Sicherheit Musterklauseln

Sicherheit. I.1 Aus Sicherheitsgründen sind die Haustür bzw. Etagentür / Wohnungs- eingangstür und sämtliche Zugangsmöglichkeiten zum Gesamtobjekt stets verschlossen zu halten. I.2 Türschlüssel/Zugangschips sind sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust ist der Community Manager sofort zu benachrichtigen. Die Kosten der Wiederbeschaffung trägt der Mieter. I.3 Der Vermieter kann bei Verlust des Schlüssels/Zugangschips auf Kos- ten des Mieters das Schloss auswechseln lassen. Er haftet nicht dafür, dass sich ein Schlüssel/Zugangschips zu den Mieträumen in unbefug- ten Händen befindet. I.4 Alle Gemeinschaftsräumlichkeiten und Hauptzugänge des Gebäudes werden mit einer Video-Überwachungsanlage gesichert. Entspre- chende Bereiche sind vom Vermieter mit Piktogrammen gekenn- zeichnet.
Sicherheit. Aus Sicherheitsgründen sind die Haustür bzw. Etagentür / Wohnungs- eingangstür und sämtliche Zugangsmöglichkeiten zum Gesamtobjekt stets verschlossen zu halten.
Sicherheit. Sicherheit im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Er- höhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung diese auch nebst Zinsen zurückgezahlt bekommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nach- kommt, sei es, dass ein anderer die Schuld erfüllt, sei es, dass der Gläubiger zum Zwe- cke der Befriedigung seines Anspruchs auf bestimmte Vermögensgegenstände zugrei- fen kann, deren Wert für die Erfüllung des Anspruchs des Gläubigers haftet. Übliche Sicherheiten sind die Grundschuld und die Bürgschaft. Siehe Ziffern 2.1 und 3.6.
Sicherheit. Der Verpfänder darf keine Sicherheit an den Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerten begründen oder es gestatten, dass eine Sicherheit an diesen besteht.
Sicherheit. Der Dienstleister verpflichtet sich, seine Leistungen unter Beachtung der geltenden Gesetze und Bestimmungen und dem Stand der Technik zu gewährleisten. Insbesondere leitet der Dienstleister alles in die Wege, um die Sicherheit und Geheimhaltung der Daten der Inhaber gemäß den gültigen Vorschriften sicherzustellen. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, vorübergehend den Zugang zum Online-Konto aus technischen, Sicherheits- oder Wartungsgründen auszusetzen, ohne dass diese Vorgänge zu irgendeiner Entschädigung berechtigen. Er verpflichtet sich, derartige Unterbrechungen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Der Dienstleister kann jedenfalls nicht hinsichtlich des Inhabers für etwaige Fehler, Versäumnisse, Unterbrechungen oder Verzögerungen der über die Website ausgeführten Transaktionen haftbar gemacht werden, die durch einen nicht berechtigten Zugang für letzteren entstanden. Der Dienstleister kann nicht für Diebstähle, Zerstörungen oder unbefugte Datenübertragungen, die durch einen unberechtigten Zugang zur Website entstehen, haftbar gemacht werden. Außerdem bleibt der Dienstleister dem Rechtsverhältnis, das zwischen Inhaber und Nutzer bzw. zwischen Inhaber und Website besteht, fremd. Der Dienstleister kann nicht für Fehler, Mängel oder Fahrlässigkeit eines Nutzers und des Inhabers untereinander bzw. der Website und des Inhabers untereinander haftbar gemacht werden. Wenn der Kundenidentifikator oder jede sonstige für die Ausführung eines vom Inhaber bereitgestellten Zahlungsvorgangs ungenau ist, ist der Dienstleister nicht für die falsche Ausführung besagter Dienstleistung verantwortlich. Die Plattform ist allein verantwortlich für die Sicherheit und Geheimhaltung der ausgetauschten Daten im Rahmen der Nutzung der Website entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website, wobei der Dienstleister für die Sicherheit und Geheimhaltung der Daten verantwortlich ist, die er mit dem Inhaber im Rahmen dieses Vertrags zur Erstellung und Führung seines Xxxxxx austauscht sowie mit dem Konto verbundene Zahlungsvorgänge.
Sicherheit. Der Kunde ist für die Sicherheit der Systeme und Daten des Kunden, einschließlich der Produkte auf seinen Systemen, verantwortlich. Der Kunde wird mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand Malware, Viren, Spyware und Trojaner ausschließen.
Sicherheit. 10.1. Vor Gästeeintritt wird der Auftraggeber/Kunde im Rah- men einer Sicherheitsbesprechung über sicherheitsre- levante Themen an Bord informiert. Die für den Kunden bzw. für die Veranstaltung relevanten Notausgänge und Fluchtwege werden dabei gezeigt. Diese Bespre- chung wird seitens KD vom Kapitän geleitet, seitens des Auftraggebers/Xxxxxx nimmt ein verantwortlicher Vertreter teil. 10.2. Der Auftraggeber/Kunde unterstützt das KD Schiffper- sonal bei der Freihaltung von Notausgängen und Fluchtwegen. Beim An-/Ablegen unterstützt der Auf- traggeber/Kunde das KD Schiffspersonal im Eingangs- bereich, um einen geregelten Ein- und Ausstieg der Gäste zu gewährleisten. 10.3. Das Rauchen ist innerhalb des Schiffes untersagt und nur auf dem Freideck gestattet. Hinsichtlich Einhaltung des Rauchverbots in den entsprechenden Bereichen unterstützt der Auftraggeber/Kunde aktiv das KD- Personal. 10.4. Die Ladeluke an Bord von MS RheinEnergie und MS RheinFantasie darf auf Wunsch des Auftraggebers/ Kunden als Tanzfläche genutzt werden. Die Einhaltung der zulässigen Personenzahl von 85 Personen ist vom Auftraggeber/Kunden zu gewährleisten. 10.5. An Bord ist offenes Feuer verboten. Kerzen, Windlich- ter, etc. dürfen nicht eingesetzt werden (Ausnahme Brennmittel Kerzolin). Für eingebrachte Dekoration muss der B1 Nachweis/Zertifikation (schwer ent- flammbar, DIN 4102) vorgelegt werden. 10.6. Der Einsatz von Konfettishootern oder Nebelmaschi- nen ist im Einzelfall seitens KD zu genehmigen. Es kön- nen erhöhte Reinigungskosten entstehen.
