelten im Falle der technischen Machbarkeit als für die Anbindung der VIE Internet UPC PRO Dienste inkludierte Standardinstallationsmaßnahmen: ⏵ Rangierung der Leitung zu einem UPC-Übergabepunkt über diverse Schaltverteiler am Flughafen Wien zum Endkunden; ⏵ Anschluss und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung des Netzabschlusspunkts lt. Punkt 4, durch FWAG- und UPC-Techniker; ⏵ allfällige Verbesserungen der Leitung, um die vorgesehenen Geschwindigkeiten zuverlässig zu erreichen, wie z.B. Doppelschaltung der Leitung, Auftrennung bei Vierdrahtleitungen der Adernpaare und dergleichen. Grabungsarbeiten, Kabelverlegungen oder Maßnahmen die Leistungen durch Dritte erforderlich machen, sind jedenfalls nicht von den inkludierten Standardinstallationsmaßnahmen umfasst.
Dienstverfügbarkeit. Die mittlere Verfügbarkeit für den Dienst „Avaya Link Secure SIP“ beträgt mindestens 97%. Bei verfüg- barem LTE-Empfang an dem Installationsstandort erhöht sich die Verfügbarkeit auf 99,91%. Die LTE- Empfangsqualität kann durch eine optional erhältliche Indoor- oder Outdoor Antenne verbessert werden. Die Antenne ist nicht Bestandteil des Auftrages und kann durch den Kunden kostenpflichtig beauftragt werden. Die mittlere Verfügbarkeit beschreibt den prozentualen Anteil, zu dem die Leistung im vereinbarten Leistungsumfang in der Messperiode zur Verfügung steht. Die Dienstverfügbarkeit wird am Ende einer
Dienstverfügbarkeit. Die mittlere Verfügbarkeit für den Dienst „Eco SIP Premium“ bzw. „Voice Service SIP Premium“ beträgt 98,9%. Die mittlere Verfügbarkeit für den Dienst „Eco SIP Premium Kombi-Option“, „Voice Service SIP Premium Kombi-Option“, „Eco SIP Premium Professional“ bzw. „Voice Service SIP Premium Professio- nal“ beträgt 99,9%. Die mittlere Verfügbarkeit beschreibt den prozentualen Anteil, zu dem die Leistung im vereinbarten Leistungsumfang in der Messperiode zur Verfügung steht. Die Dienstverfügbarkeit wird am Ende einer Messperiode ermittelt. Eine Messperiode dauert jeweils 1 Jahr bzw. 525.600 Minuten beginnend mit dem Bereitstellungsdatum des Dienstes. Die Dienstverfügbarkeit wird nicht eingeschränkt durch: - Fehler, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen - Unvermeidbare Unterbrechungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden - Fehler, die durch höhere Gewalt hervorgerufen werden und - Wartungsarbeiten. Die Verfügbarkeit der Datenanbindung im Rahmen der Kombi-Option ergeben sich je nach bestelltem Produkt aus der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung bzw. nach der Leistungsbeschreibung der kundeneigenen Datenanbindung.