Diversifikation der Sicherheiten. Die erhaltenen Sicherheiten sind in Bezug auf Staaten, Märkte sowie Emittenten ausreichend diversifiziert. Das Kriterium ausreichender Diversifizierung im Hinblick auf die Emittenten-Konzentration gilt als erfüllt, wenn der OGAW Sicherheiten erhält, bei denen das maximale Engagement gegenüber einem einzelnen Emittenten 20% des Nettoinventarwerts des OGAW nicht übersteigt. Im Falle von Sicherheiten aus mehreren Wertpapierleihgeschäften, OTC-Derivatgeschäften und Pensionsgeschäften, welche demselben Emittenten, Aussteller oder Garantiegeber zuzurechnen sind, ist das Gesamtri- siko gegenüber diesem Emittenten für die Berechnung der Gesamtrisikogrenze zusammenzurechnen. Abweichend von diesem Unterpunkt können OGAW vollständig durch verschiedene Wertpapiere und Geldmarktinstrumente besichert wer- den, die von einem EWR-Mitgliedstaat, einer oder mehrerer seiner Gebietskörperschaften, einem Drittstaat oder einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein EWR-Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden. Diese OGAW sollten Wertpapiere halten, die im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere aus einer einzigen Emission 30% des Nettoinventarwerts des OGAW nicht überschreiten sollten. Der Fonds kann von diesen Regelungen im Einklang mit den weiter oben unter 7.3.5 – 7.3.7 stehenden Vorschriften abweichen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Diversifikation der Sicherheiten. Die erhaltenen Sicherheiten sind in Bezug auf Staaten, Märkte sowie Emittenten ausreichend diversifiziert. Das Kriterium ausreichender Diversifizierung im Hinblick auf die Emittenten-Konzentration gilt als erfüllt, wenn der OGAW AIF Sicherheiten erhält, bei denen das maximale Engagement gegenüber einem einzelnen Emittenten 20% des Nettoinventarwerts des OGAW AIF nicht übersteigt. Im Falle von Sicherheiten aus mehreren Wertpapierleihgeschäften, OTC-Derivatgeschäften und Pensionsgeschäften, welche demselben Emittenten, Aussteller oder Garantiegeber zuzurechnen sind, ist das Gesamtri- siko Gesamtrisiko gegenüber diesem Emittenten für die Berechnung der Gesamtrisikogrenze zusammenzurechnen. Abweichend von diesem Unterpunkt können OGAW AIF vollständig durch verschiedene Wertpapiere und Geldmarktinstrumente besichert wer- denwerden, die von einem EWR-Mitgliedstaat, einer oder mehrerer seiner Gebietskörperschaften, einem Drittstaat oder einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein EWR-Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden. Diese OGAW AIF sollten Wertpapiere halten, die im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere aus einer einzigen Emission 30% des Nettoinventarwerts des OGAW AIF nicht überschreiten sollten. Der Fonds Ein AIF kann von diesen Regelungen im Einklang mit den weiter oben unter 7.3.5 – 7.3.7 Art. 31 stehenden Vorschriften abweichen.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Diversifikation der Sicherheiten. Die erhaltenen Sicherheiten sind in Bezug auf Staaten, Märkte sowie Emittenten ausreichend diversifiziert. Das Kriterium ausreichender Diversifizierung im Hinblick auf die Emittenten-Konzentration gilt als erfüllt, wenn der OGAW Sicherheiten Teilfonds Sicherhei- ten erhält, bei denen das maximale Engagement gegenüber einem einzelnen Emittenten 20% des Nettoinventarwerts des OGAW Teilfonds nicht übersteigt. Im Falle von Sicherheiten aus mehreren Wertpapierleihgeschäften, OTC-OTC- Derivatgeschäften und Pensionsgeschäften, welche demselben Emittenten, Aussteller oder Garantiegeber zuzurechnen sind, ist das Gesamtri- siko Gesamtrisiko gegenüber diesem Emittenten für die Berechnung der Gesamtrisikogrenze zusammenzurechnenzusammenzurech- nen. Abweichend von diesem Unterpunkt können OGAW vollständig durch verschiedene Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Geldmarktin- strumente besichert wer- denwerden, die von einem EWR-Mitgliedstaat, einer oder mehrerer seiner Gebietskörperschaften, einem ei- nem Drittstaat oder einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein EWR-EWR- Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden. Diese OGAW sollten Wertpapiere halten, die im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere aus einer einzigen Emission 30% des Nettoinventarwerts des OGAW nicht überschreiten sollten. Der Fonds Ein Teilfonds kann von diesen Regelungen im Einklang mit den weiter oben unter 7.3.5 – 7.3.7 stehenden Vorschriften abweichen.
