Common use of Ehevertrag – Güterstandschaukel Clause in Contracts

Ehevertrag – Güterstandschaukel. Ein Ehevertrag ist ein notarieller Vertrag, durch den (künftige) Eheleute z. B. ihre güterrechtlichen Verhältnisse vor oder während der Ehe regeln. Zur Wirksamkeit gegenüber Dritten bedarf der Ehevertrag der Eintragung in das Güterrechtsregister. Ein wichtiges Gestaltungsinstrument in diesem Zusammenhang ist die sog. Güterstandschaukel. Dies bezeichnet den Wechsel vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und wieder zurück. Sinn und Zweck ist die steuerfreie Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen und somit die Reduzierung von Schenkung- und Erbschaftsteuer. Die Güterstandschaukel ist ein vom Bundesfinanzhof und den Finanzgerichten anerkanntes Gestaltungsmodell beim Ehevertrag und stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: ◼ Zunächst wird von dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung gewechselt (Notarvertrag). Damit endet die Zugewinngemeinschaft, und es entsteht ein Zugewinnausgleichsanspruch. ◼ Diese Ausgleichsforderung durch ehevertragliche Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft ist keine Schenkung und unterliegt somit nicht dem Schenkungsteuerrecht. ◼ Voraussetzung ist, dass es zur güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt. Dazu muss die Berechnung der Ausgleichsforderung erfolgen und die Auszahlung an den ausgleichsberechtigten Ehepartner vereinbart bzw. durchgeführt werden. ◼ Danach kann erneut zur Zugewinngemeinschaft gewechselt werden.

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Samples: Verträge Mit Nahen Angehörigen

Ehevertrag – Güterstandschaukel. Ein Ehevertrag ist ein notarieller Vertrag, durch den (künftigekünfti- ge) Eheleute z. B. ihre güterrechtlichen Verhältnisse vor oder während der Ehe regeln. Zur Wirksamkeit gegenüber Dritten bedarf der Ehevertrag der Eintragung in das GüterrechtsregisterGüter- rechtsregister. Ein wichtiges Gestaltungsinstrument in diesem Zusammenhang Zusam- menhang ist die sog. sogenannte Güterstandschaukel. Dies bezeichnet den Wechsel Als „Gü- terstandschaukel“ wird der Wechsel, vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung Gütertren- nung und wieder zurück, bezeichnet. Sinn und Zweck ist die steuerfreie Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen und somit die Reduzierung von Schenkung- und Erbschaftsteuer. Die Güterstandschaukel ist ein vom Bundesfinanzhof und den Finanzgerichten anerkanntes Gestaltungsmodell beim Ehevertrag und stellt sich im Einzelnen wie folgt darEhevertrag: ◼ Zunächst wird von dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung gewechselt (Notarvertrag). Damit endet die Zugewinngemeinschaft, Zugewinngemeinschaft und es entsteht ein Zugewinnausgleichsanspruch. ◼ Diese Ausgleichsforderung durch ehevertragliche Beendigung des Güterstands Güterstandes der Zugewinngemeinschaft Zugewinnge- meinschaft ist keine Schenkung freigebige Zuwendung (Schenkung) und unterliegt somit nicht dem SchenkungsteuerrechtSchen- kungsteuerrecht. ◼ Voraussetzung ist, dass es zur güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt. Dazu muss die Berechnung der Ausgleichsforderung Ausgleichsforde- rung erfolgen und die Auszahlung an den ausgleichsberechtigten aus- gleichsberechtigten Ehepartner vereinbart bzw. durchgeführt werden. ◼ Danach kann erneut zur Zugewinngemeinschaft gewechselt werden. Die „Güterstandschaukel“ ist besonders sinnvoll, wenn nur einer der Ehepartner über das Vermögen verfügt. Auch können so Pflichtteilsansprüche von Kindern reduziert werden. Das komplexe Thema erfordert eine individuelle Beratung zusammen mit Steuerberater und Rechtsanwalt.

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Samples: Verträge Mit Nahen Angehörigen

Ehevertrag – Güterstandschaukel. Ein Ehevertrag ist ein notarieller Vertrag, durch den (künftige) Eheleute z. B. ihre güterrechtlichen Verhältnisse Verhält- nisse vor oder während der Ehe regeln. Zur Wirksamkeit Wirksam- keit gegenüber Dritten bedarf der Ehevertrag der Eintragung in das Güterrechtsregister. Ein wichtiges Gestaltungsinstrument in diesem Zusammenhang ist die sog. Güterstandschaukel. Dies bezeichnet den Wechsel vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft Zugewinn- gemeinschaft in die Gütertrennung und wieder zurückzu- rück. Sinn und Zweck ist die steuerfreie Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen und somit die Reduzierung von Schenkung- und Erbschaftsteuer. Die Güterstandschaukel ist ein vom Bundesfinanzhof und den Finanzgerichten anerkanntes Gestaltungsmodell Gestaltungs- modell beim Ehevertrag und stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: ◼ Zunächst wird von dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung gewechselt (Notarvertrag). Damit endet die Zugewinngemeinschaft, und es entsteht ein Zugewinnausgleichsanspruch. ◼ Diese Ausgleichsforderung durch ehevertragliche Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft Zugewinngemein- schaft ist keine Schenkung und unterliegt somit nicht dem Schenkungsteuerrecht. ◼ Voraussetzung ist, dass es zur güterrechtlichen Abwicklung Ab- wicklung der Zugewinngemeinschaft kommt. Dazu muss die Berechnung der Ausgleichsforderung erfolgen er- folgen und die Auszahlung an den ausgleichsberechtigten ausgleichsbe- rechtigten Ehepartner vereinbart bzw. durchgeführt werden. ◼ Danach kann erneut zur Zugewinngemeinschaft gewechselt werden.

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