Sicherheit. I.1 Aus Sicherheitsgründen sind die Haustür bzw. Etagentür / Wohnungs- eingangstür und sämtliche Zugangsmöglichkeiten zum Gesamtobjekt stets verschlossen zu halten.
Sicherheit. Sicherheit im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Er- höhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung diese auch nebst Zinsen zurückgezahlt bekommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nach- kommt, sei es, dass ein anderer die Schuld erfüllt, sei es, dass der Gläubiger zum Zwe- cke der Befriedigung seines Anspruchs auf bestimmte Vermögensgegenstände zugrei- fen kann, deren Wert für die Erfüllung des Anspruchs des Gläubigers haftet. Übliche Sicherheiten sind die Grundschuld und die Bürgschaft. Siehe Ziffern 2.1 und 3.6.
Sicherheit. Der Dienstleister verpflichtet sich, seine Leistungen unter Beachtung der geltenden Gesetze und Bestimmungen und dem Stand der Technik zu gewährleisten. Insbesondere leitet der Dienstleister alles in die Wege, um die Sicherheit und Geheimhaltung der Daten der Inhaber gemäß den gültigen Vorschriften sicherzustellen. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, vorübergehend den Zugang zum Online-Konto aus technischen, Sicherheits- oder Wartungsgründen auszusetzen, ohne dass diese Vorgänge zu irgendeiner Entschädigung berechtigen. Er verpflichtet sich, derartige Unterbrechungen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Der Dienstleister kann jedenfalls nicht hinsichtlich des Inhabers für etwaige Fehler, Versäumnisse, Unterbrechungen oder Verzögerungen der über die Website ausgeführten Transaktionen haftbar gemacht werden, die durch einen nicht berechtigten Zugang für letzteren entstanden. Der Dienstleister kann nicht für Diebstähle, Zerstörungen oder unbefugte Datenübertragungen, die durch einen unberechtigten Zugang zur Website entstehen, haftbar gemacht werden. Außerdem bleibt der Dienstleister dem Rechtsverhältnis, das zwischen Inhaber und Nutzer bzw. zwischen Inhaber und Website besteht, fremd. Der Dienstleister kann nicht für Fehler, Mängel oder Fahrlässigkeit eines Nutzers und des Inhabers untereinander bzw. der Website und des Inhabers untereinander haftbar gemacht werden. Wenn der Kundenidentifikator oder jede sonstige für die Ausführung eines vom Inhaber bereitgestellten Zahlungsvorgangs ungenau ist, ist der Dienstleister nicht für die falsche Ausführung besagter Dienstleistung verantwortlich. Die Plattform ist allein verantwortlich für die Sicherheit und Geheimhaltung der ausgetauschten Daten im Rahmen der Nutzung der Website entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website, wobei der Dienstleister für die Sicherheit und Geheimhaltung der Daten verantwortlich ist, die er mit dem Inhaber im Rahmen dieses Vertrags zur Erstellung und Führung seines Xxxxxx austauscht sowie mit dem Konto verbundene Zahlungsvorgänge.
Sicherheit. Der Verpfänder darf keine Sicherheit an den Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerten begründen oder es gestatten, dass eine Sicherheit an diesen besteht.
Sicherheit. Der Kunde ist für die Sicherheit der Systeme und Daten des Kunden, einschließlich der Produkte auf seinen Systemen, verantwortlich. Der Kunde wird mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand Malware, Viren, Spyware und Trojaner ausschließen.
Sicherheit. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sind Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren ständig geschlossen zu halten. • Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mieter unzumutbar behindert werden. • Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet. Ebenso das Grillen mit Holzkohle auf dem Grundstück, sofern keine extra hierfür ausgewiesene Fläche vorhanden ist. • Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen im Treppenhaus, Keller oder auf dem Dachspeicher ist untersagt. • Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen sind sofort das zuständige Versorgungsunternehmen und der Vermieter zu benachrichtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen. • Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln. Bei starkem Unwetter sind bitte auch sämtliche Haustüren und Fenster fest zu verschließen, um Sturmschäden zu vermeiden. • Aus Sicherheitsgründen werden die öffentlichen Räume, Flure, Treppenhäuser und Außenbereiche des Objekts mit Videokameras überwacht und das Videometrial aufgezeichnet. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO (Wahrung des Hausrechts sowie Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten). Das Videomaterial wird ohne besondere Umstände nicht an Dritte weitergeben. Bei Verdacht einer Straftat oder in Ermittlungsverfahren können Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft übermittelt werden.
Sicherheit. Der Verpfänder darf keine Sicherheit an den Maßgeblichen Verpfändeten Vermögenswerten begründen oder es gestatten, dass eine Sicherheit an diesen besteht. Der Verpfänder muss auf eigene Kosten unverzüglich und ordnungsgemäß all jene Zusicherungen abgeben, Handlungen und Schritte ausführen, die der Pfandrechtgläubiger billigerweise als notwendig erachtet, um die Rechte, Ermächtigungen, Vollmachten und Wahlrechte (oder Teile hiervon), die der Pfandnehmer jeweils in Bezug auf ein Luxemburger Pfanddepot nach dieser Anlage ausüben kann, zu begründen oder zu schützen, zur Erleichterung der Vollstreckung und Ausübung solcher Rechte oder Teilen hiervon oder um die Ermächtigungen, Vollmachten und Wahlrechte des Verpfänders auszuüben. Dementsprechend muss der Verpfänder insbesondere alle Dokumente und Instrumente ausfertigen und alle Benachrichtigungen, Mitteilungen und Anweisungen abgeben und alle Registrierungen vornehmen, die der Pfandnehmer als angemessen erachtet.
Sicherheit. 12.1 Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten oder Kontonummer geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Sicherheit. 3.1. Die Parteien halten die anzuwendenden Sicherheits- und Umweltvorschriften einschließlich der jeweils vor Ort geltenden Vorschriften, Anweisungen und Hinweise im Zusammenhang mit Ordnung, Sicherheit, Umwelt und Kontrolle ein.
Sicherheit. Teil IV Allgemeine Bestimmungen