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Samples: Treuhandvertrag
Diversifikation der Sicherheiten. Die erhaltenen Sicherheiten sind in Bezug auf Staaten, Märkte sowie Emittenten ausreichend diversifiziert. Das Kriterium ausreichender Diversifizierung im Hinblick auf die Emittenten-Konzentration gilt als erfüllt, wenn der OGAW Teilfonds Sicherheiten erhält, bei denen das maximale Engagement gegenüber einem einzelnen Emittenten 20% des Nettoinventarwerts des OGAW Teilfonds nicht übersteigt. Im Falle von Sicherheiten aus mehreren Wertpapierleihgeschäften, OTC-Derivatgeschäften und Pensionsgeschäften, welche demselben Emittenten, Aussteller oder Garantiegeber zuzurechnen sind, ist das Gesamtri- siko gegenüber diesem Emittenten für die Berechnung der Gesamtrisikogrenze zusammenzurechnen. Abweichend von diesem Unterpunkt können OGAW AIF vollständig durch verschiedene Wertpapiere und Geldmarktinstrumente besichert wer- denwerden, die von einem EWR-Mitgliedstaat, einer oder mehrerer seiner Gebietskörperschaften, einem Drittstaat oder einer internationalen interna- tionalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein EWR-Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert ga- rantiert werden. Diese OGAW AIF sollten Wertpapiere halten, die im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere aus einer einzigen Emission 30% des Nettoinventarwerts des OGAW AIF nicht überschreiten sollten. Der Fonds Ein Teilfonds kann von diesen Regelungen im Einklang mit den weiter oben unter 7.3.5 – 7.3.7 Art. 31 stehenden Vorschriften abweichenabwei- chen.
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Samples: Aif Fund Prospectus
Diversifikation der Sicherheiten. Die erhaltenen Sicherheiten sind in Bezug auf Staaten, Märkte sowie Emittenten ausreichend diversifiziert. Das Kriterium ausreichender Diversifizierung im Hinblick auf die Emittenten-Konzentration gilt als erfüllt, wenn der OGAW Teilfonds Sicherheiten erhält, bei denen das maximale Engagement gegenüber einem einzelnen Emittenten 20% des Nettoinventarwerts des OGAW Teilfonds nicht übersteigt. Im Falle von Sicherheiten aus mehreren Wertpapierleihgeschäften, OTC-Derivatgeschäften und Pensionsgeschäften, welche demselben Emittenten, Aussteller oder Garantiegeber zuzurechnen sind, ist das Gesamtri- siko Gesamtrisiko gegenüber diesem Emittenten für die Berechnung der Gesamtrisikogrenze zusammenzurechnen. Abweichend von diesem Unterpunkt können OGAW vollständig durch verschiedene Wertpapiere und Geldmarktinstrumente besichert wer- denwerden, die von einem EWR-EWR- Mitgliedstaat, einer oder mehrerer seiner Gebietskörperschaften, einem Drittstaat oder einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein EWR-Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden. Diese OGAW sollten Wertpapiere halten, die im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere aus einer einzigen Emission 30% des Nettoinventarwerts des OGAW nicht überschreiten sollten. Der Fonds Ein Teilfonds kann von diesen Regelungen im Einklang mit den weiter oben unter 7.3.5 – 7.3.7 stehenden Vorschriften abweichen.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement
Diversifikation der Sicherheiten. Die erhaltenen Sicherheiten sind in Bezug auf Staaten, Märkte sowie Emittenten ausreichend diversifiziert. Das Kriterium ausreichender Diversifizierung im Hinblick auf die Emittenten-Emittenten- Konzentration gilt als erfüllt, wenn der OGAW Sicherheiten erhält, bei denen das maximale Engagement gegenüber einem einzelnen Emittenten 20% des Nettoinventarwerts des OGAW nicht übersteigt. Im Falle von Sicherheiten aus mehreren Wertpapierleihgeschäften, OTC-OTC- Derivatgeschäften und Pensionsgeschäften, welche demselben Emittenten, Aussteller oder Garantiegeber zuzurechnen sind, ist das Gesamtri- siko Gesamtrisiko gegenüber diesem Emittenten für die Berechnung der Gesamtrisikogrenze zusammenzurechnen. Abweichend von diesem