Doppelzählung Musterklauseln

Doppelzählung. Probleme mit "Doppelzählungen" oder "Doppelanrechnungen" entstehen, wenn mehrere THG-Bilanzierungs- systeme (z. B. THG-Märkte, NDCs, Lieferketten von Unternehmen, neue Systeme wie CORSIA) die Auswirkungen einer Aktivität einbeziehen, was zu einem Konflikt bei der ordnungsgemäßen Anrechnung von THG-Reduktionen oder -Kompensationen führt. Es wird deshalb empfohlen, durch entsprechende Anpassungen (im Einklang mit Artikel 6 des Pariser Abkommens) sicherzustellen, dass eine Minderungseinheit auf allen Märkten und in allen Systemen nur einmal gezählt wird. Die einfachste Lösung sind sogenannte Corresponding Adjustments. Ursprünglich für die Umsetzung von ITMO zwischen Ländern unter PA Art. 6.4. bezeichnet, sind Corresponding Adjustments ein Mittel zur Vermeidung von Doppelzählungen, wobei einer der Antragsteller, in der Regel die nicht zahlende Partei (z. B. das Gastland oder ein anderes Unternehmen), seine Buchhaltung so anpasst, dass die Auswirkungen der Gutschrift nicht erfasst werden. Auf diese Weise wird eine Doppelzählung vermieden, während operative oder geografische Überschneidungen von Programmen weiterhin möglich sind. Es ist anzumerken, dass der Corresponding Adjustments Mechanismus in Artikel 6 des Pariser Abkommens nicht entwickelt wurde, um freiwillige Kompensationen zu unterstützen, sondern eher für ITMOs, die zwischen Ländern übertragen werden. Zufälligerweise stellt er aber auch eine Lösung dar, die die Zukunft der freiwilligen Kompensationsmärkte schützen kann. Deshalb verlangt z.B. der freiwillige THG-Standard Gold Standard Corresponding Adjustments für jedes ausgestellte THG-Zertifikat, wenn dieses als THG-Kompensation angerechnet wird (z.B. unter CORSIA). Gehrig-Fasel et al (2021) beschreibt im Detail die verschiedenen Aspekte der Doppelzählung, doppelte Inanspruchnahme, Doppelausstellung sowie Doppelanrechnungen. Die neuen globalen Märkte erlauben mehrere neuartige Ansätze3. Breiter ausgelegte Projekte mit Mehrfachnutzen, z.B. Kombination von Wald und Landwirtschaft in «Landschaftsprogrammen» liefern vielfältigen, nachhaltigen Nutzen für die beteiligten Parteien und schaffen so langfristige Unterstützung. Auch Kombinationen von programmatischen Initiativen («Schaffung von Basis-Infrastruktur») mit Marktansätzen («operative Projektumsetzung») können helfen, indem sie marktübergreifende, effiziente Strukturen schaffen und damit die Umsetzung wertvoller Projekte fördern. Der Mehrwert solcher THG-Aktivitäten für alle beteiligten Akteure stärkt...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.