Umfang der Nutzung Musterklauseln

Umfang der Nutzung. Die Dienstleistungen sind ausschliesslich für den Gebrauch innerhalb des durch den Kunden selbst genutzten Raumes bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, die abonnierte Dienstleistung ausschliesslich innerhalb seiner Wohnung oder seiner Geschäftsräume zu nutzen und diese weder kostenfrei noch gegen ein Entgelt Dritten zur Verfügung zu stellen. Die in den Produkten inkludierten unlimitierten Zugänge ins Internet, Flatrate etc. sind für den normalen (Fair Use Policy) privaten oder geschäftlichen Gebrauch bestimmt. Sollte die Nutzung durch den Kunden, sei dies durch angebotene Services, Dienstleistungen oder auch übermässiges Nutzungsverhalten, den normalen Gebrauch (Fair Use) während mehr als 2 Monaten innerhalb von 6 Monaten bei Privatkunden und innerhalb von 12 Monaten bei Geschäftskunden oder sonst regelmässig übersteigen, können diese einseitig und jederzeit durch databaar in eine andere Abonnementsform überführt werden. Unter normalem Gebrauch und somit als Fair Use vereinbaren die Parteien bei Privatkunden ein Volumen von 750 min und bei Geschäftskunden ein Volumen von 1000 min pro Sprachkanal. Die unlimitierten Zugänge und die Flate Rates gelten unabhängig von der Dauer / Volumen nie für Telemarketing-, Marktforschungs-, und Umfragezwecke wie auch nicht für den Betrieb eines Callcenters. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der abonnierten Dienstleistung verantwortlich. Als nicht rechts- und vertragskonform gilt namentlich das Beunruhigen und Belästigen von Dritten, das Verteilen von unlauterer Massenwerbung (Spam), das Ausspionieren von Dritten, Hacking, Phishing, Verteilen oder Zugänglichmachen von rechtswidrigen oder nicht altersgerechten Inhalten und das wissentliche Verursachen von Störungen welche die databaar-Infrastruktur betreffen, insbesondere das Einsetzen von eigenen Signalverstärkern, das selbstständige Installieren von zusätzlichen oder neuen TV-Dosen. Bei irgendwelchem Verdacht auf illegale Nutzung oder Missbrauch der databaar Dienste ist databaar berechtigt und zum Teil verpflichtet, die Dienstleistung ohne vorherige Ankündigung zu sperren und / oder fristlos zu kündigen.
Umfang der Nutzung. Der Kunde erhält an der Software einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Lauf- zeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
Umfang der Nutzung. Der Anbieter räumt dem Kunde das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer des zugehörigen Vertragsverhältnisses zur Lizenzmiete beschränkte Recht ein, die Vertragssoftware je nach Art der erworbenen Lizenz und deren Funktionsumfang zu nutzen. - Der Kunde erkennt die Urheberrechte von dem Anbieter und Dritten und damit die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software an. - Der Kunde erkennt die Marken-, Warenzeichen-, Namens- und Patentrechte von dem Anbieter und Dritten an der Software und der dazugehörigen Dokumentation an. - Soweit der Anbieter in die Vertragssoftware integrierte lizenzierte Software von Dritten („embedded licences“) einbindet, ist deren Nutzung nur in Verbindung mit der vorliegenden Vertragssoftware zulässig.
Umfang der Nutzung. 6.1. Die von XXXXXX erstellten Bestandsdaten darf der NUTZER nur im Rahmen seiner jeweiligen vertraglichen (für Mehrfachagenten gemäß Paragraphen 84 ff HGB) oder vereinbarungsgemäßen (für Makler gemäß Paragraphen 93 ff HGB) Tätigkeit für ROLAND einsetzen. Der NUTZER verpflichtet sich ausdrücklich, die Bestandsdaten nicht zu kopieren bzw. zur Verwendung an Dritte weiterzugeben. Der NUTZER der Bestandsdaten verpflichtet sich ausdrücklich, Daten nicht zu verfälschen, wissentlich unwahr zu interpretieren oder auszugsweise zu überlassen. Der NUTZER hat die ausschließliche Verfügungsbefugnis und Verantwortung über bzw. für seine Kunden-/Akquisedaten. Das sind die Daten, die über die vorhandenen Xxxxxx der Bestandsdaten aus den Beständen der ROLAND hinausgehen und vom NUTZER für persönliche bzw. akquisitorische Zwecke aufgenommen werden.
Umfang der Nutzung. (1) Der Lizenznehmer ist dazu berechtigt, die Software auf so vielen Rechnern zu installieren oder von so vielen Anwendern nutzen zu lassen, wie er Lizenzen erworben hat, je nachdem, welche dieser beiden Varianten für ihn günstiger ist. Er ist nicht dazu berechtigt, diese beiden Varianten miteinander zu kombinieren. Wird die zweite Variante angewendet, dürfen höchstens zwei Installationen je Anwender betrieben werden. In keinem Fall dürfen mehr Anwender ShortCut gleichzeitig nutzen, als Lizenzen erworben wurden.
Umfang der Nutzung. Das Nutzungsrecht an der Software steht nur demjenigen zu, der für Anwender von Theben KNX-Produkten (im Folgenden: "Produkte") die Konfiguration, Inbetriebnahme oder Diagnose durchführt. Verbrauchern werden durch diese Lizenzbedingungen keine Rechte eingeräumt. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer dieses Vertrags das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), die Software für die Konfiguration, Inbetriebnahme oder Diagnose der Produkte zu benutzen. Eine andere Nutzung ist nicht zulässig. Der Lizenznehmer ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, die denselben Beschränkungen und Bedingungen unterliegt wie die heruntergeladene Software.
Umfang der Nutzung. Der Vertmieter bietet dem Mieter ein Messgerät zum Verleih an. Die Bereitstellung vom Messsystem BPS03 dient der Durchführung von Wasser-Pegelprüfungen und Dichtheitsprüfungen von Rohrleitungen und Schächten gemäß DIN 1986-30:2012-02; DIN EN 1610 und DWA A-139, sowie Abscheider nach DIN 1999 Die Bereitstellung vom Messsystem RPS03 dient der Durchführung von Dichtheitsprüfungen mit Luft, zur Muffenprüfung und Unterdruckprüfungen von Schächten gemäß DIN EN 1610; DIN 1986-30 und DWA A-139. Die Messtechnik ist nur für den bestimmungsmäßigen Gebrauch vorgesehen. An dem Mietgegenstand dürfen keinerlei irreversible Veränderungen vorgenommen werden. Der Nutzungsgegenstand oder ein Teil davon darf weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben, noch vermietet oder verkauft werden. Der Vermieter gestattet dem Mieter die Nutzung der Messtechnik für die vereinbarte Mietdauer. Die Nutzung der Messtechnik umfasst die im Lieferschein aufgelisteten Gegenstände.
Umfang der Nutzung. (1) Die Benutzung erstreckt sich auf die im Nutzungsvertrag genannten Gebäude und Räumlichkeiten. Soweit darüber hinaus Inventar zur Nutzung überlassen wird, ist das im Nutzungsvertrag gesondert zu regeln.
Umfang der Nutzung. 8.1. Der Mieter darf die Mietsache nur zu den vertraglich bestimmten Zwecken benutzen. Will er die Mietsache zu anderen Zwecken benutzen, so bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Umfang der Nutzung. Die Nutzung umfasst folgende Räume und Einrichtungsgegenstände: Der Raum oben links (Lagerraum) und der Mitarbeiterraum (unten links) sind grundsätzlich von einer Nutzung ausgeschlossen. Übernachtungen im Haus sind nicht gestattet.