Eigenleistungen. Bei Anwendung der Pauschale können Eigenleistungen des Netzkunden nur im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber dem Grunde und der Höhe nach berücksichtigt werden. Die Rechnungslegung an den Netzbetreiber muss sich an den ortsüblichen Entgelten orientieren.
Eigenleistungen. Soweit der AG bei dem Bauvorhaben Eigenleistungen erbringt, übernimmt der AN für diese Eigenleistungen keine Gewährleistung. Für Verspätungen im Baufortschritt die aufgrund mangelhafter, fehlerhafter oder verspäteter Eigenleistung des AG entstehen, haftet der AN nicht. Soweit eigene Materiallieferungen durch den AG zulässig sind übernimmt der AN für diese Materialien/ Gegenstände keine Gewährleistung. Die Kontrollpflicht für die Vollständigkeit und Mangelfreiheit der Materiallieferung obliegt dem AG.
Eigenleistungen. Eigene Geldmittel, bezahlte Rechnungen10 Selbsthilfe 0,00 € Grundstück Sonstiges Tilgungsnachlass als Teilersatz für Eigenleistung ja nein Eigenleistung aus Tilgungsnachlass (bitte Hinweis auf Seite 6 beachten) Nachrichtlich: Bei folgenden Darlehen wurde eine Tilgungsaussetzung vereinbart:
Eigenleistungen. Eigene Geldmittel, bezahlte Rechnungen Selbsthilfe 0,00 € Grundstück Sonstiges Tilgungsnachlass als Teilersatz für Eigenleistung ja nein Eigenleistung aus Tilgungsnachlass (bitte Hinweis auf Seite 9 beachten)
Eigenleistungen. Als Eigenleistungen im Sinne der FRL 2016 gelten: • Leistungen des Förderungsnehmers selbst • Leistungen von Unternehmen, über die der Förderungsnehmer ein Beherrschungsverhältnis (z.B. Unternehmensanteile) von mehr als 80 % ausübt, soferne sie oberhalb der Schwellenwerte für Direktvergaben gemäß BVergG liegen • Leistungen im Sinne § 10 Bundesvergabegesetz 2018 (öffentlich – öffentliche Verhältnisse) für öffentliche Auftraggeber als Förderungsnehmer Zu beachten ist, dass Leistungen, die von „konzernverbundenen“ Unternehmen mit einem Beherrschungsverhältnis von weniger als 80 % oder Leistungen im Bereich von Gebietskörperschaften, die keine Leistungen im Sinne § 10 Bundesvergabegesetz 2018 sind, nicht als Eigenleistungen gelten und daher gemäß FRL dem BVergG (zumindest hinsichtlich der Bestimmungen über Art, Xxxx und Durchführung des Vergabeverfahrens) unterliegen, also ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen ist (siehe Kap. 2. Vergaberecht).
Eigenleistungen. 5. Die Solawi-Organisation ist für sämtliche Kommunikation mit und die ganze Verteilung der Ernte / des Ertrages an ihre Mitglieder selber verantwortlich.
Eigenleistungen. 1 Das Kunsthaus Interlaken erwirtschaftet Eigenmittel aus Eintritten und weiteren Einnahmen.
Eigenleistungen. Eigenleistungen müssen bis zur Vorlage der Baugenehmigung bestimmt werden und können nur als Gesamtgewerk übernommen werden. Eigenleistungen, die zur Überschneidung mit anderen Gewerken und Gewährleistungen führen können, sind hiervon ausdrücklich ausgenommen. Die Eigenleistungen müssen dann im Bauablaufplan ausgeführt werden und dürfen keine Behinderung anderer Gewerke auslösen.
Eigenleistungen. 1 Der Verein erbringt seine Leistungen möglichst kosteneffizient und nutzt Synergien mithilfe geeigneter Kooperationen.
Eigenleistungen. Der AN erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen selbständig sowie eigenverantwortlich. Der AN hat die alleinige Weisungsbefugnis für die von ihm eingesetzten eigenen Angestellten und diejenigen seiner Vertragspartner. Er ist in der Organisation der Leistungserbringung und in der Einteilung der Zeit seiner Tätigkeit frei. Der AN verpflichtet sich, eingenommene Umsatzsteuer ordnungsgemäß an das Finanzamt abzuführen, sowie die vom AG erhaltene Vergütung eigenständig und ordnungsgemäß zu versteuern. Im Falle des Einsatzes von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und UnterANn sichert der AN zu, dass alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen (wie z.B. Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltstitel) vorliegen. Der AN stellt den AG von sämtlichen Rechtsfolgen frei, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderung ergeben.