Unterpunkt können OGAW vollständig durch verschiedene Wertpapiere und Geldmarktinstrumente besichert wer- denwerden, die von einem EWR-Mitgliedstaat, einer oder mehrerer seiner Gebietskörperschaften, einem Drittstaat oder einer internationalen Einrichtung öffentlich-öffentlich- rechtlichen Charakters, der mindestens ein EWR-EWR- Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden. Diese OGAW sollten Wertpapiere halten, die im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere aus einer einzigen Emission 30% des Nettoinventarwerts des OGAW nicht überschreiten sollten. Der Fonds OGAW kann von diesen Regelungen im Einklang mit den weiter oben unter 7.3.5 – 7.3.7 stehenden Vorschriften abweichen.
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Samples: Fondsvertrag
Diversifikation der Sicherheiten. Die erhaltenen Sicherheiten sind in Bezug auf Staaten, Märkte sowie Emittenten ausreichend diversifiziert. Das Kriterium ausreichender Diversifizierung im Hinblick auf die Emittenten-Emittenten- Konzentration gilt als erfüllt, wenn der OGAW AIF Sicherheiten erhält, bei denen das maximale Engagement gegenüber einem einzelnen Emittenten 20% des Nettoinventarwerts des OGAW AIF nicht übersteigt. Im Falle von Sicherheiten aus mehreren Wertpapierleihgeschäften, OTC-OTC- Derivatgeschäften und Pensionsgeschäften, welche demselben Emittenten, Aussteller oder Garantiegeber zuzurechnen sind, ist das Gesamtri- siko Gesamtrisiko gegenüber diesem Emittenten für die Berechnung der Gesamtrisikogrenze zusammenzurechnen. Abweichend von diesem Unterpunkt können OGAW AIF vollständig durch verschiedene Wertpapiere und Geldmarktinstrumente besichert wer- denwerden, die von einem EWR-Mitgliedstaat, einer oder mehrerer seiner Gebietskörperschaften, einem Drittstaat oder einer internationalen Einrichtung öffentlich-öffentlich- rechtlichen Charakters, der mindestens ein EWR-EWR- Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden. Diese OGAW AIF sollten Wertpapiere halten, die im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere aus einer einzigen Emission 30% des Nettoinventarwerts des OGAW AIF nicht überschreiten sollten. Der Fonds Ein AIF kann von diesen Regelungen im Einklang mit den weiter oben unter 7.3.5 – 7.3.7 Art. 29 stehenden Vorschriften abweichen.
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Samples: Treuhandvertrag
Diversifikation der Sicherheiten. Die erhaltenen Sicherheiten sind in Bezug auf Staaten, Märkte sowie Emittenten ausreichend diversifiziert. Das Kriterium ausreichender Diversifizierung im Hinblick auf die Emittenten-Konzentration gilt als erfüllt, wenn der OGAW Sicherheiten Teilfonds Sicherhei- ten erhält, bei denen das maximale Engagement gegenüber einem einzelnen Emittenten 20% des Nettoinventarwerts des OGAW Teilfonds nicht übersteigt. Im Falle von Sicherheiten aus mehreren Wertpapierleihgeschäften, OTC-OTC- Derivatgeschäften und Pensionsgeschäften, welche demselben Emittenten, Aussteller oder Garantiegeber zuzurechnen sind, ist das Gesamtri- siko Gesamtrisiko gegenüber diesem Emittenten für die Berechnung der Gesamtrisikogrenze zusammenzurechnenzusammenzurech- nen. Abweichend von diesem Unterpunkt können OGAW AIF vollständig durch verschiedene Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Geldmarktinstru- mente besichert wer- denwerden, die von einem EWR-Mitgliedstaat, einer oder mehrerer seiner Gebietskörperschaften, einem Drittstaat oder einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein EWR-Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden. Diese OGAW AIF sollten Wertpapiere halten, die im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere aus einer einzigen Emission 30% des Nettoinventarwerts Nettoin- ventarwerts des OGAW AIF nicht überschreiten sollten. Der Fonds Ein Teilfonds kann von diesen Regelungen im Einklang mit den weiter oben unter 7.3.5 – 7.3.7 Art. 31 stehenden Vorschriften abweichenabwei- chen.
