Durchführungskriterien Musterklauseln

Durchführungskriterien. In Bezug auf konkrete Transaktionen sind zur nachhaltigen Erzielung der für die Fonds bzw. die Portfolios auf Dauer bestmöglichen Durchführungsergebnisse insbesondere folgende Kriterien relevant: • Kurs/Preis • Kosten • Art und Umfang des Auftrages • Schnelligkeit • Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung von Durchführungskriterien. Darüber hinaus kann es verschiedene andere, qualitative Faktoren geben, die bei der Entscheidung über eine Auftragsausführung ebenfalls eine Rolle spielen können. Je nach Art der Transaktion und der Gruppe von Finanzinstrumenten sowie der damit verbundenen Merkmale kann es zu einer unterschiedlichen Gewichtung der relevanten Kriterien kommen. Im Fall der Erbringung von individueller Portfolioverwaltung für Privatkunden ist das bestmögliche Ergebnis hinsichtlich des Gesamtentgelts relevant, das sich aus dem Preis für das jeweilige Finanzinstrument und alle mit der Auftragsdurchführung verbundenen, vom Kunden zu tragenden Kosten zusammensetzt. Die Verwaltungsgesellschaft wird Transaktionen so durchführen, dass bei einer gesamthaften Betrachtung im Zeitablauf bestmögliche Ergebnisse zu erwarten sind.
Durchführungskriterien. Aufgrund der oben dargestellten Auswahlpolitik für Handelspartner hat Amundi Austria via Amundi In- termédiation Zugang zu allen relevanten Märkten bzw. zu Handelspartnern, die eine bestmögliche Or- derdurchführung ermöglichen. Orders werden durch Amundi Intermédiation gemäß den jeweils besten verfügbaren Handelsbedingun- gen entweder an regulierte Märkte (RM), multilaterale Handelseinrichtungen (MTF), systematische In- ternalisierer (SI), organisierte Handelseinrichtungen (OTF) geleitet oder direkt mit Anbietern durchge- führt, die bilateral („over-the-counter“; OTC) in der jeweiligen Situation die bestmöglichen Handelsbe- dingungen bieten. Amundi Austria beauftragt Amundi Intermédiation diesbezüglich ausdrücklich, Aufträge auch außerhalb von regulierten Märkten oder multilateralen Handelseinrichtungen auszuführen, wenn dies der bestmög- lichen Orderdurchführung erwartungsgemäß dienlich ist. Amundi Austria behält sich jedoch vor, diese Anweisung jederzeit zu widerrufen. Die Arten der Handelsplätze für die einzelnen Typen von Finanzinstrumenten und die von Amundi In- termédiation angewendete Strategie zur Erreichung der bestmöglichen Durchführung werden in der Auswahl- und Durchführungspolitik von Amundi Intermédiation beschrieben, die auf der Webseite der Amundi Austria xxx.xxxxxx.xx unter Regulatorische Informationen 🡪 Execution Policy Amundi Intermédiation zur Verfügung steht. Alle Maßnahmen werden so getroffen, dass die Auftragsausführung im besten Interesse der verwalteten Investmentfonds und an der Integrität des Marktes ausgerichtet ist, unter Berücksichtigung der eingangs dargestellten Kriterien wie Preis, Liquidität, Geschwindigkeit, Kosten, etc. Die einzelnen Orderarten, die vom Portfoliomanagement an den Handelsdesk instruiert werden können, zusammen mit den zugehörigen Durchführungskriterien und die entsprechenden Preisziele bzw. Bench- marks, sind in der Tabelle des 🡪 Appendix 1 dargestellt. Orders werden von Amundi Austria mittels des internen Order-Routing-Systems ALTO Order Booking der Amundi Gruppe an Amundi Intermédiation übermittelt, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit und Dokumentation sicherzustellen. Im selben System erfolgt auch die unverzügliche Rückmeldung über die erfolgte Durchführung. Sollte dieses System – etwa aufgrund von technischen Problemen – nicht zur Verfügung stehen, so bestehen angemessene und geeignete Vorkehrungen der Amundi Intermédiation für alternative Order- wege im Rahmen der Notfallplanung („Business Contin...
Durchführungskriterien. In Bezug auf konkrete Transaktionen sind zur nachhaltigen Erzielung der für die Investmentfonds bzw. die Portfolios auf Dauer bestmöglichen Durchführungsergebnisse insbesondere folgende Kriterien relevant: • Kurs/Preis • Kosten • Art und Umfang des Auftrages • Schnelligkeit • Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung von Durchführungskriterien. Darüber hinaus kann es verschiedene andere, qualitative Faktoren geben, die bei der Entscheidung über eine Auftragsausführung ebenfalls eine Rolle spielen können. Je nach Art der Transaktion und der Gruppe von Finanzinstrumenten sowie der damit verbundenen Merkmale kann es zu einer unterschiedlichen Gewichtung der relevanten Kriterien kommen. Im Fall der Erbringung von individueller Portfolioverwaltung für Privatkunden ist das bestmögliche Ergebnis hinsichtlich des Gesamtentgelts relevant. Die Verwaltungsgesellschaft wird Transaktionen so durchführen, dass bei einer gesamthaften Betrachtung im Zeitablauf bestmögliche Ergebnisse zu erwarten sind. Der Kunde kann im Rahmen des Fondsmanagements bzw. der individuellen Portfolioverwaltung den Ausführungsplatz für ein Einzelgeschäft bestimmen, wodurch die Verwaltungsgesellschaft von der Verpflichtung befreit ist, den Auftrag entsprechend ihrer Durchführungspolitik auszuführen. Die Verwaltungsgesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass durch eine Weisung des Kunden die Verwaltungsgesellschaft davon abgehalten werden kann, im Rahmen der gegenständlichen Durchführungspolitik für den Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Bei Vorliegen außerordentlicher Umstände (z.B. bei einer Unterbrechung der technischen Anbindung an einzelne Ausführungsplätze) kann die Verwaltungsgesellschaft gezwungen sein, von den in dieser Durchführungspolitik aufgestellten Grundsätzen abzuweichen. Dennoch wird sich die Verwaltungsgesellschaft um die bestmögliche Auftragsausführung bemühen. Transaktionen für einen Investmentfonds können unter bestimmten Voraussetzungen zusammen mit Transaktionen für andere Investmentfonds oder mit Transaktionen für die eigene Rechnung der Verwaltungsgesellschaft ausgeführt werden. Für den Fall von Teilausführungen erfolgt eine Zuweisung anhand vorher festgelegter Grundsätze. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Durchführung einer Marktgerechtigkeitsprüfung nach jedem Geschäftsabschluss implementiert. Auffälligkeiten, die über einen im Vorhinein definierten Rahmen hinausgehen, werden von...