Sicherheit. 8.1 Aus Sicherheitsgründen sind die Haustür bzw. Etagentür / Wohnungseingangstür und sämtliche Zugangsmöglichkeiten zum Gesamtobjekt stets verschlossen zu halten. 8.2 Schlüssel (insbesondere Türschlüssel/PACO-Zugangschips/ Chipkarten) sind sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust ist der House Manager sofort zu benachrichtigen.
Sicherheit. 12.1. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten oder Kontonummer geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. 12.2. Die Gesellschaft akzeptiert nur Anweisungen des Kunden und/oder ihrer bevollmächtigten Vertreter gemäß einer aufgeführten “Vollmacht”. Zur Klarstellung: Autorisierte Vertreter gelten nicht als Kunden von Alvexo. Die Gesellschaft wird jedoch jegliche Anweisungen eines bevollmächtigten Vertreters als eine Anweisung die direkt von dem Kunden erteilt wurde betrachtet. Die Gesellschaft kann auf solche Anweisungen reagieren, ohne ihre Echtheit oder Gültigkeit zu bestätigen. 12.3. Zusätzlich zu den oben genannten Punkten kann sich die Gesellschaft auf Anweisungen jeder Person verlassen, die Zugangscodes des Kunden besitzt, als ob diese Anweisungen vom Kunden stammen würden, ohne dass das Unternehmen eine weitere Anfrage stellt. 12.4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Informationen über seine Geschäfte mit dem Unternehmen vertraulich zu behandeln. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für den Fall das eine Person unbefugten Zugang zu Informationen über die Geschäfte des Kunden mit dem Unternehmen erlangt, wenn diese Informationen: a) Vom Kunden gehatlen werden b) Durch den Kunden an Alvexo und/oder eine andere von der Gesellschaft autorisierte Partei auf elektronischem oder anderem Wege übermittelt werden. c) Übermittlung der Firma auf elektronischem oder sonstigem Wege an den Kunden und / oder einen autorisierten Vertreter. 12.5. Wenn der Kunde seine Zugangscodes unter bestimmten Umständen vorsätzlich oder unabsichtlich einer Person preisgibt, übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für etwaige Verluste, die möglicherweise entstehen, einschließlich finanzieller Möglichkeiten und / oder des Verlustes von Möglichkeiten, die von Ihnen verursacht werden Aktionen und / oder Auslassungen. 12.6. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er weiß oder vermutet, dass seine Zugangsdaten oder die Kundennummer an eine nicht autorisierte Person weitergegeben wurden. Das Unternehmen wird dann Schritte unternehmen, um eine weitere Verwendung dieser Zugangsdaten zu verhindern, und wird Ersatz-Zugangsdaten herausgeben. Der Kunde kann keine Bestellungen aufgeben, bis er die Ersatz-Zugangsdaten erhält. Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen keine Fälle identifizieren kann, in denen eine andere Person als der Kunde oder sein Bevollmächtigter (sofern zutreffend) Zugang zu ihrer Software oder I...
Sicherheit. Zum Schutz der Hausbewohner sind die Haustür von 22 bis 6 Uhr und die Kellereingänge und Hoftüren ständig verschlossen zu halten. Wer die Haustür zwischen 22 und 6 Uhr oder die Kellereingangs- und Hoftüren öffnet, hat sie sofort nach Benutzung wieder abzuschließen. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg nur, wenn sie freigehalten werden. Sie dürfen daher nicht zu geparkt oder durch Fahr- oder Motorräder, Kinderwagen usw. versperrt werden. In den gemeinsamen Keller- oder Bodenräumen, Treppenhäusern etc. dürfen keine Gegenstände, Schuhe o.ä. abgestellt werden. Auf den Balkonen darf Wäsche nur unterhalb der Brüstung, daß heißt nicht sichtbar, getrocknet werden. Das sichtbare Aufhängen, Aufstellen und Auslegung sonstiger Gegenstände ist nicht gestattet. Das Reinigen von Textilien und Schuhwerk darf nicht in den Fenstern, über den Balkonbrüstungen oder im Treppenhaus erfolgen. Ist dies nicht möglich, muß der Hausbewohner die Gegenstände auf eigene Kosten entsorgen bzw. die Sperrmüllabfuhr benutzen. Bitte achten Sie darauf, daß kein Abfall oder Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder dem Standplatz der Müllgefäße verschüttet wird. Abfalltüten sind in den entsprechenden Behältnissen zu entleeren. In die Toiletten und/oder Abflußbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln u. ä. nicht geschüttet werden. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden. Keller-, Boden und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln. Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, sind alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ein Einfrieren der sanitären Anlagen zu vermeiden. Bei längerer Abwesenheit hat der Hausbewohner dafür Sorge zu tragen, daß der Wohnungsschlüssel hinterlegt wird. Der Vermieter ist hierüber zu unterrichten, insbesondere ist ihm der Hinterlegungsort mitzuteilen.