Ehewohnung. Das Nutzungsrecht an der Ehewohnung während der Trennung steht mit der Ehefrau alleine zu. Der Ehemann wird bis zum aus der Ehewohnung ausziehen und der Ehefrau alle zur Ehewohnung gehörenden Schlüssel aushändigen. Im Gegenzug übernimmt die Ehefrau ab dem Auszug des Ehemannes sämtliche Miet- und Mietnebenkosten sowie stellt den Ehemann von sämtlichen Ansprüchen des Vermieters und der Versorgungsunternehmen im Innenverhältnis frei. Diese Regelung ❑ gilt auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung. ❑ wird im Fall einer rechtskräftigen Scheidung innerhalb von Wochen/Monaten nach Rechtskraft der Scheidung durch eine neue Regelung ersetzt.
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Samples: Trennungsvereinbarung, Trennungsvereinbarung
Ehewohnung. Das die Ehewohnung betreffende Nutzungsrecht an der Ehewohnung steht während der Trennung steht mit der Ehefrau Ehegattin alleine zu. Der Ehemann Ehegatte wird bis zum aus der Ehewohnung gemeinsamen Immobilie ausziehen und der Ehefrau alle Ehegattin sämtliche zur Ehewohnung Wohnung gehörenden Schlüssel aushändigenübergeben. Im Gegenzug Ab dem Zeitpunkt des Auszugs des Ehegatten, übernimmt die Ehefrau ab dem Auszug des Ehemannes sämtliche Ehegattin alle anfallenden Miet- und Mietnebenkosten sowie stellt den Ehemann Nebenkosten. Der Ehegatte wird ferner von sämtlichen Ansprüchen allen Forderungen des Vermieters und der Versorgungsunternehmen im Innenverhältnis freifreigestellt. Diese Die genannte Regelung ❑ □ gilt auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung. ❑ rechtsgültigen Scheidung □ wird im Fall Falle einer rechtskräftigen Scheidung Eheauflösung innerhalb von Wochen/Monaten nach Rechtskraft Eintritt der Scheidung Rechtsgültigkeit durch eine neue Regelung Vereinbarung ersetzt.
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Samples: Scheidungsfolgenvereinbarung
Ehewohnung. Das Nutzungsrecht an der Ehewohnung während der Trennung gemeinsamen Wohnung steht mit der Ehefrau alleine zu. zu dem Ehemann alleine zu beiden zu gleichen Teilen zu Der Ehemann / die Ehefrau wird bis zum aus der Ehewohnung ausziehen und der Ehefrau / dem Ehemann alle zur Ehewohnung gehörenden dazugehörigen Schlüssel aushändigen. IDie Ehefrau / der Ehemann übernimmt im Gegenzug übernimmt die Ehefrau ab dem Auszug des Ehemannes diesem Datum sämtliche Miet- und Mietnebenkosten sowie und stellt den Ehemann / die Ehefrau von sämtlichen Ansprüchen des Vermieters und der Versorgungsunternehmen die Wohnung betreffend (Strom, Internet, Telefon etc.) im Innenverhältnis frei. Diese Regelung ❑ gilt auch wird im Falle einer rechtskräftigen Scheidung. ❑ wird im Fall einer rechtskräftigen Scheidung beibehalten innerhalb von Wochen/Wochen / Monaten nach Rechtskraft der Scheidung durch eine neue neu zu verhan- delnde Regelung ersetzt.
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Ehewohnung. Das Nutzungsrecht an der Ehewohnung während der Trennung steht mit der Ehefrau Ehefrau/dem Ehemann alleine zu. Die Ehefrau/Der Ehemann wird bis zum aus der Ehewohnung ausziehen und der Ehefrau alle zur Ehewohnung gehörenden Schlüssel aushändigen. Im Gegenzug übernimmt die Ehefrau ab dem Auszug des Ehemannes sämtliche Miet- und Mietnebenkosten sowie stellt den Ehemann von sämtlichen Ansprüchen des Vermieters und der Versorgungsunternehmen im Innenverhältnis frei. Diese Regelung ❑ gilt auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung. ❑ wird im Fall einer rechtskräftigen Scheidung innerhalb von Wochen/Monaten nach Rechtskraft der Scheidung durch eine neue Regelung ersetzt.
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Samples: Scheidungsfolgenvereinbarung