Durchführung der Maßnahme. 2.1. Die Baumaßnahme wird durch Begehung der TELKOS mit dem Eigentümer oder eine durch ihn berechtigte Person festgelegt. Die TELKOS geht davon aus, dass Personen, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durchführen, auch durch den Eigentümer legitimiert sind, sofern es sich nicht um diesen handelt. 2.2. Von der TELKOS verlegte Leitungen, Rohre und Abschlusseinheiten oder deren Bestandteile bleiben Eigentum der TELKOS, auch wenn diese fest mit dem Grundstück oder Gebäude verbunden sind. Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese gem. § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck einge- baut werden. 2.3. TELKOS verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertrag- licher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers/der Eigentümerin und die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrich- tung, Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der Inan- spruchnahme durch TELKOS beschädigt werden. 2.4. Die TELKOS verpflichtet sich, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die TELKOS verpflichtet sich, bei der Durchführung der Baumaßnahmen etwaige landwirtschaftliche Flächen im Hinblick auf Art und Umfang des Eingriffes so schonend wie möglich in Anspruch zu nehmen und die Wiederherstellung des vorherigen Nutzungszustandes der Grundstücke einschließlich vorhandener Dränagen sach- und fachgerecht durchzuführen. Auftretende Flurschäden sind zu entschädigen nach anerkannten Entschädigungstabellen. Die gesamte Bau- maßnahme ist nach Möglichkeit bei geeigneter Witterung durchzuführen.
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Samples: Nutzungsvereinbarung
Durchführung der Maßnahme. 2.1. Die Baumaßnahme wird durch Begehung der TELKOS SFT-NET mit dem Eigentümer oder eine durch ihn berechtigte Person festgelegt. Die TELKOS SFT-NET geht davon aus, dass Personendie Person, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durchführendurchführt, auch durch den Eigentümer legitimiert sindist, sofern es sich nicht um diesen selbst handelt.
2.2. Von der TELKOS SFT-NET verlegte Leitungen, Rohre und Abschlusseinheiten oder deren Bestandteile bleiben Eigentum der TELKOSSFT-NET, auch wenn diese fest mit dem Grundstück oder Gebäude verbunden sind. Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese gem. gemäß § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck einge- baut eingebaut werden.
2.3. TELKOS SFT-NET verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertrag- licher vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers/der Eigentümerin Eigentümers und die darauf befindlichen das da- rauf befindliche Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit so- weit das Grundstück und/oder die das Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrich- tungEinrichtung, Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder in den dem darauf befindlichen Gebäuden Gebäude infolge der Inan- spruchnahme Inanspruchnahme durch TELKOS SFT-NET beschädigt werden.
2.4. Die TELKOS SFT-NET verpflichtet sich, die anerkannten Regeln der Technik zu beachtenbeach- ten. Die TELKOS SFT-NET verpflichtet sich, bei der Durchführung der Baumaßnahmen etwaige landwirtschaftliche Flächen im Hinblick auf Art und Umfang des Eingriffes so schonend wie möglich in Anspruch zu nehmen und die Wiederherstellung des vorherigen vor- herigen Nutzungszustandes der Grundstücke einschließlich vorhandener Dränagen des Grundstückes sach- und fachgerecht durchzuführen. Auftretende Flurschäden sind zu entschädigen nach anerkannten Entschädigungstabellen. Die gesamte Bau- maßnahme ist nach Möglichkeit bei geeigneter Witterung durchzuführen.
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Samples: Anschlussvertrag
Durchführung der Maßnahme. 2.1. Die Baumaßnahme wird durch Begehung der TELKOS HABNET mit dem Eigentümer oder eine durch ihn berechtigte Person festgelegt. Die TELKOS HABNET geht davon aus, dass Personendie Person, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durchführendurch- führt, auch durch den Eigentümer legitimiert sindist, sofern es sich nicht um diesen selbst handelt.
2.2. Von der TELKOS HABNET verlegte Leitungen, Rohre und Abschlusseinheiten oder deren de- ren Bestandteile bleiben Eigentum der TELKOSHABNET, auch wenn diese fest mit dem Grundstück oder Gebäude verbunden sind. Die Parteien sind sich darüber da- rüber einig, dass diese gem. gemäß § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck einge- baut eingebaut werden.
2.3. TELKOS HABNET verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertrag- licher vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers/der Eigentümerin Eigentümers und die darauf befindlichen das da- rauf befindliche Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit so- weit das Grundstück und/oder die das Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrich- tungEinrichtung, Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder in den dem darauf befindlichen Gebäuden Gebäude infolge der Inan- spruchnahme Inanspruchnahme durch TELKOS HABNET beschädigt werden.
2.4. Die TELKOS HABNET verpflichtet sich, die anerkannten Regeln der Technik zu beachtenbeach- ten. Die TELKOS HABNET verpflichtet sich, bei der Durchführung der Baumaßnahmen etwaige landwirtschaftliche Flächen im Hinblick auf Art und Umfang des Eingriffes so schonend wie möglich in Anspruch zu nehmen und die Wiederherstellung des vorherigen vor- herigen Nutzungszustandes der Grundstücke einschließlich vorhandener Dränagen des Grundstückes sach- und fachgerecht durchzuführen. Auftretende Flurschäden sind zu entschädigen nach anerkannten Entschädigungstabellen. Die gesamte Bau- maßnahme ist nach Möglichkeit bei geeigneter Witterung durchzuführen.