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Samples: Treuhandvertrag
Diversifikation der Sicherheiten. Die erhaltenen Sicherheiten sind in Bezug auf Staaten, Märkte sowie Emittenten ausreichend diversifiziertdiver- sifiziert. Das Kriterium ausreichender Diversifizierung im Hinblick auf die Emittenten-Konzentration gilt als erfüllt, wenn der OGAW jeweilige Teilfonds Sicherheiten erhält, bei denen das maximale Engagement gegenüber einem einzelnen Emittenten 20% des Nettoinventarwerts des OGAW jeweiligen Teilfonds nicht übersteigt. Im Falle von Sicherheiten aus mehreren Wertpapierleihgeschäften, OTC-OTC- Derivatgeschäften und Pensionsgeschäften, welche demselben Emittenten, Aussteller oder Garantiegeber Garan- tiegeber zuzurechnen sind, ist das Gesamtri- siko Gesamtrisiko gegenüber diesem Emittenten für die Berechnung der Gesamtrisikogrenze zusammenzurechnen. Abweichend von diesem Unterpunkt können OGAW vollständig durch verschiedene Wertpapiere und Geldmarktinstrumente besichert wer- denwerden, die von einem EWR-Mitgliedstaat, einer oder mehrerer seiner Gebietskörperschaften, einem Drittstaat oder einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein EWR-EWR- Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden. Diese OGAW sollten Wertpapiere halten, die im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere aus einer einzigen Emission 30% des Nettoinventarwerts des OGAW nicht überschreiten überschrei- ten sollten. Der Fonds Ein Teilfonds kann von diesen Regelungen im Einklang mit den weiter oben unter 7.3.5 – 7.3.7 stehenden ste- henden Vorschriften abweichen.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement
Diversifikation der Sicherheiten. Die erhaltenen Sicherheiten sind in Bezug auf Staaten, Märkte sowie Emittenten ausreichend diversifiziertdiversifi- ziert. Das Kriterium ausreichender Diversifizierung im Hinblick auf die Emittenten-Konzentration gilt als erfüllt, wenn der OGAW Teilfonds Sicherheiten erhält, bei denen das maximale Engagement gegenüber einem ei- nem einzelnen Emittenten 20% des Nettoinventarwerts des OGAW Teilfonds nicht übersteigt. Im Falle von Sicherheiten Si- cherheiten aus mehreren Wertpapierleihgeschäften, OTC-Derivatgeschäften und Pensionsgeschäften, welche demselben Emittenten, Aussteller oder Garantiegeber zuzurechnen sind, ist das Gesamtri- siko Gesamtrisiko gegenüber diesem Emittenten für die Berechnung der Gesamtrisikogrenze zusammenzurechnen. Abweichend Ab- weichend von diesem Unterpunkt können OGAW vollständig durch verschiedene Wertpapiere und Geldmarktinstrumente besichert wer- denwerden, die von einem EWR-Mitgliedstaat, einer oder mehrerer seiner Gebietskörperschaften, einem Drittstaat oder einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein EWR-Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden. Diese OGAW sollten Wertpapiere halten, die im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissionen begeben be- geben worden sind, wobei die Wertpapiere aus einer einzigen Emission 30% des Nettoinventarwerts des OGAW nicht überschreiten sollten. Der Fonds Ein Teilfonds kann von diesen Regelungen im Einklang mit den weiter oben unter 7.3.5 – 7.3.7 stehenden stehen- den Vorschriften abweichen.
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Samples: Treuhandvertrag