Durchführung der Dienstleistung. 5.1 Ort der Leistungserbringung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Anbieters. 5.2 Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter des Anbieters werden von diesem ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters. Bei der Auswahl wird der Anbieter die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Der Anbieter erbringt die Leistungen durch geeignetes Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. 5.3 Der Anbieter bestimmt – nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes – die Art und Weise der Leistungserbringung. 5.4 Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter bzw. den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters mit Ausnahme des im Rahmen von Ziffer 12.3 Vereinbarten nicht weisungsbefugt. 5.5 Sofern der Anbieter die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
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Samples: Dienstvertrag, Dienstvertrag, Dienstvertrag
Durchführung der Dienstleistung. 5.1 6.1. Ort der Leistungserbringung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Anbieters.
5.2 6.2. Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter des Anbieters werden von diesem ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters. Bei der Auswahl wird der Anbieter die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Der Anbieter erbringt die Leistungen durch geeignetes Personal, das welches für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. Wird eine vom Anbieter zur Vertragserfüllung eingesetzte Person durch eine andere ersetzt und ist eine Einarbeitung erforderlich, so geht diese zu Lasten des Anbieters.
5.3 6.3. Der Anbieter bestimmt – nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes – die Art und Weise der Leistungserbringung.
5.4 6.4. Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter bzw. den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters mit Ausnahme des im Rahmen von Ziffer 12.3 Vereinbarten nicht weisungsbefugt.
5.5 6.5. Sofern der Anbieter die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
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Samples: Dienstvertrag
Durchführung der Dienstleistung. 5.1 Ort der Leistungserbringung ist, ist soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Anbieters.
5.2 Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter des Anbieters werden von diesem ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters. Bei der Auswahl wird der Anbieter die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Der Anbieter erbringt die Leistungen durch geeignetes Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.. Wird eine vom Anbieter zur Vertragserfüllung eingesetzte Person durch eine andere ersetzt und ist
5.3 Der Anbieter bestimmt – nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes – - die Art und Weise der Leistungserbringung.
5.4 Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter bzw. den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters mit Ausnahme des im Rahmen von Ziffer 12.3 Vereinbarten Vereinbarten, nicht weisungsbefugt.
5.5 Sofern der Anbieter die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
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Samples: Dienstvertrag
Durchführung der Dienstleistung. 5.1 Ort der Leistungserbringung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Anbieters.
5.2 Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter des Anbieters werden von diesem ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters. Bei der Auswahl wird der Anbieter die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Der Anbieter Anbie- ter erbringt die Leistungen durch geeignetes Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
5.3 Der Anbieter bestimmt – nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes Vertragsgegen- standes – die Art und Weise der Leistungserbringung.. AGB zum Dienstvertrag – Stand: 01.01.2018
5.4 Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter bzw. den mit der Leistungserbringung Leis- tungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters mit Ausnahme Aus- nahme des im Rahmen von Ziffer 12.3 Vereinbarten nicht weisungsbefugtwei- sungsbefugt.
5.5 Sofern der Anbieter die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich schrift- lich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebendmaßge- bend.
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Durchführung der Dienstleistung. 5.1 Ort der Leistungserbringung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Anbieters.
5.2 Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter des Anbieters werden von diesem ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters. Bei der Auswahl wird der Anbieter die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Der Anbieter erbringt die Leistungen durch geeignetes Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
5.3 Der Anbieter bestimmt – nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes – die Art und Weise der Leistungserbringung.Vertragsgegenstandes
5.4 Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter bzw. den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters mit Ausnahme des im Rahmen von Ziffer 12.3 Vereinbarten nicht weisungsbefugt.
5.5 Sofern der Anbieter die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen