Drittanbieter Komponenten. Software, Code oder verwandte Materialien von Dritten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Open Source“- oder „Freeware“-Software, die mit der Software vertrieben, bereitgestellt oder anderweitig von der Software verwendet werden („Drittanbieter Komponenten“), können unter zusätzlichen oder anderen Lizenzbedingungen lizenziert werden, die diesen Drittanbieter Komponenten beigefügt sind. Die Drittanbieter Komponenten und die dazugehörigen Lizenzbedingungen sind im Installationspaket der Software aufgeführt. Der Vertragspartner stimmt zu und erkennt an, dass diese Lizenzbedingungen deren Nutzung regeln. Der Vertrag schränkt die Rechte des Vertragspartners aus den Lizenzbedingungen der Drittanbieter Komponenten weder ein noch erweitert er diese. Falls eine Lizenz einer bestimmten Drittanbieter Komponente dies erfordert, stellt Xxxxxx dem Vertragspartner den Quellcode dieser Drittanbieter Komponente und gegebenenfalls die von Exasol vorgenommenen Modifizierungen dieser Drittanbieter Komponente auf schriftliche Anfrage an die Exasol Adresse im Angebot zur Verfügung.