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Samples: Glasfaseranschlussvertrag
Durchführung der Maßnahme. 2.1. 2.1 Die Baumaßnahme wird durch Begehung der TELKOS Westenergie mit dem Eigentümer oder eine durch ihn berechtigte Person festgelegt. Die TELKOS Westenergie geht davon aus, dass Personen, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durchführen, auch durch den Eigentümer legitimiert sind, sofern es sich nicht um diesen handelt.
2.2. 2.2 Von der TELKOS Westenergie verlegte Leitungen, Rohre und Abschlusseinheiten Ab- schlusseinheiten oder deren Bestandteile bleiben Eigentum Eigen- tum der TELKOSWestenergie, auch wenn diese fest mit dem Grundstück oder Gebäude verbunden sind. Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese gem. gemäß § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck einge- baut eingebaut werden.
2.3. TELKOS 2.3 Westenergie verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertrag- licher vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers/der Eigentümerin und die darauf befindlichen befind- lichen Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrich- tungEinrichtung, Instandhaltung oder Erweiterung Erwei- terung von Zugängen zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz Telekommuni- kationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der Inan- spruchnahme Inanspruchnahme durch TELKOS beschädigt Westenergie beschä- digt werden.
2.4. 2.4 Die TELKOS Westenergie verpflichtet sich, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die TELKOS Westenergie verpflichtet sich, bei der Durchführung der Baumaßnahmen etwaige landwirtschaftliche land- wirtschaftliche Flächen im Hinblick auf Art und Umfang des Eingriffes so schonend wie möglich in Anspruch zu nehmen und die Wiederherstellung des vorherigen Nutzungszustandes Nutzungszu- standes der Grundstücke einschließlich vorhandener Dränagen Drai- nagen sach- und fachgerecht durchzuführen. Auftretende Flurschäden sind zu entschädigen nach anerkannten EntschädigungstabellenEnt- schädigungstabellen. Die gesamte Bau- maßnahme Baumaßnahme ist nach Möglichkeit bei geeigneter Witterung durchzuführen.
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Durchführung der Maßnahme. 2.1. 2.1 Die Baumaßnahme wird durch Begehung der TELKOS mit dem Eigentümer oder eine durch ihn berechtigte Person festgelegt. Die TELKOS geht davon aus, dass Personen, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durchführen, auch durch den Eigentümer legitimiert sind, sofern es sich nicht um diesen handelt.
2.2. 2.2 Von der TELKOS verlegte Leitungen, Rohre und Abschlusseinheiten oder deren Bestandteile bleiben Eigentum der TELKOS, auch wenn diese fest mit dem Grundstück Grund stück oder Gebäude verbunden sind. Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese gem. § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck einge- baut ein gebaut werden.
2.3. 2.3 TELKOS verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertrag- licher vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers/der Eigentümerin und die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrich- tungEinrichtung, Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der Inan- spruchnahme Inanspruchnahme durch TELKOS beschädigt werden.
2.4. 2.4 Die TELKOS verpflichtet sich, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die TELKOS verpflichtet sich, bei der Durchführung der Baumaßnahmen etwaige landwirtschaftliche Flächen im Hinblick auf Art und Umfang des Eingriffes so schonend wie möglich in Anspruch zu nehmen und die Wiederherstellung des vorherigen Nutzungszustandes der Grundstücke einschließlich vorhandener Dränagen sach- und fachgerecht durchzuführen. Auftretende Flurschäden sind zu entschädigen nach anerkannten Entschädigungstabellen. Die gesamte Bau- maßnahme Baumaßnahme ist nach Möglichkeit bei geeigneter Witterung durchzuführen.
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Samples: Nutzungsvereinbarung
Durchführung der Maßnahme. 2.1. Die Baumaßnahme wird durch Begehung der TELKOS CLEVERNET mit dem Eigentümer oder eine durch ihn berechtigte Person festgelegt. Die TELKOS CLEVERNET geht davon aus, dass Personendie Person, welche die Begehung in den Räumlichkeiten durchführendurchführt, auch durch den Eigentümer legitimiert sindist, sofern es sich nicht um diesen selbst handelt.
2.2. Von der TELKOS CLEVERNET verlegte Leitungen, Rohre und Abschlusseinheiten oder deren Bestandteile bleiben Eigentum der TELKOSCLEVERNET, auch wenn diese fest mit dem Grundstück oder Gebäude verbunden sind. Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese gem. gemäß § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck einge- baut eingebaut werden.
2.3. TELKOS CLEVERNET verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertrag- licher vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers/der Eigentümerin Eigentümers und die das darauf befindlichen befindliche Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die das Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrich- tungEinrichtung, Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder in den dem darauf befindlichen Gebäuden Gebäude infolge der Inan- spruchnahme Inanspruchnahme durch TELKOS CLEVERNET beschädigt werden.
2.4. Die TELKOS CLEVERNET verpflichtet sich, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die TELKOS CLEVERNET verpflichtet sich, bei der Durchführung der Baumaßnahmen etwaige landwirtschaftliche Flächen im Hinblick auf Art und Umfang des Eingriffes so schonend wie möglich in Anspruch zu nehmen und die Wiederherstellung des vorherigen Nutzungszustandes der Grundstücke einschließlich vorhandener Dränagen des Grundstückes sach- und fachgerecht durchzuführen. Auftretende Flurschäden sind zu entschädigen nach anerkannten Entschädigungstabellen. Die gesamte Bau- maßnahme ist nach Möglichkeit bei geeigneter Witterung fachge- recht durchzuführen.
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Samples: Anschlussvertrag