Drittmittelverwendung bei Umbauten Musterklauseln

Drittmittelverwendung bei Umbauten. 50 % der forschungsrelevanten Umbaukosten werden aus den Mitteln des Bundes finanziert. Dieser Anteil ist zu 100 % aus dem Aufstockungsbetrag für eingeworbene Drittmittel des entsprechenden Jahres zu bedecken. Um etwaige, über den jährlichen Aufstockungsbetrag für Drittmittel hinausgehende Umbaukosten abzufedern, ist ein 3-jähriger Durchrechnungszeitraum vorgesehen. IST Austria stellt dem BMWFW einen Bericht über die forschungsrelevanten und sonstigen Umbaukosten (sowie deren Bedeckung) zur Verfügung. Die derzeitige Vereinbarung zur Bedeckung der Kosten für Umbauten gilt vorbehaltlich des Vorliegens der Empfehlungen der wirtschaftlichen Evaluierung im Jahr 2015 und wird gegebenenfalls einvernehmlich adaptiert werden. Maßnahme/n Umsetzungs- zeitraum Überprüfung der Maßnahmensetzung Aufbau der entsprechenden Prozesse 2015 Begleitgespräche Umsetzung der Maßnahmen 2016 ff. Bericht im 3. Quartal Für das Wachstum des Instituts sind die Anzahl der neu hinzukommenden Forschungsgruppen sowie der Ausbau der vorhandenen Gruppen die determinierenden Faktoren. Es ist geplant, in den Jahren 2015- 2017 pro Jahr durchschnittlich vier bis fünf neue Forschungsgruppen aufzunehmen, wobei die tatsächliche Anzahl starken Schwankungen unterliegen kann. Dies ergibt sich aus der Abhängigkeit von Fertigstellungszeitpunkten der Gebäude, aber vor allem aus der Notwendigkeit, die wissenschaftliche Exzellenzstrategie rigoros zu verfolgen und daher bei Berufungsverfahren keine Zweitreihungen vorzunehmen. Der Großteil des Wachstums wird dabei im wissenschaftlichen Bereich erfolgen und hier vor allem durch PhD-Studierende und Postdocs. Die Graduate School wird in etwa einen neuen PhD-Studierenden bzw. eine neue PhD-Studierende pro Professorin bzw. Professor pro Jahr aufnehmen. Die Erweiterung der Core Facilities ist stark von der wissenschaftlichen Ausrichtung neuer Gruppen sowie dem technologischen Fortschritt abhängig. Neue Core Facilities werden nur dann eingerichtet, wenn sie durch eine dementsprechende Neuberufung benötigt werden. In der Administration gilt es, die Prozesse an das Wachstum und die spezifischen Gegebenheiten einer international ausgerichteten Spitzeninstitution anzupassen. So ist etwa durch die bewusste Beschränkung der Aufenthaltszeiten von Studierenden und Postdocs der Staff Turnover um Größenordnungen höher als in anderen Organisationen derselben Größe. International vergleichbare Peer-Institutionen wie das Okinawa Institute of Science and Technology (OIST) oder da...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.